2007 - MZES
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Kurzfassung<br />
1 Allgemeine Angaben zur Statistik Seite 3<br />
• Bezeichnung der Statistik: Statistik über die Empfänger/-innen von laufender Hilfe zum<br />
Lebensunterhalt (ohne Kurzzeitempfänger)<br />
• Berichtszeitraum: Bestandserhebung zum 31. Dezember des Berichtsjahres, Zu- und Abgangsstatistik<br />
mit vierteljährlicher Meldung<br />
• Erhebungstermin: Bestandserhebung erfolgt zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahres.<br />
Zu- und Abgangsstatistik: Erster Tag eines Quartals<br />
• Periodizität: jährlich<br />
• Regionale Gliederung: Bundesgebiet, Länder, Kreise/ kreisfreie Städte<br />
• Erhebungsgesamtheit, Zuordnungsprinzip der Erhebungseinheiten: Die Erhebungen werden als<br />
Vollerhebung durchgeführt. Erhebungseinheiten sind die zuständigen örtlichen und überörtlichen<br />
Träger der Sozialhilfe sowie die kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände.<br />
• Rechtsgrundlagen: Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)<br />
.<br />
2 Zweck und Ziele der Statistik Seite 3<br />
• Erhebungsinhalte: Die Erhebung erstreckt sich auf die Empfänger/-innen von laufender Hilfe zum<br />
Lebensunterhalt, denen Leistungen für mindestens einen Monat gewährt werden.<br />
• Zweck der Statistik: Mit der Erhebung sollen umfassende und zuverlässige Daten über die sozialen<br />
und finanziellen Auswirkungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) sowie über den<br />
Personenkreis der Leistungsempfänger/-innen bereitgestellt werden.<br />
• Hauptnutzer der Statistik: Parlamentarischen Gremien in Bund und Ländern, Bundes- und Länderministerien,<br />
Medien, Verbände, Wissenschaft und die breite Öffentlichkeit.<br />
3 Erhebungsmethodik Seite 4<br />
• Art der Datengewinnung: Vollerhebung bei den örtlichen und überörtlichen Trägern der Sozialhilfe.<br />
• Erhebungsinstrumente und Berichtsweg: Die Statistik wird als Sekundärstatistik von Verwaltungsdaten<br />
erhoben. Die Statistischen Landesämter bereiten die erhobenen Daten zu statistischen<br />
Ergebnissen bis auf Landesebene auf. Aus den gesamten Länderergebnissen stellt das Statistische<br />
Bundesamt die Bundesergebnisse zusammen.<br />
4 Genauigkeit Seite 5<br />
• Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit: Die Ergebnisse der Statistik, die als Vollerhebung<br />
durchgeführt wird, ist von hoher Aussagekraft und Qualität.<br />
5 Aktualität und Pünktlichkeit Seite 6<br />
• Aktualität: Die Bundesergebnisse der Stichtagserhebung werden ca. 9 bis 10 Monate nach Ablauf<br />
des Erhebungszeitraumes vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht.<br />
• Pünktlichkeit: Die geplanten Veröffentlichungstermine werden in der Regel eingehalten.<br />
6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit Seite 6<br />
• Qualitative Bewertung der Vergleichbarkeit: Die Erhebungsmethoden und –abläufe (insbesondere<br />
die zugrunde liegenden Definitionen) sind in allen Ländern einheitlich. Die Daten sind somit<br />
räumlich vergleichbar.<br />
• Änderungen, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben: Für die Statistiken der Jahre<br />
1994 bis einschließlich 2004 ist eine zeitliche Vergleichbarkeit weitgehend gegeben. Durch die<br />
Änderung des Erhebungskonzeptes sowie die deutliche Reduktion der Fallzahlen ab 2005 ist eine<br />
zeitliche Vergleichbarkeit mit den Statistiken vor 2005 nicht mehr gegeben.<br />
7 Bezüge zu anderen Erhebungen Seite 6<br />
• Unterschiede zu vergleichbaren Statistiken oder Ergebnissen: Asylbewerber und sonstige nach dem<br />
AsylbLG berechtigte Personen erhalten seit dem 1. November 1993 bei Bedürftigkeit anstelle der<br />
Sozialhilfe Leistungen nach dem AsylbLG. Das zum 1. Januar 2003 in Kraft getretene Gesetz über<br />
eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) sieht für ab 65-<br />
Jährige sowie dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren eine eigenständige soziale<br />
Leistung vor, welche den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicher stellt. Die Leistungen<br />
der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Inhalte der Statistiken haben sich<br />
durch die Einordnung ins SGB XII im Wesentlichen nicht verändert.<br />
8 Weitere Informationsquellen Seite 7<br />
• Publikationswege, Bezugsadresse:<br />
http://www.destatis.de<br />
• Kontaktadresse:<br />
Statistisches Bundesamt, Gruppe VIII B 3, Tel.: 01888/644 - 89 53, E-Mail: sozialhilfe@destatis.de<br />
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