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2007 - MZES

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Kurzfassung<br />

1 Allgemeine Angaben zur Statistik Seite 3<br />

• Bezeichnung der Statistik: Statistik über die Empfänger/-innen von Leistungen nach dem 5. bis 9.<br />

Kapitel des SGB XII<br />

• Berichtszeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember des Berichtsjahres, außerdem Bestandserhebung<br />

zum Stichtag 31.12. des Berichtsjahres.<br />

• Erhebungstermin: Bestandserhebung erfolgt zum 31.12. für das abgelaufene Kalenderjahr<br />

• Periodizität: jährlich<br />

• Regionale Gliederung: Bundesgebiet, Länder und Kreise und kreisfreie Städte<br />

• Erhebungsgesamtheit, Zuordnungsprinzip der Erhebungseinheiten: Die Erhebung wird<br />

als Vollerhebung durchgeführt. Erhebungseinheiten sind die zuständigen örtlichen<br />

und überörtlichen Träger der Sozialhilfe sowie die kreisangehörigen Gemeinden<br />

und Gemeindeverbände.<br />

• Rechtsgrundlagen: Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)<br />

2 Zweck und Ziele der Statistik Seite 3<br />

• Erhebungsinhalte: Die Erhebung erstreckt sich auf die Empfänger/-innen von Leistungen nach dem<br />

5. bis 9. Kapitel des SGB XII<br />

• Zweck der Statistik: Mit der Erhebung sollen umfassende und zuverlässige Daten über die sozialen<br />

und finanziellen Auswirkungen des SGB XII sowie über den Kreis der Leistungsempfänger bereitgestellt<br />

werden.<br />

• Hauptnutzer der Statistik: Parlamentarische Gremien in Bund und Ländern, Bundes- und Länderministerien,<br />

Medien, Verbände, Wissenschaft und die breite Öffentlichkeit.<br />

3 Erhebungsmethodik Seite 4<br />

• Art der Datengewinnung: Vollerhebung bei den örtlichen und überörtlichen Trägern der Sozialhilfe.<br />

• Erhebungsinstrumente und Berichtsweg: Die Statistik wird als Sekundärstatistik von Verwaltungsdaten<br />

erhoben. Die Statistischen Landesämter bereiten die erhobenen Daten zu statistischen<br />

Ergebnissen bis auf Landesebene auf. Aus den gesamten Länderergebnissen stellt das Statistische<br />

Bundesamt die Bundesergebnisse zusammen.<br />

4 Genauigkeit Seite 5<br />

• Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit: Die Ergebnisse der Statistik, die als Vollerhebung<br />

durchgeführt wird, ist von hoher Aussagekraft und Qualität.<br />

5 Aktualität und Pünktlichkeit Seite 5<br />

• Aktualität: Die Bundesergebnisse der Stichtagserhebung werden ca. 9 bis 10 Monate nach Ablauf<br />

des Erhebungszeitraumes vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht.<br />

• Pünktlichkeit: Die geplanten Veröffentlichungstermine werden in der Regel eingehalten.<br />

6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit Seite 6<br />

• Qualitative Bewertung der Vergleichbarkeit: Die Erhebungsmethoden und –abläufe (insbesondere<br />

die zugrunde liegenden Definitionen) sind in allen Ländern einheitlich. Die Daten sind somit räumlich<br />

vergleichbar.<br />

• Änderungen, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben: Für die Statistiken ist eine<br />

zeitliche Vergleichbarkeit weitgehend gegeben.<br />

7 Bezüge zu anderen Erhebungen Seite 6<br />

• Unterschiede zu vergleichbaren Statistiken oder Ergebnissen: Die Empfänger/-innen von<br />

Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII können gleichzeitig laufende Hilfe zum<br />

Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII erhalten. Ferner ist ein gleichzeitiger<br />

Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel<br />

SGB XII) möglich. Der Bezug von Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel des SGB XII<br />

wird in separaten Statistiken jeweils differenziert erfasst.<br />

8 Weitere Informationsquellen Seite 6<br />

• Publikationswege, Bezugsadresse:<br />

http://www.destatis.de<br />

• Kontaktadresse:<br />

Statistisches Bundesamt, Gruppe VIII B 3, Tel.: 01888/644 – 8953, E-Mail: sozialhilfe@destatis.de<br />

.<br />

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