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Prospekt - Shipping Invest

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führen können. Angaben hierzu befinden sich im <strong>Prospekt</strong><br />

ab Seite 11.<br />

8. Gültigkeitsdauer der zur Verfügung<br />

gestellten Informationen<br />

Die <strong>Prospekt</strong>angaben und insbesondere die Darstellungen<br />

zu steuerlichen und sonstigen im <strong>Prospekt</strong> genannten<br />

Rechtsgrundlagen beziehen sich auf den Stand<br />

19. September 2008.<br />

9. Mindestlaufzeit der Verträge,<br />

vertragliche Kündigungsregelungen<br />

Jeder Kommanditist kann die Gesellschaft, die auf unbestimmte<br />

Zeit geschlossen ist, unter Wahrung einer Frist<br />

von sechs Monaten auf den Schluss des Geschäftsjahres<br />

kündigen, erstmals jedoch mit Wirkung zum 30. Dezember<br />

2024. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund<br />

bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung hat durch eingeschriebenen<br />

Brief an die Phoenix Verwaltungs GmbH zu<br />

erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung<br />

ist der Eingang des Kündigungsschreibens. Die Rechtsfolgen<br />

der Kündigung ergeben sich aus § 12 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft.<br />

Anleger können aus wichtigen Grund, insbesondere bei<br />

Nichtleistung ihrer Kommanditeinlage, nach § 12 des Gesellschaftsvertrages<br />

aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />

werden.<br />

10. Widerrufsrecht<br />

Dem Anleger steht ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der<br />

Widerrufsbelehrung in der Beitrittserklärung zu.<br />

11. Rechtsordnung und Gerichtsstand<br />

Für vorvertragliche Schuldverhältnisse, für den Beitritt<br />

sowie die Rechtsbeziehung des Anlegers unter dem Gesellschaftsvertrag<br />

der Fondsgesellschaft findet deutsches<br />

Recht Anwendung.<br />

Sofern der Anleger ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB<br />

ist, gelten für den Gerichtsstand die gesetzlichen Regelungen.<br />

Ansonsten ist für Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsvertrag<br />

als Gerichtsstand Leer (Ostfriesland) vereinbart.<br />

12. Sprache<br />

Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und<br />

die Kommunikation mit dem Anleger während der Vertragslaufzeit<br />

ist Deutsch.<br />

13. Aussergerichtliche Streitschlichtung<br />

Die Möglichkeit zur Anrufung einer außergerichtlichen<br />

Schlichtungsstelle ist vertraglich nicht vorgesehen. Bei<br />

Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des<br />

BGB über Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen<br />

können die Beteiligten – unbeschadet ihres Rechts,<br />

die Gerichte anzurufen – eine Schlichtungsstelle anrufen,<br />

die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet ist. Ein<br />

Merkblatt sowie die Schlichtungsstellenverfahrensordnung<br />

sind erhältlich bei der Deutschen Bundesbank,<br />

Schlichtungsstelle, Taunusanlage 5, 60329 Frankfurt,<br />

Tel. 069/23 88-1907/1906, Fax 069/23 88-1919. Die<br />

Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilderung des<br />

Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis<br />

der Beschwerde erforderlichen Unterlagen zu erheben.<br />

Der Beschwerdeführer hat zu versichern, dass er in der<br />

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