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Prospekt - Shipping Invest

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bereederungsvertrag<br />

Bereederungsvertrag<br />

zwischen<br />

der Phoenix Reederei GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”,<br />

Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />

– nachstehend „Schiffsgesellschaft” genannt –<br />

und<br />

der Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG,<br />

Blinke 6, 26789 Leer (Ostfriesland)<br />

– nachstehend „Vertragsreeder” genannt –<br />

Präambel<br />

1. Die Schiffsgesellschaft wird Eigentümerin der beiden<br />

Motorfrachtschiffe MS “GRECO” und MS “DEGAS” mit<br />

einer Tragfähigkeit von jeweils rund 7.800 tdw.<br />

– nachstehend „Schiffe” genannt –<br />

2. Die Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG, Blinke 6,<br />

26789 Leer (Ostfriesland), ist zum Vertragsreeder der<br />

Schiffsgesellschaft bestellt.<br />

3. Die Rechte und Pflichten des Vertragsreeders ergeben<br />

sich aus diesem Vertrag und aus dem Gesellschaftsvertrag<br />

der Schiffsgesellschaft, der insoweit Bestandteil<br />

dieses Vertrages ist und dessen Regelungen auch<br />

auf diesen Vertrag anzuwenden sind, soweit sie die<br />

Tätigkeit des Vertragsreeders regeln.<br />

§ 1<br />

1. Der Vertragsreeder nimmt im Namen und für Rechnung<br />

der Schiffsgesellschaft alle Geschäfte und<br />

Rechtshandlungen vor, die der Geschäftsbetrieb einer<br />

Reederei gewöhnlich mit sich bringt. Dazu wird der<br />

Vertragsreeder hiermit ausdrücklich ermächtigt und<br />

bevollmächtigt. Dem Vertragsreeder obliegt insbesondere:<br />

a) der Einsatz der Schiffe;<br />

b) die Versorgung der Schiffe mit dem erforderlichen<br />

Proviant und Bunker und den notwendigen Ausrüstungsgegenständen;<br />

c) die technische Inspektion und die Bemannung der<br />

Schiffe; sie können jeweils durch Vertrag gegen Entgelt<br />

bzw. ein Pauschalentgelt auf Dritte übertragen<br />

werden;<br />

d) die Instandhaltung aller Ausrüstungsgegenstände,<br />

die für einen ordnungsgemäßen und erfolgreichen Einsatz<br />

der Schiffe notwendig sind;<br />

e) die Erhaltung der Schiffe in einem einsatzfähigen<br />

Zustand;<br />

f) die Aufrechterhaltung der Wirksamkeit aller Schiffspapiere;<br />

g) die Versicherung der Schiffe gegen alle Risiken und<br />

Gefahren, gegen die vergleichbare Schiffe üblicherweise<br />

versichert sind sowie gem. den Bedingungen<br />

des Hypothekengläubigers. Der Versicherungswert hat<br />

mindestens dem <strong>Invest</strong>itionsvolumen gem. <strong>Invest</strong>itions-<br />

und Finanzierungsplan zu entsprechen;<br />

h) Bearbeitung von Schadens- und Versicherungsfällen;<br />

i) die Wahrnehmung der Interessen der Schiffsgesellschaft<br />

gegenüber Forderungen, Strafen und Pfandrechten,<br />

die gegen die Schiffe geltend gemacht oder<br />

festgesetzt werden;<br />

j) die Durchführung und Abwicklung der für die Schiffe<br />

geschlossenen Frachtverträge einschl. der Bestellung<br />

von Schiffsagenten.<br />

2. Der Vertragsreeder ist berechtigt, mit sich Rechtsgeschäfte<br />

unter Befreiung von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB abzuschließen und sich zur Erfüllung<br />

der ihm obliegenden Aufgaben geeigneter Gehilfen zu<br />

bedienen. Der Vertragsreeder hat ferner das Recht,<br />

seine Kontorflagge und Schornsteinmarke auf den<br />

Schiffen zu führen.<br />

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