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Prospekt - Shipping Invest

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Ergebnis der Gesellschaft und damit das Ergebnis des<br />

Anlegers vermindert. Das Schiffshypothekendarlehen wird<br />

in US$ ausgezahlt. Gemäß Kreditvertrag räumt die Deutsche<br />

Schiffsbank AG (DSB) der Beteiligungsgesellschaft<br />

das Recht ein, das Darlehen auch in Euro oder bis zu 25 %<br />

der jeweiligen Inanspruchnahme in anderen handelbaren,<br />

der DSB genehmen Währungen in Anspruch zu nehmen.<br />

Mögliche Darlehenstranchen in Fremdwährungen oder<br />

Zinsswaps mit eventuellen Währungskomponenten beinhalten<br />

Kursrisiken, welche das Ergebnis der Gesellschaft<br />

negativ beeinflussen können.<br />

Veräußerungserlös<br />

Über den Zeitpunkt der Veräußerung der Schiffe wird die<br />

Gesellschafterversammlung beschließen; für den einzelnen<br />

Gesellschafter sind Verkaufszeitpunkt und Erlös somit<br />

nicht planbar. Der beim Verkauf zu erzielende Erlös hängt<br />

stark von der Marktsituation zu diesem Zeitpunkt ab und<br />

wird die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung deutlich beeinflussen.<br />

Da Schiffe dieser Art oft in US$ gehandelt werden,<br />

kann der Währungskurs hierbei ebenfalls eine wichtige<br />

Rolle spielen. Ein weiterer Faktor für die Höhe des Verkaufspreises<br />

liegt im Pflegezustand der Schiffe.<br />

Für die Prognoserechnungen wurde die Veräußerung der<br />

Schiffe zu einem Nettoverkaufspreis in Höhe von ca. 40 %<br />

des Kaufpreises unterstellt. Ein Nettoverkaufspreis von<br />

unter 40 % des Kaufpreises würde die Wirtschaftlichkeit<br />

der Beteiligung verringern.<br />

Das Steuerrisiko<br />

Die Konzeption des vorliegenden Beteiligungsangebotes<br />

basiert auf den zur Zeit der <strong>Prospekt</strong>aufstellung gültigen<br />

Steuergesetzen, Durchführungsverordnungen und Verwaltungsanweisungen<br />

sowie der aktuellen Rechtsprechung<br />

zum Steuerrecht. Darüber hinausgehende Änderungen des<br />

geltenden Steuerrechts und der Rechtsprechung während<br />

der Dauer der Beteiligungsgesellschaft können nicht ausgeschlossen<br />

werden und würden ggf. zu Abweichungen<br />

von den <strong>Prospekt</strong>annahmen führen. Da die Gesellschaft<br />

zur Tonnagesteuer optiert, ist zu beachten, dass die Besteuerung<br />

der laufenden steuerlichen Gewinne unabhängig<br />

vom tatsächlichen wirtschaftlichen Verlauf der Gesellschaft<br />

stattfindet. Im Extremfall kann dies bedeuten, dass<br />

der Gesellschafter trotz negativer wirtschaftlicher Ergebnisse<br />

zusätzlich eine – wenn auch geringe – Steuerbelastung<br />

zu tragen hat.<br />

Sollte § 5a EStG abgeschafft werden oder sollten die Voraussetzungen<br />

für die Besteuerung nach der Tonnage gem.<br />

§ 5a EStG nicht erfüllt werden, kann dies zu einer gegenüber<br />

den <strong>Prospekt</strong>angaben abweichenden steuerlichen<br />

Belastung des Anlegers und damit ggf. zu einer Verminderung<br />

des kalkulierten Gesamtmittelrück flusses führen.<br />

Die Gesellschaft gewährt den Kommanditisten für Ein lagen,<br />

die mindestens 2,5 Monate vor Fälligkeit geleistet werden,<br />

ein Sonder-Entnahmerecht nach Maßgabe des § 8 Nr. 4 des<br />

Gesellschaftsvertrages. Es ist nicht auszuschließen, dass<br />

die Finanzverwaltung diese als Vergütung ansieht, die entsprechend<br />

von den Anlegern zu versteuern wäre.<br />

Die in diesem Beteiligungsangebot ermittelten steuerlichen<br />

Ergebnisse stehen unter dem Vorbehalt der endgültigen<br />

steuerlichen Anerkennung im Rahmen der steuerlichen<br />

Außenprüfung der Emittentin. Für die Veräußerung<br />

von Kommanditbeteiligungen besteht bisher trotz vereinzelter<br />

Zweitmarkt-Angebote kein geregelter Markt. Die<br />

wahren stillen Reserven der Beteiligung sind erfahrungsgemäß<br />

bei einem Verkauf i. d. R. nicht zu realisieren.<br />

Es wird empfohlen, auch vor Übertragung der Beteiligung<br />

an einen Dritten, fachkundigen Rat hinsichtlich der Konse­<br />

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