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2007 - MZES

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4.4.1 Umfang des Revisionsbedarfs<br />

entfällt<br />

4.4.2 Gründe für Revisionen<br />

entfällt<br />

4.5 Außergewöhnliche Fehlerquellen<br />

entfällt<br />

5 Aktualität und Pünktlichkeit<br />

5.1 Aktualität vorläufiger Ergebnisse<br />

entfällt<br />

5.2 Aktualität endgültiger Ergebnisse<br />

Zum Jahresende erfolgt die Erhebung des Jahresendbestandes durch die zuständigen Stellen. Spätestens zum 1. März des<br />

dem Berichtsjahr folgenden Jahres sind die Daten an die jeweiligen Statistischen Landesämter weiter zu leiten. Die<br />

Bundesergebnisse der Stichtagserhebung werden ca. 9 bis 10 Monate nach Ablauf des Erhebungszeitraumes vom<br />

Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Die Ergebnisse der Zu- und Abgangsstatistiken werden (jeweils aggregiert für 1<br />

Kalenderjahr) parallel zu den Jahresbestandsdaten veröffentlicht. Auf Länderebene erfolgt die Datenveröffentlichung der<br />

Jahresbestandserhebung üblicherweise früher.<br />

5.3 Pünktlichkeit<br />

Die geplanten Veröffentlichungstermine werden in der Regel eingehalten.<br />

6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit<br />

6.1 Qualitative Bewertung der Vergleichbarkeit<br />

Die Erhebungsmethoden und –abläufe (insbesondere die zugrunde liegenden Definitionen) sind in allen Ländern<br />

einheitlich. Die Daten sind somit räumlich vergleichbar.<br />

6.2 Änderungen, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben<br />

Bei dem Erhebungskonzept haben sich für die Jahre 1994 bis 2004 nur kleinere Änderungen bei Methoden, Definitionen,<br />

Verfahren und Erhebungsinstrumente ergeben. Für die Statistiken der Jahre 1994 bis einschließlich 2004 ist daher eine<br />

zeitliche Vergleichbarkeit weitgehend gegeben.<br />

Mit der Neugestaltung des Sozialhilferechts zum 1.1.2005 ändert sich insbesondere der Kreis der Anspruchsberechtigten.<br />

Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten seitdem nur noch nicht erwerbsfähige Personen,<br />

die sonst bei Bedürftigkeit keine andere Leistung erhalten. Im Zuge der Reform wurden Erhebungsmerkmale und<br />

Merkmalsausprägungen in der Statistik neu hinzugefügt bzw. werden ab dem Jahr 2005 nicht mehr erfasst. Die Merkmale<br />

Migrationshintergrund, Beschäftigung, Einschränkung der Leistung und Höhe des angerechneten Einkommens werden<br />

beispielsweise neu erhoben. Dagegen werden die Merkmale Erwerbsstatus, Schul- und Berufsausbildungsabschluss,<br />

besondere soziale Situation, Haupteinkommensart, Vorleistungsempfänger und Erst- oder Wiederaufnahme einer<br />

Erwerbstätigkeit nicht mehr erhoben. Die Sozialhilfe bzw. die Hilfe zum Lebensunterhalt wird im Zuge dieser Reform wieder<br />

zu einem Sicherungssystem für eine relativ kleine Zahl von Anspruchsberechtigten. Durch die Änderung des<br />

Erhebungskonzeptes sowie die deutliche Reduktion der Fallzahlen ist eine zeitliche Vergleichbarkeit mit den Statistiken<br />

vor 2005 nicht mehr gegeben.<br />

7 Bezüge zu anderen Erhebungen<br />

7.1 Input für andere Statistiken<br />

entfällt<br />

7.2 Unterschiede zu vergleichbaren Statistiken oder Ergebnissen<br />

Asylbewerber und sonstige nach dem AsylbLG berechtigte Personen erhalten seit dem 1. November 1993 bei Bedürftigkeit<br />

anstelle der Sozialhilfe Leistungen nach dem AsylbLG. Durch diese Reform fielen im Jahr 1994 ca. 450.000 Personen aus<br />

dem Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt heraus und wechselten ins Asylbewerberleistungsrecht. 1994 wurden erstmals<br />

die Statistiken der Empfänger/-innen von Laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und die Statistik der Empfänger/-innen von<br />

Regelleistungen nach dem AsylbLG getrennt veröffentlicht.<br />

Das zum 1. Januar 2003 in Kraft getretene Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei<br />

Erwerbsminderung (GSiG) sieht für ab 65-Jährige sowie dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren eine<br />

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