2007 - MZES
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Kurzfassung<br />
1 Allgemeine Angaben zur Statistik Seite 3<br />
• Bezeichnung der Statistik: Statistik über die Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und<br />
bei Erwerbsminderung<br />
• Berichtszeitraum: Es wird eine Bestandserhebung zum 31. Dezember des Berichtsjahres<br />
durchgeführt.<br />
• Erhebungstermin: Die Bestandserhebung erfolgt zum 31. Dezember des Berichtsjahres.<br />
• Periodizität: jährlich<br />
• Regionale Gliederung: Bundesgebiet, Länder und Kreise/ kreisfreie Städte<br />
• Erhebungsgesamtheit, Zuordnungsprinzip der Erhebungseinheiten: Die Erhebung wird als<br />
Vollerhebung durchgeführt. Erhebungseinheiten sind die zuständigen örtlichen und überörtlichen<br />
Träger der Sozialhilfe (bis Ende 2004: Träger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)<br />
sowie die kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände.<br />
• Rechtsgrundlagen: Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)<br />
2 Zweck und Ziele der Statistik Seite 3<br />
• Erhebungsinhalte: Die Erhebung erstreckt sich auf Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter<br />
und bei Erwerbsminderung.<br />
• Zweck der Statistik: Mit der Erhebung sollen umfassende und zuverlässige Daten über die sozialen<br />
und finanziellen Auswirkungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und Daten über den<br />
Personenkreis der Leistungsberechtigten bereitgestellt werden.<br />
• Hauptnutzer der Statistik: Parlamentarische Gremien in Bund und Ländern, Bundes- und Länderministerien,<br />
Medien, Verbände, Wissenschaft und die breite Öffentlichkeit.<br />
3 Erhebungsmethodik Seite 4<br />
• Art der Datengewinnung: Vollerhebung bei den örtlichen und überörtlichen Trägern der Sozialhilfe.<br />
• Erhebungsinstrumente und Berichtsweg: Die Statistik wird als Sekundärstatistik von Verwaltungsdaten<br />
erhoben. Die Statistischen Landesämtern bereiten die erhobenen Daten zu statistischen<br />
Ergebnissen bis auf Landesebene auf. Aus den gesamten Länderergebnissen stellt das Statistische<br />
Bundesamt die Bundesergebnisse zusammen.<br />
4 Genauigkeit Seite 5<br />
• Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit: Die Ergebnisse de Statistik, die als Vollerhebung<br />
durchgeführt wird, ist von hoher Aussagekraft und Qualität.<br />
5 Aktualität und Pünktlichkeit Seite 5<br />
• Aktualität: Die Bundesergebnisse der Stichtagserhebung werden ca. 9 und 10 Monate nach Ablauf<br />
des Erhebungszeitraumes vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht.<br />
• Pünktlichkeit: Die geplanten Veröffentlichungstermine werden in der Regel eingehalten.<br />
6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit Seite 6<br />
• Qualitative Bewertung der Vergleichbarkeit: Die Erhebungsmethoden und –abläufe (insbesondere<br />
die zugrunde liegenden Definitionen) sind in allen Ländern einheitlich. Die Daten sind somit<br />
räumlich vergleichbar.<br />
• Änderungen, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben: Mit dem Gesetz zur Einordnung<br />
des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27. Dezember 2003 wurde das Gesetz<br />
über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) in das SGB<br />
XII eingeordnet, welches am 1. Januar 2005 in Kraft trat. Zum gleichen Zeitpunkt wurde das bis dahin<br />
geltende GSiG außer Kraft gesetzt. Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung<br />
sowie die Inhalte der Empfängerstatistik haben sich durch die Einordnung ins SBG XII im<br />
Wesentlichen nicht verändert. Für die Statistik ist daher eine zeitliche Vergleichbarkeit weitgehend<br />
gegeben.<br />
7 Bezüge zu anderen Erhebungen Seite 7<br />
• Unterschiede zu vergleichbaren Statistiken oder Ergebnissen: Die Leistungen der Grundsicherung<br />
(bis Ende 2004 nach dem GSiG, seit 1. Januar 2005 nach dem 4. Kapitel des SGB XII) sind der Hilfe<br />
zum Lebensunterhalt vorgelagert, so dass hilfebedürftige Personen zunächst Leistungen der<br />
Grundsicherung als vorrangige Sozialleistung erhalten. Ferner hat ein großer Teil der Empfänger/-<br />
innen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII (bis Ende 2004 sog. „Hilfe in besonderen<br />
Lebenslagen“), die in Einrichtungen leben, zusätzlich Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.<br />
8 Weitere Informationsquellen Seite 7<br />
• Publikationswege, Bezugsadresse:<br />
http://www.destatis.de<br />
• Kontaktadresse:<br />
Statistisches Bundesamt, Gruppe VIII B 3, Tel.: 49 (0) 228 99/643 8953, E-Mail:<br />
sozialhilfe@destatis.de<br />
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