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Prospekt - Shipping Invest

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5. Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

erfolgt in vier gleichen Halbjahresraten. Die erste Rate<br />

ist ein halbes Jahr nach Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />

das Guthaben auch vorzeitig ganz oder teilweise<br />

auszuzahlen. Die Gesellschaft ist zur Sicherheitsleistung<br />

für das Auseinandersetzungsguthaben nicht verpflichtet.<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, Zahlungen<br />

auszusetzen, solange die Liquiditätslage der Gesellschaft<br />

eine Auszahlung ohne Inanspruchnahme zusätzlicher<br />

Kredite nicht ermöglicht. Das Auseinandersetzungsguthaben<br />

ist vom Tage des Ausscheidens an<br />

mit 3 % p. a. zu verzinsen.<br />

6. Nachträgliche Änderungen der Handelsbilanz aufgrund<br />

einer steuerlichen Außenprüfung berühren das bereits<br />

festgestellte Auseinandersetzungsguthaben nicht.<br />

7. Abweichend hiervon errechnet sich das Abfindungsguthaben<br />

eines gem. §§ 2 Nr. 7, 12 Nr. 2 lit. e) ausgeschlossenen<br />

Kommanditisten nach dem Buchwert<br />

seiner Kommanditbeteiligung zum Stichtag der Auseinandersetzungsbilanz;<br />

Nr. 6 gilt entsprechend. Sein<br />

Abfindungsguthaben ist jedoch maximal auf den Betrag<br />

der eingezahlten Kommanditeinlage begrenzt.<br />

4. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen<br />

und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen<br />

der Schriftform, auf die nur schriftlich verzichtet werden<br />

kann.<br />

5. Sofern nicht eine kürzere gesetzliche Frist gilt, verjähren<br />

die Schadensersatzansprüche der Gesellschafter<br />

aus diesem Vertrag 3 Jahre nach ihrer Entstehung.<br />

Nach 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens ist die Geltendmachung<br />

ausgeschlossen.<br />

6. Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam<br />

oder undurchführbar sein oder der Vertrag Lücken<br />

enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages<br />

im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen,<br />

undurchführbaren oder lückenhaften Regelung<br />

gilt das als vereinbart, was dem von den Parteien<br />

Gewollten nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages<br />

in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten<br />

kommt.<br />

Leer (Ostfriesland), den 1. August 2008<br />

gez. Harald Hummert<br />

als Geschäftsführer der Phoenix Verwaltungs GmbH<br />

§ 14 Auflösung und Liquidation der Gesellschaft<br />

1. Ist die Auflösung der Gesellschaft beschlossen, erfolgt<br />

die Liquidation durch die Komplementärin. Die Veräußerung<br />

oder der Totalverlust der Schiffe haben die<br />

Liquidation der Gesellschaft zur Folge, ohne dass es<br />

eines Gesellschafterbeschlusses bedarf.<br />

2. Der Liquidationserlös wird nach Ausgleich der Verbindlichkeiten<br />

der Gesellschaft und unter Beachtung der<br />

Bestimmungen des § 6 auf alle Kommanditisten im Verhältnis<br />

der vereinbarten Kommanditeinlagen verteilt.<br />

3. Die Liquidationsschlussbilanz und evtl. Zwischenabschlüsse<br />

sind von einem durch Gesellschafterbeschluss<br />

zu benennenden Wirtschaftsprüfer zu prüfen.<br />

4. Im Falle des Verkaufes bzw. Totalverlustes der Schiffe<br />

kann die Gesellschafterversammlung mit einer Mehrheit<br />

von 75 % aller vorhandenen Stimmen und mit<br />

Zustimmung der Komplementärin die Fortsetzung der<br />

Gesellschaft beschließen.<br />

§ 15 Schlussbestimmungen<br />

1. Für alle Zustellungen an die Kommanditisten ist die<br />

letzte Anschrift maßgebend, die sie der Komplementärin<br />

schriftlich mitgeteilt haben. Schriftliche Mitteilungen<br />

an diese Anschrift gelten nach dem gewöhnlichen<br />

Postlauf als dem Gesellschafter zugegangen.<br />

2. Die Kosten der Gesellschaftsgründung trägt die Gesellschaft.<br />

3. Erfüllungsort und Gerichtsort für alle sich aus diesem<br />

Vertrag oder aufgrund dieses Vertrages ergebenden<br />

Ansprüche ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz<br />

der Gesellschaft. Der Vertrag unterliegt ausschließlich<br />

deutschem Recht.<br />

gez. Harald Hummert<br />

als Geschäftsführer der Phoenix Management GmbH<br />

handelnd für<br />

Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG<br />

gez. Harald Hummert<br />

gez. Dirk Hattermann<br />

gez. Dr. Manfred Kemper<br />

INVESTITION (Prognose)<br />

T€<br />

Grundpreis Schiffe 20.390<br />

Zusatzausstattung/Bauzeitzinsen 1.430<br />

Erstausrüstung / Bauaufsicht 550<br />

Liquiditätsreserve 100<br />

Zwischensumme 22.470<br />

Vorbereitende Bereederung 50<br />

<strong>Prospekt</strong>ierung, IDW-Gutachten /<br />

Sonstiges<br />

100<br />

Rechtsberatung, Notarkosten 50<br />

Projektierung, Konzeption,<br />

Zwischenfinanzierung<br />

330<br />

Platzierungsgarantie 83<br />

Emissionskosten 1.075<br />

Kreditbearbeitung / Bankgebühren 100<br />

Gesamtinvestition 24.258<br />

FINANZIERUNGSPLAN (Prognose)<br />

T€<br />

Schiffshypothekendarlehen 15.390<br />

Kommanditkapital 8.620<br />

Agio 248<br />

Gesamt 24.258<br />

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