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Das Verhalten von Umweltchemikalien in Boden und Grundwasser

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Tab. 35: Grenzwerte für weitere anorganische <strong>und</strong> für organische chemische Stoffe<br />

(Tr<strong>in</strong>kwV vom 5.12.1990).<br />

Substanz<br />

Ammonium<br />

Cyanid<br />

Kohlenwasserstoffe,<br />

gelöste<br />

Organische<br />

Chlorverb<strong>in</strong>dungen<br />

Tetrachlormethan<br />

Pestizide <strong>und</strong><br />

polychlorierte<br />

Biphenyle <strong>und</strong><br />

Terphenyle<br />

Phenole<br />

Polycyclische<br />

aromatische<br />

Kohlenwasserstoffe<br />

Tenside<br />

Grenzwert (mg/L)<br />

0,5<br />

0,05<br />

0,01<br />

<strong>in</strong>sgesamt<br />

0,01<br />

0,003<br />

e<strong>in</strong>zelne Substanz<br />

0,0001<br />

<strong>in</strong>sgesamt<br />

0,005<br />

0,00005<br />

<strong>in</strong>sgesamt<br />

0,0002<br />

0,2<br />

bestimmt als<br />

NH4 -<br />

CN -<br />

CCl4<br />

C6H5OH<br />

In Notfällen können diese Grenzwerte für e<strong>in</strong>en befristeten Zeitraum bis<br />

zu e<strong>in</strong>er <strong>von</strong> der zuständigen Behörde festgelegten Höhe überschritten<br />

werden. Die Überschreitung der Richtwerte soll unter Berücksichtigung<br />

der ges<strong>und</strong>heitlichen Risiken, die sich durch Tr<strong>in</strong>kwassermangel (Extremfall:<br />

Verdursten) e<strong>in</strong>erseits <strong>und</strong> durch den erhöhten Schadstoffgehalt andererseits<br />

ergeben, festgelegt werden. Hierbei muß beachtet werden, daß die<br />

Tr<strong>in</strong>kwasser-Notversorgung nur für Kurzzeitaufnahmen ger<strong>in</strong>gerer Tr<strong>in</strong>kwassermengen<br />

gedacht ist <strong>und</strong> somit vor allem die akute Toxizität e<strong>in</strong>er<br />

Substanz e<strong>in</strong>e Rolle spielt. E<strong>in</strong>e Substanz, die nur bei Langzeitaufnahme ihre<br />

Toxizität entfaltet, stellt demzufolge ke<strong>in</strong>e Gefährdung dar. Ausführungen<br />

zur Bemessung des lebensnotwendigen Bedarfs an Tr<strong>in</strong>kwasser <strong>und</strong> zu<br />

dessen Beschaffenheit enthält die erste Wassersicherstellungsverordnung<br />

(WasSV) vom 31. März 1970 <strong>und</strong> die amtliche Begründung.<br />

180<br />

C

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