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FluSi205.V5.qxp - Luftwaffe

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in unterschiedlicher Form und Ausprägung<br />

allerdings auch durch militärische<br />

ATM Service Provider zu beachten.<br />

Sie betreffen diese dann, wenn<br />

für zivile Luftfahrzeuge Dienste erbracht<br />

werden.<br />

Militärische Dienststellen, die ausschließlich<br />

für militärische Luftfahrzeuge<br />

in rein militärischen Lufträumen<br />

Dienste leisten, sind davon nicht betroffen.<br />

Sie sind aber eingeladen, die<br />

ESARR auf freiwilliger Basis zu erfüllen.<br />

BMVg hat angewiesen, die<br />

ESARR umzusetzen, sofern militärische<br />

Anforderungen dem nicht entgegenstehen.<br />

Begründet wird dies mit der engen<br />

Einbindung der militärischen Flugsicherung<br />

der Bundeswehr (MilFS) in<br />

das Gesamtsystem Flugsicherung, mit<br />

der teilweise vorhandenen Zuständigkeit<br />

für die Kontrolle zivilen Luftverkehrs<br />

(Stichworte: Durchlässigkeit<br />

militärisch genutzter Lufträume und<br />

zivile Mitnutzung von Militärflugplätzen)<br />

und nicht zuletzt mit der Schaffung<br />

einer harmonisierten Grundlage<br />

für den Einsatz der MilFS in Krisenszenarien<br />

im Ausland bzw. im Verbund<br />

mit anderen Streitkräften.<br />

Derzeit wird durch das Amt für<br />

Flugsicherung der Bundeswehr<br />

(AFSBw) geprüft, welche Bereiche der<br />

Streitkräfte in welcher Weise von der<br />

Umsetzung der ESARR betroffen sind.<br />

Neben den hier vorgestellten ESARR<br />

ist zudem eine ESARR in Vorbereitung,<br />

die sich mit den Anforderungen<br />

an Global Navigation Satellit<br />

Systems (GNSS) befasst. Außerdem ist<br />

daran gedacht, eine weitere ESARR zu<br />

entwickeln, die auf die Systeme, das<br />

operationelle Management sowie auf<br />

die verfahrenstechnischen Aspekte<br />

von ATM abzielt.<br />

Umsetzung in der<br />

Bundeswehr<br />

Nachfolgend wird erläutert, in wieweit<br />

ESARR auch die MilFS betreffen.<br />

Ferner wird der Stand der Umsetzung<br />

in der Bundeswehr dargestellt.<br />

Die Nummerierung der ESARR’s ist<br />

etwas irreführend. Die wichtigste und<br />

daher auch als Erste veröffentlichte<br />

ESARR ist zweifelsohne die ESARR 3<br />

„Use of Safety Management Systems<br />

by ATM Service Providers“. Sie<br />

beschreibt die Sicherheitsarchitektur,<br />

die ATM - Organisationen einzunehmen<br />

haben (s. Abbildung Seite 4)<br />

Übersicht über derzeit vorhandene ESARR<br />

ESARR Title Released Implementation Date(s)<br />

ESARR 1 Safety Oversight in ATM 05.11.2004 05.11.2007<br />

ESARR 2 Reporting & Assessment 03.11.2000 01.01.2000 (Phase 1)<br />

of Safety Occurrences in ATM 01.01.2001 (Phase 2)<br />

01.01.2002 (Phase 3)<br />

ESARR 3 Use of Safety Management 13.07.2000 13.07.2003<br />

Systems by ATM Service Providers<br />

ESARR 4 Risk Assessment and Mitigation 05.04.2001 05.04.2004<br />

in ATM<br />

ESARR 5 Safety Regulatory Requirements 10.11.2000 10.11.2003 (ATCO&Gen.)<br />

for ATM Services Personnel<br />

11.04.2005 (ATSEP)<br />

ESARR 6 Software in ATM systems 06.11.2003 06.11.2006<br />

II/2005 FLUGSICHERHEIT 3

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