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Gefahrgut Informationsmappe ADR/GGVSEB - Hellmann Worldwide ...

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Die als „Excepted Quantities“ beförderte Anzahl der Versandstücke darf 1.000 pro Fahrzeug<br />

bzw. Container nicht überschreiten.<br />

In transportbegleitenden Papieren (z. B. CMR-Frachtbrief, Konnossement, Luftfrachtbrief etc.)<br />

ist der Vermerk „GEFÄHRLICHE GÜTER IN FREIGESTELLTEN MENGEN“ sowie die Anzahl<br />

der Versandstücke aufzuführen. Ein eigenständiges <strong>ADR</strong>-Beförderungspapier ist nicht<br />

erforderlich.<br />

Festzuhalten ist, dass die in den Excepted Quantities enthaltenen Freistellungen nicht über die<br />

Limited Quantities hinaus gehen. Vielmehr handelt es sich hierbei um andere Regelungen, die<br />

einen einfacheren Übergang von Luftfrachtsendungen auf den Straßenverkehr gewährleisten<br />

sollen.<br />

4.11 Fahrzeugausrüstung<br />

Die Bestimmungen des <strong>ADR</strong> sehen vor, dass die Fahrzeuge, mit denen<br />

kennzeichnungspflichtige Beförderungen von gefährlichen Gütern durchgeführt werden, mit<br />

bestimmten Ausrüstungsgegenständen ausgestattet sein müssen.<br />

Die Fahrzeugausrüstung muss aus folgenden Gegenständen bestehen:<br />

2x orangefarbene, reflektierende Warntafeln [Abschn. 5.3.2 + 8.1.3 <strong>ADR</strong>]<br />

2x Feuerlöscher [Abschn. 8.1.4 <strong>ADR</strong>]<br />

> 7,5t zGG Löschmittelmenge 12kg (z.B. 6kg + 6kg)<br />

> 3,5t zGG bis 7,5t zGG Löschmittelmenge 8kg (z.B. 6kg + 2kg)<br />

zGG Löschmittelmenge 4kg (z.B. 2kg + 2kg)<br />

THINKING AHEAD – MOVING FORWARD<br />

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