20.11.2013 Aufrufe

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt - Legislationline

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt - Legislationline

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt - Legislationline

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Strafgesetzbuch (StGB) 311.0<br />

3. durch Mitteilung an diese Behörde oder auf andere Art die Gefahr<br />

beseitigt, dass infolge seiner Tätigkeit oder der Tätigkeit anderer an<br />

dem Unternehmen Beteiligter nachgemachtes oder verfälschtes Geld<br />

oder ein solches Wertpapier als echt und unverfälscht oder eine verringerte<br />

Geldmünze als vollwertig in Verkehr gebracht oder ausgegeben<br />

oder ein nachgemachtes oder verfälschtes Wertzeichen als echt<br />

und unverfälscht verwertet wird, solange noch nicht versucht worden<br />

ist, einen dieser Erfolge herbeizuführen.<br />

2) Der Täter ist auch nicht zu bestrafen, wenn die in Abs. 1 bezeichneten<br />

Gefahren nicht bestehen oder ohne sein Zutun beseitigt werden, er<br />

sich jedoch in Unkenntnis dessen freiwillig und ernstlich darum bemüht,<br />

sie zu beseitigen.<br />

§ 241<br />

Geld, Wertpapiere und Wertzeichen des Auslands<br />

Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten auch für Geld, Wertpapiere<br />

und Wertzeichen des Auslands.<br />

14. Abschnitt<br />

Hochverrat und andere Angriffe gegen den Staat<br />

§ 242<br />

Hochverrat<br />

1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt<br />

die Verfassung des Fürstentums Liechtenstein zu ändern oder ein zum<br />

Fürstentum Liechtenstein gehörendes Gebiet abzutrennen, ist mit Freiheitsstrafe<br />

von zehn bis zu zwanzig Jahren zu bestrafen.<br />

2) Ein Unternehmen im Sinn des Abs. 1 liegt auch schon bei einem<br />

Versuch vor.<br />

125

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!