Prospekt - Shipping Invest
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14Rechtliche Verhältnisse<br />
Entscheidungen bzgl. Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />
und Verkauf des Schiffes.<br />
Gesellschafter können Einwendungen gegen den Inhalt<br />
des Protokolls mit einer Frist von 3 Monaten nach Absendung<br />
des Protokolls durch Klage am Sitz der Gesellschaft<br />
erheben. Zur Erhebung der Klage sind nur die im Handelsregister<br />
eingetragenen Kommanditisten berechtigt.<br />
Die Überwachung der Geschäftsführung erfolgt durch die<br />
Gesellschafterversammlung. Geschäfte und Handlungen,<br />
die nach Art, Umfang und Risiko den Rahmen des gewöhnlichen<br />
Geschäftsverkehrs überschreiten, bedürfen der<br />
Zustimmung der Gesellschafterversammlung (§ 4 Abs. 3).<br />
Es besteht die Möglichkeit auf der ersten ordentlichen<br />
Gesellschafterversammlung einen Beirat zu wählen. Die<br />
Beiratsordnung (Geschäftsordnung) wird durch die<br />
Gesell schafterversammlung festgesetzt.<br />
Sonstiges<br />
Die Übertragung von Kommanditanteilen unter Lebenden<br />
sowie deren Belastung ist nur mit schriftlicher Zustimmung<br />
der Komplementärin wirksam. Die Komplementärin<br />
darf die Zustimmung jedoch nur aus wichtigem Grund versagen<br />
(§ 10 Abs. 1).<br />
Gemäß Gesellschaftsvertrag kann der Kommanditist der<br />
Gesellschaft erstmalig zum 30. Dezember 2024 ordentlich<br />
kündigen (§ 12 Abs. 1) oder durch Gesellschafterbeschluss<br />
bei Vorliegen eines wichtigen Grundes aus der Gesellschaft<br />
ausgeschlossen werden (§ 12 Abs. 2). Jeder ausgeschiedene<br />
Kommanditist hat einen Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben<br />
(§ 13).<br />
Die Veräußerung oder ein Totalverlust der Schiffe haben<br />
die Liquidation der Gesellschaft zur Folge, ohne dass es<br />
eines Gesellschafterbeschlusses bedarf.<br />
Zusendungen an Kommanditisten sind an deren letztbekannte<br />
Anschrift wirksam<br />
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