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Prospekt - Shipping Invest

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18<br />

Bereederungsvertrag<br />

§ 7<br />

Der Vertragsreeder hat nach Ablauf eines Geschäftsjahres<br />

unter Beachtung der Vorschriften in § 7 des Gesellschaftsvertrages<br />

den Jahresabschluss zu erstellen bzw. erstellen<br />

zu lassen. Die Kosten der Beauftragung Dritter sowie die<br />

Kosten einer eventuellen Prüfung des Jahresabschlusses<br />

trägt die Schiffsgesellschaft.<br />

§ 8<br />

Die Vergütung des Vertragsreeders bemisst sich nach den<br />

einschlägigen Vorschriften in § 6 des Gesellschaftsvertrages<br />

und § 2 dieses Bereederungsvertrages. Sofern der<br />

Vertragsreeder Aufgabenbereiche wie z. B. technische<br />

Inspektion, Buchhaltung oder Personalwesen ganz oder<br />

teilweise durch Dritte wahrnehmen lässt, hat er Anspruch<br />

auf Ersatz der ihm dadurch entstehenden Aufwendungen<br />

bzw. trägt die Schiffsgesellschaft die in diesem Zusammenhang<br />

anfallenden Kosten; eine Reduzierung der Vergütung<br />

nach § 2 dieses Vertrages findet nicht statt. Entsprechend<br />

bewirkt die Delegation dieser Aufgaben auch keine<br />

Reduzierung der Verantwortlichkeit des Vertragsreeders.<br />

§ 9<br />

Dieser Vertrag wird mit Wirkung ab dem Zeitpunkt des<br />

Abschlusses des Bau- oder Kaufvertrages der Schiffe für<br />

die Dauer der Schiffsgesellschaft geschlossen; er ist nur<br />

aus wichtigem Grund kündbar.<br />

rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen<br />

sind dann durch eine angemessene Regelung<br />

zu ersetzen, die – soweit möglich – dem wirtschaftlich<br />

und/oder rechtlich am nächsten kommt, was die Parteien<br />

gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck<br />

dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den<br />

Punkt bedacht hätten. Das gleiche gilt, wenn sich nach<br />

Abschluss des Vertrages eine ergänzungsbedürftige<br />

Regelungslücke zeigt.<br />

4. Erfüllungsort für alle in diesem Vertrag übernommenen<br />

Verpflichtungen und Gerichtsstand – soweit gesetzlich<br />

zulässig – ist Leer (Ostfriesland).<br />

5. Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung<br />

trägt die Gesellschaft.<br />

Leer (Ostfriesland), den 1. August 2008<br />

gez. Harald Hummert<br />

als Geschäftsführer der Phoenix Verwaltungs GmbH<br />

handelnd für<br />

Phoenix Reederei GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”<br />

gez. Harald Hummert<br />

als Geschäftsführer der Phoenix Management GmbH<br />

handelnd für<br />

Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG<br />

§ 10<br />

1. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.<br />

2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen<br />

der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht<br />

auf dieses Schriftformerfordernis.<br />

3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses<br />

Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar<br />

sein oder werden, so soll davon die Rechtswirksamkeit<br />

der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages<br />

nicht berührt werden. Die ganz oder teilweise<br />

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