20.11.2013 Aufrufe

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt - Legislationline

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt - Legislationline

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt - Legislationline

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Strafgesetzbuch (StGB) 311.0<br />

§ 257<br />

Begünstigung feindlicher Streitkräfte<br />

1) Ein Liechtensteiner, der während eines Krieges oder eines bewaffneten<br />

Konfliktes, an denen das Fürstentum Liechtenstein beteiligt ist, in<br />

den Dienst der feindlichen Streitkräfte tritt oder gegen das Fürstentum<br />

Liechtenstein Waffen trägt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn<br />

Jahren zu bestrafen.<br />

2) Ebenso ist zu bestrafen, wer während eines Krieges oder eines bewaffneten<br />

Konfliktes, an denen das Fürstentum Liechtenstein beteiligt<br />

ist, oder bei unmittelbar drohender Gefahr eines solchen Krieges oder<br />

bewaffneten Konfliktes den feindlichen Streitkräften einen Vorteil verschafft.<br />

Ausländer sind nach dieser Bestimmung nur zu bestrafen, wenn<br />

sie die Tat begehen, während sie sich im Inland befinden.<br />

§ 258<br />

Landesverräterische Fälschung und Vernichtung von Beweisen<br />

1) Wer<br />

1. über ein Rechtsverhältnis zwischen dem Fürstentum Liechtenstein<br />

und einer fremden Macht oder einer über- oder zwischenstaatlichen<br />

Einrichtung oder<br />

2. über eine Tatsache, die für die Beziehungen zwischen dem Fürstentum<br />

Liechtenstein und einer fremden Macht oder einer über- oder<br />

zwischenstaatlichen Einrichtung von Bedeutung ist,<br />

ein falsches Beweismittel herstellt oder ein echtes verfälscht, vernichtet,<br />

beschädigt oder beseitigt und dadurch die Interessen des Fürstentums<br />

Liechtenstein gefährdet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu<br />

fünf Jahren zu bestrafen.<br />

2) Ebenso ist zu bestrafen, wer von einem solchen falschen oder verfälschten<br />

Beweismittel Gebrauch macht und dadurch die Interessen des<br />

Fürstentums Liechtenstein gefährdet.<br />

131

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!