Prospekt - Shipping Invest
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führen können. Angaben hierzu befinden sich im <strong>Prospekt</strong><br />
ab Seite 11.<br />
8. Gültigkeitsdauer der zur Verfügung<br />
gestellten Informationen<br />
Die <strong>Prospekt</strong>angaben und insbesondere die Darstellungen<br />
zu steuerlichen und sonstigen im <strong>Prospekt</strong> genannten<br />
Rechtsgrundlagen beziehen sich auf den Stand<br />
19. September 2008.<br />
9. Mindestlaufzeit der Verträge,<br />
vertragliche Kündigungsregelungen<br />
Jeder Kommanditist kann die Gesellschaft, die auf unbestimmte<br />
Zeit geschlossen ist, unter Wahrung einer Frist<br />
von sechs Monaten auf den Schluss des Geschäftsjahres<br />
kündigen, erstmals jedoch mit Wirkung zum 30. Dezember<br />
2024. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund<br />
bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung hat durch eingeschriebenen<br />
Brief an die Phoenix Verwaltungs GmbH zu<br />
erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung<br />
ist der Eingang des Kündigungsschreibens. Die Rechtsfolgen<br />
der Kündigung ergeben sich aus § 12 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Fondsgesellschaft.<br />
Anleger können aus wichtigen Grund, insbesondere bei<br />
Nichtleistung ihrer Kommanditeinlage, nach § 12 des Gesellschaftsvertrages<br />
aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />
werden.<br />
10. Widerrufsrecht<br />
Dem Anleger steht ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der<br />
Widerrufsbelehrung in der Beitrittserklärung zu.<br />
11. Rechtsordnung und Gerichtsstand<br />
Für vorvertragliche Schuldverhältnisse, für den Beitritt<br />
sowie die Rechtsbeziehung des Anlegers unter dem Gesellschaftsvertrag<br />
der Fondsgesellschaft findet deutsches<br />
Recht Anwendung.<br />
Sofern der Anleger ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB<br />
ist, gelten für den Gerichtsstand die gesetzlichen Regelungen.<br />
Ansonsten ist für Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsvertrag<br />
als Gerichtsstand Leer (Ostfriesland) vereinbart.<br />
12. Sprache<br />
Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und<br />
die Kommunikation mit dem Anleger während der Vertragslaufzeit<br />
ist Deutsch.<br />
13. Aussergerichtliche Streitschlichtung<br />
Die Möglichkeit zur Anrufung einer außergerichtlichen<br />
Schlichtungsstelle ist vertraglich nicht vorgesehen. Bei<br />
Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des<br />
BGB über Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen<br />
können die Beteiligten – unbeschadet ihres Rechts,<br />
die Gerichte anzurufen – eine Schlichtungsstelle anrufen,<br />
die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet ist. Ein<br />
Merkblatt sowie die Schlichtungsstellenverfahrensordnung<br />
sind erhältlich bei der Deutschen Bundesbank,<br />
Schlichtungsstelle, Taunusanlage 5, 60329 Frankfurt,<br />
Tel. 069/23 88-1907/1906, Fax 069/23 88-1919. Die<br />
Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilderung des<br />
Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis<br />
der Beschwerde erforderlichen Unterlagen zu erheben.<br />
Der Beschwerdeführer hat zu versichern, dass er in der<br />
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