Prospekt - Shipping Invest
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glossar<br />
Die folgenden Erläuterungen sollen lediglich Begriffe aus<br />
dem Bereich der Schifffahrt und der Schiffsbeteiligung<br />
allgemeinverständlich darstellen. Es kann keine Gewähr<br />
für die inhaltliche Richtigkeit bzw. Vollständigkeit in Bezug<br />
auf das vorliegende Beteiligungsangebot gegeben<br />
werden.<br />
Ablieferung · Übergabe<br />
Zeitpunkt, zu dem die Werft das Schiff an den Eigentümer<br />
bzw. die Beteiligungsgesellschaft übergibt und das Eigentum<br />
auf die Gesellschaft übergeht. Bei Neubauten werden<br />
Restarbeiten durch Werftpersonal ggf. im Anschluss an<br />
die Ablieferung erledigt, teilweise auch durch Bordpersonal<br />
auf See.<br />
Abschreibung (Absetzung für Abnutzung, AfA)<br />
Degressiv: jährliche Abschreibung mit einem festen Prozentsatz<br />
vom jeweiligen Restbuchwert des Wirtschaftsgutes.<br />
Linear: jährliche Abschreibung eines festen Prozentsatzes<br />
vom ursprünglichen Anschaffungswert.<br />
Agio<br />
Aufgeld auf den Nenn- bzw. Nominalwert (100 %) der<br />
Kapitalanlage bzw. Zeichnungssumme.<br />
Ausflaggung<br />
Eintragung des Schiffes in das Schiffsregister eines anderen<br />
Staates mit dem Ziel niedrigerer Betriebskosten (z. B.<br />
Personalkosten).<br />
Ballastreise<br />
Leerfahrt, wenn das Schiff ohne Ladung zu einem neuen<br />
Ladehafen fahren muss. Die dadurch entstehenden „Positionierungskosten“<br />
werden den jeweiligen Reisekosten<br />
zugerechnet.<br />
Ballasttanks<br />
Dienen zur Stabilisierung des Schiffes, um die gewichtsmäßige<br />
Belastung je nach Beladung auszugleichen. Ballasttanks<br />
werden mit Wasser gefüllt.<br />
Bareboatcharter<br />
Zeitcharter, bei der nur das leere Schiff – ohne Besatzung,<br />
Proviant, Treibstoff etc. – verchartert wird.<br />
Bauaufsicht<br />
Vom Vertragsreeder beauftragtes Fachpersonal, das auf<br />
der Werft die einwandfreie und termin gerechte Ausführung<br />
des Schiffsbaus überwacht.<br />
Befrachtungskommission<br />
Vergütung für die Vermittlung der Charter, i. d. R. ein Prozentsatz<br />
von der Charterrate. Wird der Bereederer als<br />
Befrachter tätig, so kann auch dieser eine Befrachtungskommission<br />
erhalten.<br />
Beirat<br />
Gremium aus mehreren Mitgliedern, das die Interessen<br />
der Kapitalanleger vertritt und die Fondsgeschäftsführung<br />
in elementaren Fragen der Unternehmenspolitik berät.<br />
Der Beirat wird mehrheitlich von den Anlegern gewählt<br />
und berichtet diesen.<br />
Bereederung<br />
Verwaltung, technische und kommerzielle Betreuung des<br />
Schiffes. Dazu zählen i. d. R. die Bereitstellung und Versorgung<br />
des Seepersonals, Organisation bzw. Ausführung<br />
von Reparaturen, Abschluss von Versicherungen, Organisation<br />
der Beschäftigung/Befrachtung des Schiffes.<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
Geschlossener Fonds, an dem sich Anleger durch Zeichnung<br />
von Fondsanteilen beteiligen können. Die Anleger<br />
treten i. d. R. als Gesellschafter mit allen Rechten (u. a.<br />
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