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2007 - MZES

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Kurzfassung<br />

1 Allgemeine Angaben zur Statistik Seite 3<br />

• Bezeichnung der Statistik: Statistik über die Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und<br />

bei Erwerbsminderung<br />

• Berichtszeitraum: Es wird eine Bestandserhebung zum 31. Dezember des Berichtsjahres<br />

durchgeführt.<br />

• Erhebungstermin: Die Bestandserhebung erfolgt zum 31. Dezember des Berichtsjahres.<br />

• Periodizität: jährlich<br />

• Regionale Gliederung: Bundesgebiet, Länder und Kreise/ kreisfreie Städte<br />

• Erhebungsgesamtheit, Zuordnungsprinzip der Erhebungseinheiten: Die Erhebung wird als<br />

Vollerhebung durchgeführt. Erhebungseinheiten sind die zuständigen örtlichen und überörtlichen<br />

Träger der Sozialhilfe (bis Ende 2004: Träger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)<br />

sowie die kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände.<br />

• Rechtsgrundlagen: Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)<br />

2 Zweck und Ziele der Statistik Seite 3<br />

• Erhebungsinhalte: Die Erhebung erstreckt sich auf Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter<br />

und bei Erwerbsminderung.<br />

• Zweck der Statistik: Mit der Erhebung sollen umfassende und zuverlässige Daten über die sozialen<br />

und finanziellen Auswirkungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und Daten über den<br />

Personenkreis der Leistungsberechtigten bereitgestellt werden.<br />

• Hauptnutzer der Statistik: Parlamentarische Gremien in Bund und Ländern, Bundes- und Länderministerien,<br />

Medien, Verbände, Wissenschaft und die breite Öffentlichkeit.<br />

3 Erhebungsmethodik Seite 4<br />

• Art der Datengewinnung: Vollerhebung bei den örtlichen und überörtlichen Trägern der Sozialhilfe.<br />

• Erhebungsinstrumente und Berichtsweg: Die Statistik wird als Sekundärstatistik von Verwaltungsdaten<br />

erhoben. Die Statistischen Landesämtern bereiten die erhobenen Daten zu statistischen<br />

Ergebnissen bis auf Landesebene auf. Aus den gesamten Länderergebnissen stellt das Statistische<br />

Bundesamt die Bundesergebnisse zusammen.<br />

4 Genauigkeit Seite 5<br />

• Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit: Die Ergebnisse de Statistik, die als Vollerhebung<br />

durchgeführt wird, ist von hoher Aussagekraft und Qualität.<br />

5 Aktualität und Pünktlichkeit Seite 5<br />

• Aktualität: Die Bundesergebnisse der Stichtagserhebung werden ca. 9 und 10 Monate nach Ablauf<br />

des Erhebungszeitraumes vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht.<br />

• Pünktlichkeit: Die geplanten Veröffentlichungstermine werden in der Regel eingehalten.<br />

6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit Seite 6<br />

• Qualitative Bewertung der Vergleichbarkeit: Die Erhebungsmethoden und –abläufe (insbesondere<br />

die zugrunde liegenden Definitionen) sind in allen Ländern einheitlich. Die Daten sind somit<br />

räumlich vergleichbar.<br />

• Änderungen, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben: Mit dem Gesetz zur Einordnung<br />

des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27. Dezember 2003 wurde das Gesetz<br />

über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) in das SGB<br />

XII eingeordnet, welches am 1. Januar 2005 in Kraft trat. Zum gleichen Zeitpunkt wurde das bis dahin<br />

geltende GSiG außer Kraft gesetzt. Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung<br />

sowie die Inhalte der Empfängerstatistik haben sich durch die Einordnung ins SBG XII im<br />

Wesentlichen nicht verändert. Für die Statistik ist daher eine zeitliche Vergleichbarkeit weitgehend<br />

gegeben.<br />

7 Bezüge zu anderen Erhebungen Seite 7<br />

• Unterschiede zu vergleichbaren Statistiken oder Ergebnissen: Die Leistungen der Grundsicherung<br />

(bis Ende 2004 nach dem GSiG, seit 1. Januar 2005 nach dem 4. Kapitel des SGB XII) sind der Hilfe<br />

zum Lebensunterhalt vorgelagert, so dass hilfebedürftige Personen zunächst Leistungen der<br />

Grundsicherung als vorrangige Sozialleistung erhalten. Ferner hat ein großer Teil der Empfänger/-<br />

innen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII (bis Ende 2004 sog. „Hilfe in besonderen<br />

Lebenslagen“), die in Einrichtungen leben, zusätzlich Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.<br />

8 Weitere Informationsquellen Seite 7<br />

• Publikationswege, Bezugsadresse:<br />

http://www.destatis.de<br />

• Kontaktadresse:<br />

Statistisches Bundesamt, Gruppe VIII B 3, Tel.: 49 (0) 228 99/643 8953, E-Mail:<br />

sozialhilfe@destatis.de<br />

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