Gefahrgut Informationsmappe ADR/GGVSEB - Hellmann Worldwide ...
Gefahrgut Informationsmappe ADR/GGVSEB - Hellmann Worldwide ...
Gefahrgut Informationsmappe ADR/GGVSEB - Hellmann Worldwide ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Die errechneten Punkte aller Stoffe und Gegenstände sind schließlich zu addieren.<br />
Wird die Gesamtsumme von 1000 überschritten, so resultieren daraus die<br />
Kennzeichnungspflicht der Beförderungseinheit sowie die Beachtung aller Vorschriften im<br />
Zusammenhang mit der Beförderung.<br />
Bei der Berechnung der höchstzulässigen Gesamtmenge je Beförderungseinheit ist<br />
• für Gegenstände die Bruttomasse in kg (für Gegenstände der Klasse 1 die Nettomasse<br />
des explosiven Stoffes in kg),<br />
• für feste Stoffe, verflüssigte, tiefgekühlt verflüssigte und unter Druck gelöste Gase die<br />
Nettomasse in kg,<br />
• für flüssige Stoffe und verdichtete Gase, der nominale Fassungsraum (Nenninhalt) des<br />
Gefäßes in Litern<br />
als Berechnungseinheit zu verwenden.<br />
Wird infolge der beförderten <strong>Gefahrgut</strong>menge in Versandstücken die<br />
Kennzeichnungspflicht nicht erreicht (Wert unter 1000 Punkte), so müssen dennoch<br />
bestimmte Vorschriften des <strong>ADR</strong> unbedingt beachtet werden, wie beispielsweise:<br />
• Erstellen und Mitgabe eines Beförderungspapiers;<br />
• Verpackungen, deren Aufschriften und Bezettelung, Klassifizierung;<br />
• Beförderungsart des Gutes muss zulässig sein;<br />
• alle Vorschriften über Beladen, Entladen und Handhabung von Gefahrgütern;<br />
• Vorschriften über Zusammenladeverbote sowie Getrennthaltegebote;<br />
• Ladungssicherung;<br />
• Mitführen eines Feuerlöschers mit mind. 2 kg;<br />
• Anforderungen an Beleuchtungsgeräte (Taschenlampe ohne metallische Oberfläche);<br />
• Verbot von Feuer und offenem Licht während Be-/Entladung, Rauchverbot;<br />
• etc..<br />
Diese Kriterien sind also immer und mengenunabhängig zu beachten, also auch unterhalb von<br />
1000 <strong>Gefahrgut</strong>punkten. Oberhalb von den Grenzmengen bzw. bei mehr als 1000<br />
<strong>Gefahrgut</strong>punkten gelten neben den o.a. auch die verschärften Vorschriften, d.h. auch alle<br />
anderen Vorschriften, die im <strong>ADR</strong> aufgeführt sind.<br />
Hierzu zählen beispielsweise:<br />
• Ausbildung und Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter<br />
beteiligt sind (<strong>ADR</strong>-Schulungsbescheinigung des Fahrers ist erforderlich);<br />
• Vorschriften für die Beförderungseinheiten, deren Ausrüstung und Betrieb (z.B.<br />
Fahrzeugausrüstung, persönliche Schutzausrüstung für Fahrpersonal, zusätzliche<br />
Ausrüstung für besondere Maßnahmen gemäß Unfallmerkblättern);<br />
• Kennzeichnung und Bezettelung von Fahrzeugen, Containern, Tankcontainern, etc.<br />
(Warntafeln, Großzettel, ...)<br />
• Mitführen von Schriftlichen Weisungen (Unfallmerkblättern) zwingend vorgeschrieben;<br />
• alle Vorschriften und zugehörige Sondervorschriften hinsichtlich der Versandstücke; etc.<br />
THINKING AHEAD – MOVING FORWARD<br />
58