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Prospekt - Shipping Invest

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14Rechtliche Verhältnisse<br />

Entscheidungen bzgl. Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />

und Verkauf des Schiffes.<br />

Gesellschafter können Einwendungen gegen den Inhalt<br />

des Protokolls mit einer Frist von 3 Monaten nach Absendung<br />

des Protokolls durch Klage am Sitz der Gesellschaft<br />

erheben. Zur Erhebung der Klage sind nur die im Handelsregister<br />

eingetragenen Kommanditisten berechtigt.<br />

Die Überwachung der Geschäftsführung erfolgt durch die<br />

Gesellschafterversammlung. Geschäfte und Handlungen,<br />

die nach Art, Umfang und Risiko den Rahmen des gewöhnlichen<br />

Geschäftsverkehrs überschreiten, bedürfen der<br />

Zustimmung der Gesellschafterversammlung (§ 4 Abs. 3).<br />

Es besteht die Möglichkeit auf der ersten ordentlichen<br />

Gesellschafterversammlung einen Beirat zu wählen. Die<br />

Beiratsordnung (Geschäftsordnung) wird durch die<br />

Gesell schafterversammlung festgesetzt.<br />

Sonstiges<br />

Die Übertragung von Kommanditanteilen unter Lebenden<br />

sowie deren Belastung ist nur mit schriftlicher Zustimmung<br />

der Komplementärin wirksam. Die Komplementärin<br />

darf die Zustimmung jedoch nur aus wichtigem Grund versagen<br />

(§ 10 Abs. 1).<br />

Gemäß Gesellschaftsvertrag kann der Kommanditist der<br />

Gesellschaft erstmalig zum 30. Dezember 2024 ordentlich<br />

kündigen (§ 12 Abs. 1) oder durch Gesellschafterbeschluss<br />

bei Vorliegen eines wichtigen Grundes aus der Gesellschaft<br />

ausgeschlossen werden (§ 12 Abs. 2). Jeder ausgeschiedene<br />

Kommanditist hat einen Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben<br />

(§ 13).<br />

Die Veräußerung oder ein Totalverlust der Schiffe haben<br />

die Liquidation der Gesellschaft zur Folge, ohne dass es<br />

eines Gesellschafterbeschlusses bedarf.<br />

Zusendungen an Kommanditisten sind an deren letztbekannte<br />

Anschrift wirksam<br />

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