Prospekt - Shipping Invest
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Bereederungsvertrag<br />
§ 7<br />
Der Vertragsreeder hat nach Ablauf eines Geschäftsjahres<br />
unter Beachtung der Vorschriften in § 7 des Gesellschaftsvertrages<br />
den Jahresabschluss zu erstellen bzw. erstellen<br />
zu lassen. Die Kosten der Beauftragung Dritter sowie die<br />
Kosten einer eventuellen Prüfung des Jahresabschlusses<br />
trägt die Schiffsgesellschaft.<br />
§ 8<br />
Die Vergütung des Vertragsreeders bemisst sich nach den<br />
einschlägigen Vorschriften in § 6 des Gesellschaftsvertrages<br />
und § 2 dieses Bereederungsvertrages. Sofern der<br />
Vertragsreeder Aufgabenbereiche wie z. B. technische<br />
Inspektion, Buchhaltung oder Personalwesen ganz oder<br />
teilweise durch Dritte wahrnehmen lässt, hat er Anspruch<br />
auf Ersatz der ihm dadurch entstehenden Aufwendungen<br />
bzw. trägt die Schiffsgesellschaft die in diesem Zusammenhang<br />
anfallenden Kosten; eine Reduzierung der Vergütung<br />
nach § 2 dieses Vertrages findet nicht statt. Entsprechend<br />
bewirkt die Delegation dieser Aufgaben auch keine<br />
Reduzierung der Verantwortlichkeit des Vertragsreeders.<br />
§ 9<br />
Dieser Vertrag wird mit Wirkung ab dem Zeitpunkt des<br />
Abschlusses des Bau- oder Kaufvertrages der Schiffe für<br />
die Dauer der Schiffsgesellschaft geschlossen; er ist nur<br />
aus wichtigem Grund kündbar.<br />
rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen<br />
sind dann durch eine angemessene Regelung<br />
zu ersetzen, die – soweit möglich – dem wirtschaftlich<br />
und/oder rechtlich am nächsten kommt, was die Parteien<br />
gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck<br />
dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den<br />
Punkt bedacht hätten. Das gleiche gilt, wenn sich nach<br />
Abschluss des Vertrages eine ergänzungsbedürftige<br />
Regelungslücke zeigt.<br />
4. Erfüllungsort für alle in diesem Vertrag übernommenen<br />
Verpflichtungen und Gerichtsstand – soweit gesetzlich<br />
zulässig – ist Leer (Ostfriesland).<br />
5. Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung<br />
trägt die Gesellschaft.<br />
Leer (Ostfriesland), den 1. August 2008<br />
gez. Harald Hummert<br />
als Geschäftsführer der Phoenix Verwaltungs GmbH<br />
handelnd für<br />
Phoenix Reederei GmbH & Co. KG “Mini Bulker I”<br />
gez. Harald Hummert<br />
als Geschäftsführer der Phoenix Management GmbH<br />
handelnd für<br />
Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG<br />
§ 10<br />
1. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.<br />
2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen<br />
der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht<br />
auf dieses Schriftformerfordernis.<br />
3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses<br />
Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar<br />
sein oder werden, so soll davon die Rechtswirksamkeit<br />
der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages<br />
nicht berührt werden. Die ganz oder teilweise<br />
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