NBS 2015 - DB Netz AG
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Die mit GSM-R betriebenen und zur Umstellung auf GSM-R vorgesehenen Bereiche<br />
werden im Internet zur Verfügung gestellt:<br />
www.dbnetze.com/rangierfunkmigration<br />
Die <strong>AG</strong>B-GSM-R-DL der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> sind als Anlage 2.2 Bestandteil dieser <strong>NBS</strong> (BT).<br />
2.2.2.1 Technische Voraussetzungen<br />
Die Ril 810.0300 A16 enthält die Regelung für die Nutzung von GSM-R zur Verständigung<br />
beim Rangieren.<br />
Im National Roaming können dieselben Endgeräte und SIM-Karten mit Roaming-Eintrag<br />
für das <strong>Netz</strong> des deutschen Roaming-Partners verwendet werden; ein Tausch der Geräte<br />
ist nicht erforderlich.<br />
2.2.2.2 GSM-R als Zugangsbedingung zur Verständigung im Rangieren (Rangierfunk)<br />
GSM-R ist in GSM-R-Rangierbereichen gemäß Ziffer 2.2.1 <strong>NBS</strong> (BT) alleiniges fernmündliches<br />
Kommunikationsmittel zur Verständigung beim Rangieren mit den <strong>Netz</strong>stellen<br />
und damit ein ortsbezogenes <strong>Netz</strong>zugangskriterium. Die Verständigung der mobilen Teilnehmer<br />
der ZB oder einbezogenen EVU untereinander liegt im Verantwortungsbereich/Regelungsbereich<br />
der ZB oder einbezogenen EVU. Eine Pflicht zur Nutzung von<br />
GSM-R besteht insoweit nicht. Im Zeitraum der Einführung oder aufgrund örtlicher Gegebenheiten<br />
können sich ortsbezogen Ausnahmen und Abweichungen hinsichtlich der<br />
fernmündlichen Kommunikation ergeben (z.B. Beibehaltung analoger Rangierfunk, Nutzung<br />
von National Roaming, verbindliche Nutzung offener Gruppenrufe in Ortsstellbereichen).<br />
Diese Abweichungen werden örtlich bekannt gegeben und gemäß Ziffer 2.2.4.1<br />
<strong>NBS</strong> (BT) kommuniziert.<br />
2.2.3 Betriebliche Grundlagen<br />
Bei der Nutzung des digitalen Funks GSM-R für die betriebliche Kommunikation beim<br />
Rangieren kommen folgende betrieblichen Verfahren zur Anwendung:<br />
<br />
<br />
Verfahren „Rangieren in Rangierfunkgruppen“ (RiR)<br />
Verfahren „Rangieren ohne Rangierfunkgruppen“ (RoR)<br />
In Rangierbereichen, in denen keine ausreichende Funkabdeckung durch GSM-R herstellbar<br />
ist, wird für die Rangierkommunikation National Roaming über den öffentlichen<br />
Mobilfunk (Public GSM) angeboten, wenn die betroffenen Bereiche über eine ausreichende<br />
Funkversorgung mittels Public GSM verfügen und zur Abwicklung der Rangiertätigkeiten<br />
keine Rangierfunkgruppen erforderlich sind. Zum Einsatz kommt dabei ausschließlich<br />
das Verfahren “Rangieren in National Roaming“ (RIN). Die betroffenen Rangierbereiche<br />
werden örtlich bekannt gegeben. Zu beachten ist, dass im National Roaming<br />
keine Notruffunktion, keine Gruppenrufe sowie keine Rufpriorisierung und –verdrängung<br />
zur Verfügung stehen. Die Bedienhandlungen zur Umschaltung auf Roaming sind in den<br />
Bedienungsanleitungen der Endgeräte dargestellt.<br />
Für die hierbei anzuwendenden Verfahrensabläufe gelten die Bestimmungen des betrieblich-technischen<br />
Regelwerks.<br />
2.2.4 Migrationsablauf und Kundeninformation<br />
Die Umstellung auf GSM-R erfolgt ohne parallele Nutzung des bisherigen Analogfunks,<br />
d.h. mit Inbetriebnahme des GSM-R Rangierfunks wird auf den betreffenden Betriebsstellen<br />
der analoge Rangierfunk grundsätzlich zeitgleich außer Betrieb genommen und darf<br />
nicht mehr für die Kommunikation mit den Weichenwärtern der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> verwendet<br />
werden.<br />
<strong>NBS</strong> (BT) <strong>2015</strong>, Redaktionsstand:13.12.2013 11