FluSi205.V5.qxp - Luftwaffe
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Vielleicht fand vor<br />
geraumer Zeit in einer<br />
Firma, die Fallschirme<br />
herstellt, eine angeregte<br />
und der eigentlichen<br />
Aufgabenerfüllung nicht<br />
sehr dienliche Unterhaltung<br />
zwischen zwei<br />
Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen<br />
(Näherinnen)<br />
statt und eine/<br />
einer der Beteiligten vergaß<br />
einen kleinen<br />
Arbeitschritt bei der<br />
Fertigung eines Fallschirmes<br />
für das Unbemannte<br />
Luftfahrzeug<br />
CL-289.<br />
Es gibt nichts,<br />
was es nicht<br />
gibt! von<br />
Stabsfeldwebel Wilhelm Hiller, ArtAufklBtl 121<br />
Ein unbedeutender Vorgang – sollte<br />
man meinen – geht man davon<br />
aus, dass ein derartig wichtiges<br />
System aufgrund seiner Bedeutung<br />
beim Flugbetrieb im Herstellungsgang<br />
mehrfach vor seiner Auslieferung an<br />
den Verbraucher kontrolliert wird, um<br />
Fertigungsmängel auszuschließen.<br />
Doch in diesem Falle sollte der<br />
Fehler bei keiner weiteren Firmenkontrolle<br />
entdeckt werden. Der fehlerhafte<br />
Fallschirm wanderte also in<br />
ein Depot und wartete dort einige<br />
Jahre auf seinen Einsatz.<br />
Im Jahre 2004 war es dann soweit.<br />
Eine Drohneneinheit aus Baden-<br />
Württemberg entschloss sich im<br />
Rahmen seiner Ausbildung zu einem<br />
Flugvorhaben. Für das Ausbildungsvorhaben<br />
wurde u.a. besagter Fallschirm<br />
zeitgerecht zur Verfügung<br />
gestellt. Er wurde seiner sicheren<br />
Verpackung entnommen, um auf<br />
dem Truppenübungsplatz Bergen in<br />
einer Drohne CL-289 zum Einsatz zu<br />
kommen.<br />
Vorher musste er jedoch systemtypisch<br />
noch mit dem Fallschirmraumdeckel<br />
der für den Einsatz vorgesehenen<br />
Drohne verbunden werden. Eine<br />
Montage, die von einem erfahrenen<br />
Mechaniker durchgeführt und von<br />
einem Luftfahrzeugnachprüfer kontrolliert<br />
wird.<br />
In unserem Falle war an dieser Stelle<br />
zufällig ein Nachprüferanwärter (unter<br />
Aufsicht des verantwortlichen Luftfahrzeugnachprüfers)<br />
im Rahmen seiner<br />
Ausbildung tätig.<br />
Die vorgeschriebene Nachprüftätigkeit<br />
beim Einbau des Fallschirms verlief<br />
ohne Beanstandung. Auch der<br />
erfahrene Nachprüfer konnte bei der<br />
Leinenmontage des Fallschirmes keine<br />
Mängel feststellen. Alle vorgeschriebenen<br />
Tätigkeiten wurden ordnungsgemäß<br />
durchgeführt und doch wollte<br />
das Bild, welches sich dem erfahrenen<br />
Nachprüfer bot, nicht in die Vielzahl<br />
von Bildern einer ordnungsgemäßen<br />
Montage passen. Irgendetwas störte<br />
ihn an dem was er sah und ließ ihn<br />
stutzig werden.<br />
Es fehlte etwas und plötzlich fiel es<br />
ihm wie Schuppen von den Augen:<br />
!!! Die “Leinenvernähung (Farbe)“<br />
fehlt!!! (siehe Bild).<br />
Ein fataler Mangel, der bei Verwendung<br />
dieses Fallschirms zwangsläufig<br />
zum Totalverlust des Luftfahrzeuges<br />
bei der Landung geführt<br />
hätte.<br />
Dem Nachprüferanwärter in der<br />
Ausbildung gab man mit auf den<br />
Weg:<br />
„Das nächste Mal sitzt der Fehler<br />
bestimmt an einer ganz anderen<br />
Stelle“ und „Es gibt nichts, was es<br />
nicht gibt“.<br />
<br />
II/2005 FLUGSICHERHEIT<br />
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