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Prospekt - Shipping Invest

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Gesellschafterin berechtigt, ihn aus der Gesellschaft auszuschließen.<br />

Gleiches gilt, wenn ein Kommanditist seine<br />

Mitwirkungspflichten u. a. hinsichtlich seiner Eintragung<br />

in das Handelsregister nicht erfüllt.<br />

Laufzeit und Handelbarkeit<br />

Die Beteiligung kann erstmals zum 30. Dezember 2024<br />

gekündigt werden. Eine vorzeitige Veräußerung der Beteiligung<br />

an Dritte ist möglich, kann im Regelfall jedoch nur<br />

mit der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

erfolgen. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

hat bei einer Übertragung auf Dritte ein Vorkaufsrecht.<br />

Sollte die Gesellschafterversammlung einen Verkauf<br />

der Schiffe beschließen, wird die Gesellschaft vorzeitig<br />

enden. Für Unternehmensbeteiligungen dieser Art ist ein<br />

geregelter Markt erst im Entstehen, so dass die Beteiligung<br />

nur beschränkt veräußerbar ist. Es besteht somit das<br />

Risiko, dass im Falle eines Veräußerungswunsches kein<br />

Erwerber gefunden werden oder die Beteiligung aufgrund<br />

niedriger Kaufpreisangebote nur mit einem Verlust veräußert<br />

werden kann.<br />

Vertragspartner<br />

Die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung könnte sich deutlich<br />

verschlechtern, wenn beim Ausfall eines wesentlichen<br />

Vertragspartners vereinbarte Leistungen nur zu höheren<br />

Kosten oder gar nicht mehr erbracht werden können. Es<br />

besteht eine Vorleistungspflicht der Beteiligungsgesellschaft<br />

gegenüber dem Verkäufer bzgl. des Schiffskaufpreises.<br />

Für den unwahrscheinlichen Fall der Insolvenz der<br />

Werft ist nicht auszuschließen, dass hinsichtlich dieses<br />

Betrages ein Totalverlust eintritt.<br />

Rückabwicklung der Beteiligung<br />

Seltene und unvorhersehbare Ereignisse könnten es notwendig<br />

werden lassen, dass die Beteiligung an der Gesellschaft<br />

rückabgewickelt werden muss. Für die Kommanditis<br />

ten könnte dies einen teilweisen Verlust ihrer<br />

Kommanditeinlage zur Folge haben, im schlimmsten Fall<br />

auch den Totalverlust. Für diesen Fall ist eine weitere Vermögensschädigung<br />

durch die Finanzierung des Anteils<br />

nicht ausgeschlossen. Beispiele für solche Ereignisse<br />

könnten das Scheitern der Schiffsfinanzierung oder die<br />

Nichtablieferung der Schiffe sein.<br />

Prognosegefährdende Risiken<br />

<strong>Invest</strong>itionskosten<br />

Die Kostenpositionen des <strong>Invest</strong>itionsplans sind weitgehend<br />

durch feste Verträge gesichert und gründen darüber<br />

hinaus auf vorsichtigen Annahmen, in die u. a. die<br />

langjährigen Erfahrungen der Reederei eingeflossen sind.<br />

Eine Überschreitung der <strong>Invest</strong>itionskosten kann dennoch<br />

nicht ausgeschlossen werden. Diese könnte etwa bei der<br />

verspäteten Ablieferung der Schiffe eintreten. Bei einer<br />

Kostenüberschreitung müsste sich die Gesellschaft erforderliche<br />

Mittel ggf. durch Kreditaufnahme beschaffen.<br />

Damit verbunden wären zusätzliche Kosten mit entsprechenden<br />

Auswirkungen auf die prognostizierten Ergebnisse<br />

und die Liquidität.<br />

Kosten für Schiffsbetrieb und Verwaltung<br />

Für die Höhe der Schiffsreisekosten sind zahlreiche Einflussfaktoren<br />

entscheidend, z. B. die Flagge und daraus<br />

folgend die Personalkosten, Bunkerpreise etc. Änderungen<br />

gegenüber den getroffenen Annahmen können zu<br />

Abweichungen von der Prognoseberechnung führen. Die<br />

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