Prospekt - Shipping Invest
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5. Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />
erfolgt in vier gleichen Halbjahresraten. Die erste Rate<br />
ist ein halbes Jahr nach Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens<br />
fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />
das Guthaben auch vorzeitig ganz oder teilweise<br />
auszuzahlen. Die Gesellschaft ist zur Sicherheitsleistung<br />
für das Auseinandersetzungsguthaben nicht verpflichtet.<br />
Die Gesellschaft ist berechtigt, Zahlungen<br />
auszusetzen, solange die Liquiditätslage der Gesellschaft<br />
eine Auszahlung ohne Inanspruchnahme zusätzlicher<br />
Kredite nicht ermöglicht. Das Auseinandersetzungsguthaben<br />
ist vom Tage des Ausscheidens an<br />
mit 3 % p. a. zu verzinsen.<br />
6. Nachträgliche Änderungen der Handelsbilanz aufgrund<br />
einer steuerlichen Außenprüfung berühren das bereits<br />
festgestellte Auseinandersetzungsguthaben nicht.<br />
7. Abweichend hiervon errechnet sich das Abfindungsguthaben<br />
eines gem. §§ 2 Nr. 7, 12 Nr. 2 lit. e) ausgeschlossenen<br />
Kommanditisten nach dem Buchwert<br />
seiner Kommanditbeteiligung zum Stichtag der Auseinandersetzungsbilanz;<br />
Nr. 6 gilt entsprechend. Sein<br />
Abfindungsguthaben ist jedoch maximal auf den Betrag<br />
der eingezahlten Kommanditeinlage begrenzt.<br />
4. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen<br />
und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen<br />
der Schriftform, auf die nur schriftlich verzichtet werden<br />
kann.<br />
5. Sofern nicht eine kürzere gesetzliche Frist gilt, verjähren<br />
die Schadensersatzansprüche der Gesellschafter<br />
aus diesem Vertrag 3 Jahre nach ihrer Entstehung.<br />
Nach 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens ist die Geltendmachung<br />
ausgeschlossen.<br />
6. Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam<br />
oder undurchführbar sein oder der Vertrag Lücken<br />
enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages<br />
im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen,<br />
undurchführbaren oder lückenhaften Regelung<br />
gilt das als vereinbart, was dem von den Parteien<br />
Gewollten nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages<br />
in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten<br />
kommt.<br />
Leer (Ostfriesland), den 1. August 2008<br />
gez. Harald Hummert<br />
als Geschäftsführer der Phoenix Verwaltungs GmbH<br />
§ 14 Auflösung und Liquidation der Gesellschaft<br />
1. Ist die Auflösung der Gesellschaft beschlossen, erfolgt<br />
die Liquidation durch die Komplementärin. Die Veräußerung<br />
oder der Totalverlust der Schiffe haben die<br />
Liquidation der Gesellschaft zur Folge, ohne dass es<br />
eines Gesellschafterbeschlusses bedarf.<br />
2. Der Liquidationserlös wird nach Ausgleich der Verbindlichkeiten<br />
der Gesellschaft und unter Beachtung der<br />
Bestimmungen des § 6 auf alle Kommanditisten im Verhältnis<br />
der vereinbarten Kommanditeinlagen verteilt.<br />
3. Die Liquidationsschlussbilanz und evtl. Zwischenabschlüsse<br />
sind von einem durch Gesellschafterbeschluss<br />
zu benennenden Wirtschaftsprüfer zu prüfen.<br />
4. Im Falle des Verkaufes bzw. Totalverlustes der Schiffe<br />
kann die Gesellschafterversammlung mit einer Mehrheit<br />
von 75 % aller vorhandenen Stimmen und mit<br />
Zustimmung der Komplementärin die Fortsetzung der<br />
Gesellschaft beschließen.<br />
§ 15 Schlussbestimmungen<br />
1. Für alle Zustellungen an die Kommanditisten ist die<br />
letzte Anschrift maßgebend, die sie der Komplementärin<br />
schriftlich mitgeteilt haben. Schriftliche Mitteilungen<br />
an diese Anschrift gelten nach dem gewöhnlichen<br />
Postlauf als dem Gesellschafter zugegangen.<br />
2. Die Kosten der Gesellschaftsgründung trägt die Gesellschaft.<br />
3. Erfüllungsort und Gerichtsort für alle sich aus diesem<br />
Vertrag oder aufgrund dieses Vertrages ergebenden<br />
Ansprüche ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz<br />
der Gesellschaft. Der Vertrag unterliegt ausschließlich<br />
deutschem Recht.<br />
gez. Harald Hummert<br />
als Geschäftsführer der Phoenix Management GmbH<br />
handelnd für<br />
Phoenix Bereederungs GmbH & Co. KG<br />
gez. Harald Hummert<br />
gez. Dirk Hattermann<br />
gez. Dr. Manfred Kemper<br />
INVESTITION (Prognose)<br />
T€<br />
Grundpreis Schiffe 20.390<br />
Zusatzausstattung/Bauzeitzinsen 1.430<br />
Erstausrüstung / Bauaufsicht 550<br />
Liquiditätsreserve 100<br />
Zwischensumme 22.470<br />
Vorbereitende Bereederung 50<br />
<strong>Prospekt</strong>ierung, IDW-Gutachten /<br />
Sonstiges<br />
100<br />
Rechtsberatung, Notarkosten 50<br />
Projektierung, Konzeption,<br />
Zwischenfinanzierung<br />
330<br />
Platzierungsgarantie 83<br />
Emissionskosten 1.075<br />
Kreditbearbeitung / Bankgebühren 100<br />
Gesamtinvestition 24.258<br />
FINANZIERUNGSPLAN (Prognose)<br />
T€<br />
Schiffshypothekendarlehen 15.390<br />
Kommanditkapital 8.620<br />
Agio 248<br />
Gesamt 24.258<br />
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