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Prospekt - Shipping Invest

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nen (Guthaben-) Zinsen an die Käuferin (zurück-)gezahlt<br />

wird. In diesem Fall werden die Verkäuferin und die Käuferin<br />

versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.<br />

Falls jedoch keine Lösung gefunden werden kann, wird die<br />

Verkäuferin der Käuferin jedwede Entschädigung und/oder<br />

Ansprüche aus Schiedssprüchen, die die Verkäuferin von<br />

der Werft erhalten wird, an die Käuferin weiterleiten.<br />

Befrachtungsvertrag<br />

Am 20. August 2008 ist zwischen der Phoenix Reederei<br />

GmbH & Co. “Mini Bulker I” (Emittentin) sowie der MTL<br />

Maritime Transport & Logistik GmbH & Co. KG (Befrachtungsunternehmen),<br />

Duisburg, ein Befrachtungsvertrag<br />

geschlossen worden.<br />

Danach beauftragt die Emittentin die MTL Maritime<br />

Transport & Logistik GmbH & Co. KG ab Übernahme der<br />

Fondsschiffe mit deren exklusiver Befrachtung. Dem Befrachtungsunternehmen<br />

ist die Vollmacht eingeräumt,<br />

Abschlüsse von Befrachtungs- und Zeitcharterverträgen<br />

jeglicher Art zu tätigen. Dabei kann sie sich auch Dritter<br />

bedienen. Sie erhält für ihre Tätigkeit eine Vergütung in<br />

Höhe von 3,75 % der vereinnahmten Bruttofracht- oder<br />

Zeitchartererlöse. Gleiches gilt für Erlöse bei Liegezeiten,<br />

die über die gewöhnliche Be- und Entladung hinausgehen<br />

(Deadfreight) und Erlöse aus der Streichung von Beschäftigungsvereinbarungen<br />

(Cancellation). Eingeschlossen sind<br />

Überliegegelder, Hilfslöhne und Bergungseinnahmen (bei<br />

letzteren abzüglich der etwa auf Kapitän und Mannschaft<br />

entfallenden Anteile) sowie eine Vergütung für Kommunikationskosten<br />

und Bankauslagen. Die Entgelte sind umgehend<br />

nach Eingang der Erlöse fällig und zu zahlen. Ein Zurückbehaltungsrecht,<br />

eine Aufrechnung oder die Einrede<br />

des nicht erfüllten Vertrages sind ausgeschlossen. Der Befrachtungsvertrag<br />

wurde für die Dauer von 24 Monaten mit<br />

einer automatischen Verlängerung von jeweils einem weiteren<br />

Jahr geschlossen, wenn er nicht spätestens 3 Monate<br />

vor Ablauf der jeweiligen Periode gekündigt wird. Er kann<br />

aus wichtigem Grund gekündigt werden und endet ohne<br />

Kündigung, wenn das Schiff veräußert wird oder in Totalverlust<br />

gerät.<br />

Poolvertrag<br />

Zur Beschäftigung des MS “GRECO” und MS “DEGAS”<br />

wurde am 20. August 2008 ein Poolvertrag geschlossen<br />

mit der ETB Befrachtungs GmbH & Co. KG. Der Poolvertrag<br />

kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von zwölf<br />

Monaten gekündigt werden, jedoch erstmals zum 31. Dezember<br />

2016. Zu den vertraglichen Leistungen des Poolmanagers<br />

zählen die Vercharterung aller Poolschiffe, deren<br />

Befrachtung sowie die Abwicklung der einzelnen Reisen.<br />

Der Poolmanager hat das Recht und die Pflicht zum<br />

Frachtinkasso. Für seine Tätigkeiten erhält der Poolmanager<br />

eine pauschale Vergütung von 0,25 % der Bruttofrachterlöse<br />

bzw. der Bruttozeitchartererlöse.<br />

Gesellschafterversammlung<br />

Oberstes Organ der Gesellschaft ist die Gesellschafterversammlung.<br />

Alle Gesellschafter sind berechtigt, selbst<br />

an der Gesellschafterversammlung teilzunehmen und ihr<br />

Stimmrecht auszuüben.<br />

Gesellschafterversammlungen finden am Sitz der Gesellschaft<br />

statt. Sie können gem. § 5 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages<br />

im schriftlichen Umlaufverfahren durchgeführt<br />

werden. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig,<br />

wenn die Komplementärin und mehr als 50 % des<br />

Kommanditkapitals (§ 5 Abs. 4) vertreten sind. Ist dies<br />

nicht der Fall, ist eine weitere Gesellschafterversammlung<br />

unabhängig von dem vertretenen Kapital beschlussfähig.<br />

Gesellschafterbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit<br />

der abgegebenen Stimmen gefasst (§ 5 Abs. 9). Einer<br />

Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen bedürfen<br />

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