Prospekt - Shipping Invest
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bereederungsvertrag<br />
Bereederungsvertrag<br />
zwischen<br />
der Phoenix Reederei GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”,<br />
Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />
– nachstehend „Schiffsgesellschaft” genannt –<br />
und<br />
der Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG,<br />
Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />
– nachstehend „Vertragsreeder” genannt –<br />
Präambel<br />
1. Die Schiffsgesellschaft wird Eigentümerin der beiden<br />
Motorfrachtschiffe MS “GRECO” und MS “DEGAS” mit<br />
einer Tragfähigkeit von jeweils rund 7.800 tdw.<br />
– nachstehend „Schiffe” genannt –<br />
2. Die Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG, Blinke 6,<br />
26789 Leer (Ostfriesland), ist zum Vertragsreeder der<br />
Schiffsgesellschaft bestellt.<br />
3. Die Rechte und Pflichten des Vertragsreeders ergeben<br />
sich aus diesem Vertrag und aus dem Gesellschaftsvertrag<br />
der Schiffsgesellschaft, der insoweit Bestandteil<br />
dieses Vertrages ist und dessen Regelungen auch<br />
auf diesen Vertrag anzuwenden sind, soweit sie die<br />
Tätigkeit des Vertragsreeders regeln.<br />
§ 1<br />
1. Der Vertragsreeder nimmt im Namen und für Rechnung<br />
der Schiffsgesellschaft alle Geschäfte und<br />
Rechtshandlungen vor, die der Geschäftsbetrieb einer<br />
Reederei gewöhnlich mit sich bringt. Dazu wird der<br />
Vertragsreeder hiermit ausdrücklich ermächtigt und<br />
bevollmächtigt. Dem Vertragsreeder obliegt insbesondere:<br />
a) der Einsatz der Schiffe;<br />
b) die Versorgung der Schiffe mit dem erforderlichen<br />
Proviant und Bunker und den notwendigen Ausrüstungsgegenständen;<br />
c) die technische Inspektion und die Bemannung der<br />
Schiffe; sie können jeweils durch Vertrag gegen Entgelt<br />
bzw. ein Pauschalentgelt auf Dritte übertragen<br />
werden;<br />
d) die Instandhaltung aller Ausrüstungsgegenstände,<br />
die für einen ordnungsgemäßen und erfolgreichen Einsatz<br />
der Schiffe notwendig sind;<br />
e) die Erhaltung der Schiffe in einem einsatzfähigen<br />
Zustand;<br />
f) die Aufrechterhaltung der Wirksamkeit aller Schiffspapiere;<br />
g) die Versicherung der Schiffe gegen alle Risiken und<br />
Gefahren, gegen die vergleichbare Schiffe üblicherweise<br />
versichert sind sowie gem. den Bedingungen<br />
des Hypothekengläubigers. Der Versicherungswert hat<br />
mindestens dem <strong>Invest</strong>itionsvolumen gem. <strong>Invest</strong>itions-<br />
und Finanzierungsplan zu entsprechen;<br />
h) Bearbeitung von Schadens- und Versicherungsfällen;<br />
i) die Wahrnehmung der Interessen der Schiffsgesellschaft<br />
gegenüber Forderungen, Strafen und Pfandrechten,<br />
die gegen die Schiffe geltend gemacht oder<br />
festgesetzt werden;<br />
j) die Durchführung und Abwicklung der für die Schiffe<br />
geschlossenen Frachtverträge einschl. der Bestellung<br />
von Schiffsagenten.<br />
2. Der Vertragsreeder ist berechtigt, mit sich Rechtsgeschäfte<br />
unter Befreiung von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB abzuschließen und sich zur Erfüllung<br />
der ihm obliegenden Aufgaben geeigneter Gehilfen zu<br />
bedienen. Der Vertragsreeder hat ferner das Recht,<br />
seine Kontorflagge und Schornsteinmarke auf den<br />
Schiffen zu führen.<br />
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