Hamburgisches - Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und
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Nur im Ausnahmefall kann hier ein Bürger die Löschung der auf ihn beziehbaren<br />
(sensiblen) Information – z.B. ein deutlich erkennbares Krankenbett<br />
im Garten – beantragen.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich kein Personenbezug besteht:<br />
– bei statistischen, aggregierten Daten: hier wurden die Einzelangaben<br />
<strong>für</strong> eine Gruppe natürlicher Personen zusammengefasst, z.B. Anzahl<br />
der Einwohner über 50 Jahre in einer ausreichend großen Gebietsfläche<br />
– absolut anonymisierte Daten, die sich aufgr<strong>und</strong> ihres Inhaltes nach Fortlassen<br />
sämtlicher Identifikationsmerkmale (z.B. Name, Geburtstag)<br />
weder auf eine bestimmte Person beziehen noch eine solche erkennen<br />
lassen.<br />
Bei statistischen Daten ist stets zu prüfen, ob aus der Zahl oder der Art der<br />
Daten auf eine bestimmte Person geschlossen werden kann. Dies kann<br />
z.B. der Fall sein, wenn gewisse Merkmalsausprägungen selten vorhanden<br />
sind oder aber die Bezugsfläche klein ist. Weist beispielsweise eine<br />
kommunale Ges<strong>und</strong>heitsstatistik im Feld „Alter“ nur einen 100-Jährigen<br />
aus, sind alle Angaben auf diese in der Gemeinde bekannte Person beziehbar.<br />
Gibt es in einer Gemeinde nur sehr wenige Gewerbetreibende, liegt ein<br />
Personenbezug vor, wenn Angaben, die zu einem von ihnen bekannt sind,<br />
zu den jeweils anderen Gewerbetreibenden durch Subtraktion ermittelt<br />
werden können. Ob der Personenbezug bei statistischen Daten aufgehoben<br />
ist, kann nur im Einzelfall festgestellt werden. Wann dies der Fall ist,<br />
hängt von Art, Menge, Detailliertheit <strong>und</strong> Kombinations- <strong>und</strong> Verschneidungsmöglichkeiten<br />
der Daten ab (vgl. dazu auch die Erläuterungen zu § 4<br />
Abs. 9). Es sollte jedoch gr<strong>und</strong>sätzlich in jedem Feld eine Merkmalsausprägung<br />
von mehr als drei Fällen angegeben sein. Andernfalls wäre eine<br />
höhere Aggregationsstufe zu wählen.<br />
Auch Daten, die lediglich statistische Wahrscheinlichkeiten abbilden, können<br />
ab einer bestimmten Kleinräumigkeit personenbezogen sein. Kleingliedrige<br />
statistische Angaben, zum Teil herunter gebrochen bis auf Häuser<br />
<strong>und</strong> Häuserblöcke, gibt es inzwischen zu allen erdenklichen Fragestellungen<br />
mit Informationen über Lebensstandard, Interessen, Konsumverhalten,<br />
Ges<strong>und</strong>heitszustand, Wahlverhalten, Beschäftigung, Bildung etc.<br />
Zusammengefasst werden diese als soziodemographische Daten bzw.<br />
Milieu-Profilbildungen bezeichnet. Auch hier kann ein Personenbezug bestehen,<br />
wenn ein Gruppenergebnis im gegebenen sozialen Kontext den<br />
einzelnen Mitgliedern der Gruppe zugerechnet wird. Soweit Informationen<br />
sich z.B. auf die Charakteristika von individualisierbaren Haushalten beziehen<br />
(z.B. sog. Sinus-Milieus), werden diese Bewertungen allen Mitgliedern<br />
des Hauses oder Haushaltes zugeschrieben <strong>und</strong> müssen damit als perso-<br />
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