Prospekt - Shipping Invest
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Ergebnis der Gesellschaft und damit das Ergebnis des<br />
Anlegers vermindert. Das Schiffshypothekendarlehen wird<br />
in US$ ausgezahlt. Gemäß Kreditvertrag räumt die Deutsche<br />
Schiffsbank AG (DSB) der Beteiligungsgesellschaft<br />
das Recht ein, das Darlehen auch in Euro oder bis zu 25 %<br />
der jeweiligen Inanspruchnahme in anderen handelbaren,<br />
der DSB genehmen Währungen in Anspruch zu nehmen.<br />
Mögliche Darlehenstranchen in Fremdwährungen oder<br />
Zinsswaps mit eventuellen Währungskomponenten beinhalten<br />
Kursrisiken, welche das Ergebnis der Gesellschaft<br />
negativ beeinflussen können.<br />
Veräußerungserlös<br />
Über den Zeitpunkt der Veräußerung der Schiffe wird die<br />
Gesellschafterversammlung beschließen; für den einzelnen<br />
Gesellschafter sind Verkaufszeitpunkt und Erlös somit<br />
nicht planbar. Der beim Verkauf zu erzielende Erlös hängt<br />
stark von der Marktsituation zu diesem Zeitpunkt ab und<br />
wird die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung deutlich beeinflussen.<br />
Da Schiffe dieser Art oft in US$ gehandelt werden,<br />
kann der Währungskurs hierbei ebenfalls eine wichtige<br />
Rolle spielen. Ein weiterer Faktor für die Höhe des Verkaufspreises<br />
liegt im Pflegezustand der Schiffe.<br />
Für die Prognoserechnungen wurde die Veräußerung der<br />
Schiffe zu einem Nettoverkaufspreis in Höhe von ca. 40 %<br />
des Kaufpreises unterstellt. Ein Nettoverkaufspreis von<br />
unter 40 % des Kaufpreises würde die Wirtschaftlichkeit<br />
der Beteiligung verringern.<br />
Das Steuerrisiko<br />
Die Konzeption des vorliegenden Beteiligungsangebotes<br />
basiert auf den zur Zeit der <strong>Prospekt</strong>aufstellung gültigen<br />
Steuergesetzen, Durchführungsverordnungen und Verwaltungsanweisungen<br />
sowie der aktuellen Rechtsprechung<br />
zum Steuerrecht. Darüber hinausgehende Änderungen des<br />
geltenden Steuerrechts und der Rechtsprechung während<br />
der Dauer der Beteiligungsgesellschaft können nicht ausgeschlossen<br />
werden und würden ggf. zu Abweichungen<br />
von den <strong>Prospekt</strong>annahmen führen. Da die Gesellschaft<br />
zur Tonnagesteuer optiert, ist zu beachten, dass die Besteuerung<br />
der laufenden steuerlichen Gewinne unabhängig<br />
vom tatsächlichen wirtschaftlichen Verlauf der Gesellschaft<br />
stattfindet. Im Extremfall kann dies bedeuten, dass<br />
der Gesellschafter trotz negativer wirtschaftlicher Ergebnisse<br />
zusätzlich eine – wenn auch geringe – Steuerbelastung<br />
zu tragen hat.<br />
Sollte § 5a EStG abgeschafft werden oder sollten die Voraussetzungen<br />
für die Besteuerung nach der Tonnage gem.<br />
§ 5a EStG nicht erfüllt werden, kann dies zu einer gegenüber<br />
den <strong>Prospekt</strong>angaben abweichenden steuerlichen<br />
Belastung des Anlegers und damit ggf. zu einer Verminderung<br />
des kalkulierten Gesamtmittelrück flusses führen.<br />
Die Gesellschaft gewährt den Kommanditisten für Ein lagen,<br />
die mindestens 2,5 Monate vor Fälligkeit geleistet werden,<br />
ein Sonder-Entnahmerecht nach Maßgabe des § 8 Nr. 4 des<br />
Gesellschaftsvertrages. Es ist nicht auszuschließen, dass<br />
die Finanzverwaltung diese als Vergütung ansieht, die entsprechend<br />
von den Anlegern zu versteuern wäre.<br />
Die in diesem Beteiligungsangebot ermittelten steuerlichen<br />
Ergebnisse stehen unter dem Vorbehalt der endgültigen<br />
steuerlichen Anerkennung im Rahmen der steuerlichen<br />
Außenprüfung der Emittentin. Für die Veräußerung<br />
von Kommanditbeteiligungen besteht bisher trotz vereinzelter<br />
Zweitmarkt-Angebote kein geregelter Markt. Die<br />
wahren stillen Reserven der Beteiligung sind erfahrungsgemäß<br />
bei einem Verkauf i. d. R. nicht zu realisieren.<br />
Es wird empfohlen, auch vor Übertragung der Beteiligung<br />
an einen Dritten, fachkundigen Rat hinsichtlich der Konse<br />
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