2007 - MZES
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Kurzfassung<br />
1 Allgemeine Angaben zur Statistik Seite 3<br />
• Bezeichnung der Statistik: Statistik über die Empfänger/-innen von Leistungen nach dem 5. bis 9.<br />
Kapitel des SGB XII<br />
• Berichtszeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember des Berichtsjahres, außerdem Bestandserhebung<br />
zum Stichtag 31.12. des Berichtsjahres.<br />
• Erhebungstermin: Bestandserhebung erfolgt zum 31.12. für das abgelaufene Kalenderjahr<br />
• Periodizität: jährlich<br />
• Regionale Gliederung: Bundesgebiet, Länder und Kreise und kreisfreie Städte<br />
• Erhebungsgesamtheit, Zuordnungsprinzip der Erhebungseinheiten: Die Erhebung wird<br />
als Vollerhebung durchgeführt. Erhebungseinheiten sind die zuständigen örtlichen<br />
und überörtlichen Träger der Sozialhilfe sowie die kreisangehörigen Gemeinden<br />
und Gemeindeverbände.<br />
• Rechtsgrundlagen: Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)<br />
2 Zweck und Ziele der Statistik Seite 3<br />
• Erhebungsinhalte: Die Erhebung erstreckt sich auf die Empfänger/-innen von Leistungen nach dem<br />
5. bis 9. Kapitel des SGB XII<br />
• Zweck der Statistik: Mit der Erhebung sollen umfassende und zuverlässige Daten über die sozialen<br />
und finanziellen Auswirkungen des SGB XII sowie über den Kreis der Leistungsempfänger bereitgestellt<br />
werden.<br />
• Hauptnutzer der Statistik: Parlamentarische Gremien in Bund und Ländern, Bundes- und Länderministerien,<br />
Medien, Verbände, Wissenschaft und die breite Öffentlichkeit.<br />
3 Erhebungsmethodik Seite 4<br />
• Art der Datengewinnung: Vollerhebung bei den örtlichen und überörtlichen Trägern der Sozialhilfe.<br />
• Erhebungsinstrumente und Berichtsweg: Die Statistik wird als Sekundärstatistik von Verwaltungsdaten<br />
erhoben. Die Statistischen Landesämter bereiten die erhobenen Daten zu statistischen<br />
Ergebnissen bis auf Landesebene auf. Aus den gesamten Länderergebnissen stellt das Statistische<br />
Bundesamt die Bundesergebnisse zusammen.<br />
4 Genauigkeit Seite 5<br />
• Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit: Die Ergebnisse der Statistik, die als Vollerhebung<br />
durchgeführt wird, ist von hoher Aussagekraft und Qualität.<br />
5 Aktualität und Pünktlichkeit Seite 5<br />
• Aktualität: Die Bundesergebnisse der Stichtagserhebung werden ca. 9 bis 10 Monate nach Ablauf<br />
des Erhebungszeitraumes vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht.<br />
• Pünktlichkeit: Die geplanten Veröffentlichungstermine werden in der Regel eingehalten.<br />
6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit Seite 6<br />
• Qualitative Bewertung der Vergleichbarkeit: Die Erhebungsmethoden und –abläufe (insbesondere<br />
die zugrunde liegenden Definitionen) sind in allen Ländern einheitlich. Die Daten sind somit räumlich<br />
vergleichbar.<br />
• Änderungen, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben: Für die Statistiken ist eine<br />
zeitliche Vergleichbarkeit weitgehend gegeben.<br />
7 Bezüge zu anderen Erhebungen Seite 6<br />
• Unterschiede zu vergleichbaren Statistiken oder Ergebnissen: Die Empfänger/-innen von<br />
Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII können gleichzeitig laufende Hilfe zum<br />
Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII erhalten. Ferner ist ein gleichzeitiger<br />
Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel<br />
SGB XII) möglich. Der Bezug von Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel des SGB XII<br />
wird in separaten Statistiken jeweils differenziert erfasst.<br />
8 Weitere Informationsquellen Seite 6<br />
• Publikationswege, Bezugsadresse:<br />
http://www.destatis.de<br />
• Kontaktadresse:<br />
Statistisches Bundesamt, Gruppe VIII B 3, Tel.: 01888/644 – 8953, E-Mail: sozialhilfe@destatis.de<br />
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