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2007 - MZES

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Kurzfassung<br />

1 Allgemeine Angaben zur Statistik Seite 3<br />

• Bezeichnung der Statistik: Statistik über die Empfänger/-innen von laufender Hilfe zum<br />

Lebensunterhalt (ohne Kurzzeitempfänger)<br />

• Berichtszeitraum: Bestandserhebung zum 31. Dezember des Berichtsjahres, Zu- und Abgangsstatistik<br />

mit vierteljährlicher Meldung<br />

• Erhebungstermin: Bestandserhebung erfolgt zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahres.<br />

Zu- und Abgangsstatistik: Erster Tag eines Quartals<br />

• Periodizität: jährlich<br />

• Regionale Gliederung: Bundesgebiet, Länder, Kreise/ kreisfreie Städte<br />

• Erhebungsgesamtheit, Zuordnungsprinzip der Erhebungseinheiten: Die Erhebungen werden als<br />

Vollerhebung durchgeführt. Erhebungseinheiten sind die zuständigen örtlichen und überörtlichen<br />

Träger der Sozialhilfe sowie die kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände.<br />

• Rechtsgrundlagen: Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)<br />

.<br />

2 Zweck und Ziele der Statistik Seite 3<br />

• Erhebungsinhalte: Die Erhebung erstreckt sich auf die Empfänger/-innen von laufender Hilfe zum<br />

Lebensunterhalt, denen Leistungen für mindestens einen Monat gewährt werden.<br />

• Zweck der Statistik: Mit der Erhebung sollen umfassende und zuverlässige Daten über die sozialen<br />

und finanziellen Auswirkungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) sowie über den<br />

Personenkreis der Leistungsempfänger/-innen bereitgestellt werden.<br />

• Hauptnutzer der Statistik: Parlamentarischen Gremien in Bund und Ländern, Bundes- und Länderministerien,<br />

Medien, Verbände, Wissenschaft und die breite Öffentlichkeit.<br />

3 Erhebungsmethodik Seite 4<br />

• Art der Datengewinnung: Vollerhebung bei den örtlichen und überörtlichen Trägern der Sozialhilfe.<br />

• Erhebungsinstrumente und Berichtsweg: Die Statistik wird als Sekundärstatistik von Verwaltungsdaten<br />

erhoben. Die Statistischen Landesämter bereiten die erhobenen Daten zu statistischen<br />

Ergebnissen bis auf Landesebene auf. Aus den gesamten Länderergebnissen stellt das Statistische<br />

Bundesamt die Bundesergebnisse zusammen.<br />

4 Genauigkeit Seite 5<br />

• Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit: Die Ergebnisse der Statistik, die als Vollerhebung<br />

durchgeführt wird, ist von hoher Aussagekraft und Qualität.<br />

5 Aktualität und Pünktlichkeit Seite 6<br />

• Aktualität: Die Bundesergebnisse der Stichtagserhebung werden ca. 9 bis 10 Monate nach Ablauf<br />

des Erhebungszeitraumes vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht.<br />

• Pünktlichkeit: Die geplanten Veröffentlichungstermine werden in der Regel eingehalten.<br />

6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit Seite 6<br />

• Qualitative Bewertung der Vergleichbarkeit: Die Erhebungsmethoden und –abläufe (insbesondere<br />

die zugrunde liegenden Definitionen) sind in allen Ländern einheitlich. Die Daten sind somit<br />

räumlich vergleichbar.<br />

• Änderungen, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben: Für die Statistiken der Jahre<br />

1994 bis einschließlich 2004 ist eine zeitliche Vergleichbarkeit weitgehend gegeben. Durch die<br />

Änderung des Erhebungskonzeptes sowie die deutliche Reduktion der Fallzahlen ab 2005 ist eine<br />

zeitliche Vergleichbarkeit mit den Statistiken vor 2005 nicht mehr gegeben.<br />

7 Bezüge zu anderen Erhebungen Seite 6<br />

• Unterschiede zu vergleichbaren Statistiken oder Ergebnissen: Asylbewerber und sonstige nach dem<br />

AsylbLG berechtigte Personen erhalten seit dem 1. November 1993 bei Bedürftigkeit anstelle der<br />

Sozialhilfe Leistungen nach dem AsylbLG. Das zum 1. Januar 2003 in Kraft getretene Gesetz über<br />

eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) sieht für ab 65-<br />

Jährige sowie dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren eine eigenständige soziale<br />

Leistung vor, welche den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicher stellt. Die Leistungen<br />

der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Inhalte der Statistiken haben sich<br />

durch die Einordnung ins SGB XII im Wesentlichen nicht verändert.<br />

8 Weitere Informationsquellen Seite 7<br />

• Publikationswege, Bezugsadresse:<br />

http://www.destatis.de<br />

• Kontaktadresse:<br />

Statistisches Bundesamt, Gruppe VIII B 3, Tel.: 01888/644 - 89 53, E-Mail: sozialhilfe@destatis.de<br />

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