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NBS 2015 - DB Netz AG

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Die mit GSM-R betriebenen und zur Umstellung auf GSM-R vorgesehenen Bereiche<br />

werden im Internet zur Verfügung gestellt:<br />

www.dbnetze.com/rangierfunkmigration<br />

Die <strong>AG</strong>B-GSM-R-DL der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> sind als Anlage 2.2 Bestandteil dieser <strong>NBS</strong> (BT).<br />

2.2.2.1 Technische Voraussetzungen<br />

Die Ril 810.0300 A16 enthält die Regelung für die Nutzung von GSM-R zur Verständigung<br />

beim Rangieren.<br />

Im National Roaming können dieselben Endgeräte und SIM-Karten mit Roaming-Eintrag<br />

für das <strong>Netz</strong> des deutschen Roaming-Partners verwendet werden; ein Tausch der Geräte<br />

ist nicht erforderlich.<br />

2.2.2.2 GSM-R als Zugangsbedingung zur Verständigung im Rangieren (Rangierfunk)<br />

GSM-R ist in GSM-R-Rangierbereichen gemäß Ziffer 2.2.1 <strong>NBS</strong> (BT) alleiniges fernmündliches<br />

Kommunikationsmittel zur Verständigung beim Rangieren mit den <strong>Netz</strong>stellen<br />

und damit ein ortsbezogenes <strong>Netz</strong>zugangskriterium. Die Verständigung der mobilen Teilnehmer<br />

der ZB oder einbezogenen EVU untereinander liegt im Verantwortungsbereich/Regelungsbereich<br />

der ZB oder einbezogenen EVU. Eine Pflicht zur Nutzung von<br />

GSM-R besteht insoweit nicht. Im Zeitraum der Einführung oder aufgrund örtlicher Gegebenheiten<br />

können sich ortsbezogen Ausnahmen und Abweichungen hinsichtlich der<br />

fernmündlichen Kommunikation ergeben (z.B. Beibehaltung analoger Rangierfunk, Nutzung<br />

von National Roaming, verbindliche Nutzung offener Gruppenrufe in Ortsstellbereichen).<br />

Diese Abweichungen werden örtlich bekannt gegeben und gemäß Ziffer 2.2.4.1<br />

<strong>NBS</strong> (BT) kommuniziert.<br />

2.2.3 Betriebliche Grundlagen<br />

Bei der Nutzung des digitalen Funks GSM-R für die betriebliche Kommunikation beim<br />

Rangieren kommen folgende betrieblichen Verfahren zur Anwendung:<br />

<br />

<br />

Verfahren „Rangieren in Rangierfunkgruppen“ (RiR)<br />

Verfahren „Rangieren ohne Rangierfunkgruppen“ (RoR)<br />

In Rangierbereichen, in denen keine ausreichende Funkabdeckung durch GSM-R herstellbar<br />

ist, wird für die Rangierkommunikation National Roaming über den öffentlichen<br />

Mobilfunk (Public GSM) angeboten, wenn die betroffenen Bereiche über eine ausreichende<br />

Funkversorgung mittels Public GSM verfügen und zur Abwicklung der Rangiertätigkeiten<br />

keine Rangierfunkgruppen erforderlich sind. Zum Einsatz kommt dabei ausschließlich<br />

das Verfahren “Rangieren in National Roaming“ (RIN). Die betroffenen Rangierbereiche<br />

werden örtlich bekannt gegeben. Zu beachten ist, dass im National Roaming<br />

keine Notruffunktion, keine Gruppenrufe sowie keine Rufpriorisierung und –verdrängung<br />

zur Verfügung stehen. Die Bedienhandlungen zur Umschaltung auf Roaming sind in den<br />

Bedienungsanleitungen der Endgeräte dargestellt.<br />

Für die hierbei anzuwendenden Verfahrensabläufe gelten die Bestimmungen des betrieblich-technischen<br />

Regelwerks.<br />

2.2.4 Migrationsablauf und Kundeninformation<br />

Die Umstellung auf GSM-R erfolgt ohne parallele Nutzung des bisherigen Analogfunks,<br />

d.h. mit Inbetriebnahme des GSM-R Rangierfunks wird auf den betreffenden Betriebsstellen<br />

der analoge Rangierfunk grundsätzlich zeitgleich außer Betrieb genommen und darf<br />

nicht mehr für die Kommunikation mit den Weichenwärtern der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> verwendet<br />

werden.<br />

<strong>NBS</strong> (BT) <strong>2015</strong>, Redaktionsstand:13.12.2013 11

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