Gefahrgut Informationsmappe ADR/GGVSEB - Hellmann Worldwide ...
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2. <strong>Gefahrgut</strong>klassen<br />
Es gibt 9 unterschiedliche <strong>Gefahrgut</strong>klassen, die jedoch teilweise in weitere Unterklassen<br />
eingeteilt sind.<br />
Unter gefährlichen Gütern versteht man Stoffe und Gegenstände, von denen während der<br />
Beförderung bestimmte Gefahren ausgehen, die sich z. B. auf Leben und Gesundheit von<br />
Menschen oder Tieren, auf die Umwelt, wichtige Gemeingüter, etc. auswirken können.<br />
Für die Straße sieht z.B. das <strong>ADR</strong> vor, welche gefährlichen Güter von der Beförderung auf der<br />
Straße ausgeschlossen und welche nur unter bestimmten Bedingungen zugelassen sind.<br />
Klasse: Bezeichnung der Gefahrgüter:<br />
1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff<br />
2 Gase<br />
3 Entzündbare flüssige Stoffe<br />
4.1 Entzündbare feste Stoffe<br />
4.2 Selbstentzündliche Stoffe<br />
4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln<br />
5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe<br />
5.2 Organische Peroxide<br />
6.1 Giftige Stoffe<br />
6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe<br />
7 Radioaktive Stoffe<br />
8 Ätzende Stoffe<br />
9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände<br />
Die Begriffsdefinitionen, Beschreibungen sowie jeweils nähere Erläuterungen zu den einzelnen<br />
<strong>Gefahrgut</strong>klassen sind in Kapitel 2.2 <strong>ADR</strong> in den separaten Abschnitten verankert. Zudem sind<br />
die klassenbezogenen Vorschriften für die Klassifizierung in Kapitel 2.2 zusammengefasst.<br />
Für n.a.g.-Eintragungen (“nicht anderweitig genannt”) sind zudem Klassifizierungsvorschriften<br />
enthalten.<br />
Für die Darstellung dieser n.a.g.-Eintragungen werden Entscheidungsbäume verwendet,<br />
welche dem Verwender dabei behilflich sein sollen, über gewisse Eigenschaften des zu<br />
klassifizierenden Stoffes zur richtigen n.a.g.- bzw. Sammeleintragung zu gelangen.<br />
Die Stoffaufzählung der einzelnen Klassen nach UN-Nummern mit den zugehörigen<br />
Beförderungsvorschriften sind im Kapitel 3.2 in der Tabelle A festgehalten, welche im<br />
restrukturierten <strong>ADR</strong> die wichtigste Grundlage darstellt.<br />
THINKING AHEAD – MOVING FORWARD<br />
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