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FluSi205.V5.qxp - Luftwaffe

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Vielleicht fand vor<br />

geraumer Zeit in einer<br />

Firma, die Fallschirme<br />

herstellt, eine angeregte<br />

und der eigentlichen<br />

Aufgabenerfüllung nicht<br />

sehr dienliche Unterhaltung<br />

zwischen zwei<br />

Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen<br />

(Näherinnen)<br />

statt und eine/<br />

einer der Beteiligten vergaß<br />

einen kleinen<br />

Arbeitschritt bei der<br />

Fertigung eines Fallschirmes<br />

für das Unbemannte<br />

Luftfahrzeug<br />

CL-289.<br />

Es gibt nichts,<br />

was es nicht<br />

gibt! von<br />

Stabsfeldwebel Wilhelm Hiller, ArtAufklBtl 121<br />

Ein unbedeutender Vorgang – sollte<br />

man meinen – geht man davon<br />

aus, dass ein derartig wichtiges<br />

System aufgrund seiner Bedeutung<br />

beim Flugbetrieb im Herstellungsgang<br />

mehrfach vor seiner Auslieferung an<br />

den Verbraucher kontrolliert wird, um<br />

Fertigungsmängel auszuschließen.<br />

Doch in diesem Falle sollte der<br />

Fehler bei keiner weiteren Firmenkontrolle<br />

entdeckt werden. Der fehlerhafte<br />

Fallschirm wanderte also in<br />

ein Depot und wartete dort einige<br />

Jahre auf seinen Einsatz.<br />

Im Jahre 2004 war es dann soweit.<br />

Eine Drohneneinheit aus Baden-<br />

Württemberg entschloss sich im<br />

Rahmen seiner Ausbildung zu einem<br />

Flugvorhaben. Für das Ausbildungsvorhaben<br />

wurde u.a. besagter Fallschirm<br />

zeitgerecht zur Verfügung<br />

gestellt. Er wurde seiner sicheren<br />

Verpackung entnommen, um auf<br />

dem Truppenübungsplatz Bergen in<br />

einer Drohne CL-289 zum Einsatz zu<br />

kommen.<br />

Vorher musste er jedoch systemtypisch<br />

noch mit dem Fallschirmraumdeckel<br />

der für den Einsatz vorgesehenen<br />

Drohne verbunden werden. Eine<br />

Montage, die von einem erfahrenen<br />

Mechaniker durchgeführt und von<br />

einem Luftfahrzeugnachprüfer kontrolliert<br />

wird.<br />

In unserem Falle war an dieser Stelle<br />

zufällig ein Nachprüferanwärter (unter<br />

Aufsicht des verantwortlichen Luftfahrzeugnachprüfers)<br />

im Rahmen seiner<br />

Ausbildung tätig.<br />

Die vorgeschriebene Nachprüftätigkeit<br />

beim Einbau des Fallschirms verlief<br />

ohne Beanstandung. Auch der<br />

erfahrene Nachprüfer konnte bei der<br />

Leinenmontage des Fallschirmes keine<br />

Mängel feststellen. Alle vorgeschriebenen<br />

Tätigkeiten wurden ordnungsgemäß<br />

durchgeführt und doch wollte<br />

das Bild, welches sich dem erfahrenen<br />

Nachprüfer bot, nicht in die Vielzahl<br />

von Bildern einer ordnungsgemäßen<br />

Montage passen. Irgendetwas störte<br />

ihn an dem was er sah und ließ ihn<br />

stutzig werden.<br />

Es fehlte etwas und plötzlich fiel es<br />

ihm wie Schuppen von den Augen:<br />

!!! Die “Leinenvernähung (Farbe)“<br />

fehlt!!! (siehe Bild).<br />

Ein fataler Mangel, der bei Verwendung<br />

dieses Fallschirms zwangsläufig<br />

zum Totalverlust des Luftfahrzeuges<br />

bei der Landung geführt<br />

hätte.<br />

Dem Nachprüferanwärter in der<br />

Ausbildung gab man mit auf den<br />

Weg:<br />

„Das nächste Mal sitzt der Fehler<br />

bestimmt an einer ganz anderen<br />

Stelle“ und „Es gibt nichts, was es<br />

nicht gibt“.<br />

<br />

II/2005 FLUGSICHERHEIT<br />

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