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NBS 2015 - DB Netz AG

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3.4.3 Anlagendisponent<br />

Die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> setzt in den Serviceeinrichtungen<br />

a) Aachen West<br />

b) Duisburg-Ruhrort Hafen<br />

c) Köln-Eifeltor<br />

d) Köln-Kalk Nord<br />

e) Oberhausen West<br />

Anlagendisponenten (AnDi) ein. Der AnDi übernimmt im Gelegenheitsverkehr innerhalb<br />

von 73 Stunden vor Nutzungsbeginn die Zuweisung von Nutzungsobjekten sowie die<br />

Koordination der Nutzung von Kapazitäten in diesen Serviceeinrichtungen. Seine Aufgabe<br />

ist es, in Zusammenarbeit mit dem Kundenmanagement des örtlich zuständigen Regionalbereichs<br />

sowie mit den betriebsführenden Stellen vor Ort insbesondere<br />

a) in diesen Serviceeinrichtungen – mit Ausnahme der AnDi-Gleise - soweit diese nicht<br />

vollständig belegt sind, kurzzeitige Nutzungen (vgl. Ziffer 3.1.5 lit. e) <strong>NBS</strong> (BT)) abzustimmen,<br />

b) in diesen Serviceeinrichtungen – mit Ausnahme der AnDi-Gleise – soweit diese vollständig<br />

an andere EVU vergeben sind, Nebennutzungen (vgl. Ziffer 3.3.3 <strong>NBS</strong> (BT))<br />

zu koordinieren,<br />

c) soweit eine Zuweisung nach Buchst. a) und b) nicht möglich ist, Nutzungsobjekte in<br />

den AnDi-Gleisen zuzuweisen.<br />

Der Anlagendisponent ist hierbei Ansprechpartner für die ZB oder einbezogenen EVU,<br />

die beteiligten Stellen der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> sowie ggf. angrenzende EIU. Die Weisungen des<br />

AnDi sind zu befolgen.<br />

3.4.4 Zusatzausstattung der Serviceeinrichtungen<br />

Die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> bietet in bestimmten Serviceeinrichtungen Zusatzausstattungen an. Jede<br />

Zusatzausstattung stellt ein individuelles Nutzungsobjekt dar. Diese werden im Einzelnen<br />

in der Liste der Serviceeinrichtungen im Internet veröffentlicht:<br />

www.dbnetze.com/serviceeinrichtungen<br />

Die Benutzung dieser Zusatzausstattungen, die grundsätzlich durch Personal des ZB<br />

oder einbezogenen EVU bedient werden, wird – soweit erforderlich - örtlich geregelt. Ein<br />

Anspruch auf Zuweisung und Nutzung besteht nur für die jeweils vorhandenen Zusatzausstattungen<br />

und unter Beachtung der Ziffer 1.3.4 <strong>NBS</strong> (AT). Ziffer 4.6 <strong>NBS</strong> (BT) bleibt<br />

unberührt.<br />

Zu den von der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> angebotenen Zusatzausstattungen zählen:<br />

3.4.4.1 Besandungsanlagen<br />

Besandungsanlagen dienen dem Befüllen der Bremssandbehälter von Fahrzeugen. Der<br />

hierfür erforderliche spezielle Sand wird durch den ZB oder das einbezogene EVU gestellt.<br />

3.4.4.2 Drehscheiben<br />

Drehscheiben dienen zum horizontalen Drehen von Fahrzeugen und zur wahlweisen<br />

Herstellung eines Fahrweges zwischen zwei oder mehreren Gleisen.<br />

3.4.4.3 Druckluftständer<br />

<strong>NBS</strong> (BT) <strong>2015</strong>, Redaktionsstand:13.12.2013 21

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