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Hamburgisches - Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und

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Nur im Ausnahmefall kann hier ein Bürger die Löschung der auf ihn beziehbaren<br />

(sensiblen) Information – z.B. ein deutlich erkennbares Krankenbett<br />

im Garten – beantragen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich kein Personenbezug besteht:<br />

– bei statistischen, aggregierten Daten: hier wurden die Einzelangaben<br />

<strong>für</strong> eine Gruppe natürlicher Personen zusammengefasst, z.B. Anzahl<br />

der Einwohner über 50 Jahre in einer ausreichend großen Gebietsfläche<br />

– absolut anonymisierte Daten, die sich aufgr<strong>und</strong> ihres Inhaltes nach Fortlassen<br />

sämtlicher Identifikationsmerkmale (z.B. Name, Geburtstag)<br />

weder auf eine bestimmte Person beziehen noch eine solche erkennen<br />

lassen.<br />

Bei statistischen Daten ist stets zu prüfen, ob aus der Zahl oder der Art der<br />

Daten auf eine bestimmte Person geschlossen werden kann. Dies kann<br />

z.B. der Fall sein, wenn gewisse Merkmalsausprägungen selten vorhanden<br />

sind oder aber die Bezugsfläche klein ist. Weist beispielsweise eine<br />

kommunale Ges<strong>und</strong>heitsstatistik im Feld „Alter“ nur einen 100-Jährigen<br />

aus, sind alle Angaben auf diese in der Gemeinde bekannte Person beziehbar.<br />

Gibt es in einer Gemeinde nur sehr wenige Gewerbetreibende, liegt ein<br />

Personenbezug vor, wenn Angaben, die zu einem von ihnen bekannt sind,<br />

zu den jeweils anderen Gewerbetreibenden durch Subtraktion ermittelt<br />

werden können. Ob der Personenbezug bei statistischen Daten aufgehoben<br />

ist, kann nur im Einzelfall festgestellt werden. Wann dies der Fall ist,<br />

hängt von Art, Menge, Detailliertheit <strong>und</strong> Kombinations- <strong>und</strong> Verschneidungsmöglichkeiten<br />

der Daten ab (vgl. dazu auch die Erläuterungen zu § 4<br />

Abs. 9). Es sollte jedoch gr<strong>und</strong>sätzlich in jedem Feld eine Merkmalsausprägung<br />

von mehr als drei Fällen angegeben sein. Andernfalls wäre eine<br />

höhere Aggregationsstufe zu wählen.<br />

Auch Daten, die lediglich statistische Wahrscheinlichkeiten abbilden, können<br />

ab einer bestimmten Kleinräumigkeit personenbezogen sein. Kleingliedrige<br />

statistische Angaben, zum Teil herunter gebrochen bis auf Häuser<br />

<strong>und</strong> Häuserblöcke, gibt es inzwischen zu allen erdenklichen Fragestellungen<br />

mit Informationen über Lebensstandard, Interessen, Konsumverhalten,<br />

Ges<strong>und</strong>heitszustand, Wahlverhalten, Beschäftigung, Bildung etc.<br />

Zusammengefasst werden diese als soziodemographische Daten bzw.<br />

Milieu-Profilbildungen bezeichnet. Auch hier kann ein Personenbezug bestehen,<br />

wenn ein Gruppenergebnis im gegebenen sozialen Kontext den<br />

einzelnen Mitgliedern der Gruppe zugerechnet wird. Soweit Informationen<br />

sich z.B. auf die Charakteristika von individualisierbaren Haushalten beziehen<br />

(z.B. sog. Sinus-Milieus), werden diese Bewertungen allen Mitgliedern<br />

des Hauses oder Haushaltes zugeschrieben <strong>und</strong> müssen damit als perso-<br />

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