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NBS 2015 - DB Netz AG

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Nutzungszwecke als für die Funktion Zuführung ist zum <strong>Netz</strong>fahrplan nicht möglich. Für<br />

Anmeldungen im Gelegenheitsverkehr siehe Ziffer 3.3.4.<br />

3.1.8 Behandlung von Kapazitäten in Serviceeinrichtungen, in denen Anlagendisponenten<br />

eingesetzt werden<br />

Die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> setzt in den unter Ziffer 3.4.3 <strong>NBS</strong> (BT) aufgeführten Serviceeinrichtungen<br />

Anlagendisponenten ein. Für die Anmeldung und die Zuweisung von Kapazitäten in<br />

Serviceeinrichtungen mit Anlagendisponenten gelten nachfolgende Regelungen:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Die Anmeldung von Kapazitäten in diesen Serviceeinrichtungen ist nach Ziffer<br />

3.1.5 <strong>NBS</strong> (BT) zum <strong>Netz</strong>fahrplan sowie zum Gelegenheitsverkehr möglich.<br />

Bei der Zuweisung von Nutzungsobjekten in diesen Serviceeinrichten zum <strong>Netz</strong>fahrplan<br />

werden die in der Liste der Serviceeinrichtungen mit dem Zusatz „AnDi-<br />

Gleis“ gekennzeichneten Gleise nicht berücksichtigt.<br />

Für jene Gleise, die in der Liste der Serviceeinrichtungen mit dem Zusatz „AnDi-<br />

Gleis“ gekennzeichnet sind, erfolgt im Gelegenheitsverkehr bis zu 73 Stunden<br />

vor Nutzungsbeginn keine Zuweisung.<br />

Ist eine Zuweisung von Nutzungsobjekten im <strong>Netz</strong>fahrplan gem. Ziffer 3.3.1 <strong>NBS</strong><br />

(BT) bzw. im Gelegenheitsverkehr gem. Ziffer 3.3.2 <strong>NBS</strong> (BT) und Ziffer 3.3.3<br />

<strong>NBS</strong> (BT) nicht möglich, wird auf die Möglichkeit der Anmeldung von Kapazitäten<br />

in den „AnDi-Gleisen“ im Rahmen des Gelegenheitsverkehrs innerhalb von 73<br />

Stunden vor Nutzungsbeginn hingewiesen.<br />

Im Gelegenheitsverkehr innerhalb von 73 Stunden vor Nutzungsbeginn übernimmt<br />

der Anlagendisponent die Zuweisung von Nutzungsobjekten sowie die<br />

Koordination von Nutzungen für die gesamte Serviceeinrichtung. Für die Zuweisung<br />

stehen auch die „AnDi-Gleise“ in der Serviceeinrichtung zur Verfügung. Die<br />

Zuweisung erfolgt gem. Ziffer 3.4.3 <strong>NBS</strong> (BT). Der Vertragsabschluss erfolgt gemäß<br />

Ziffer 3.2 <strong>NBS</strong> (BT).<br />

Die Liste der Serviceeinrichtungen wird im Internet zur Verfügung gestellt:<br />

www.dbnetze.com/serviceeinrichtungen<br />

3.2 Zustandekommen des ENV-SE durch Weisung<br />

Abweichend von vorgenannter Ziffer 3.1 <strong>NBS</strong> (BT) kommt ein ENV-SE auch ohne vorherige<br />

Anmeldung zustande, wenn und soweit der ZB oder das einbezogene EVU auf<br />

Grund einer Weisung des Anlagendisponenten nach Ziffer 3.4.3 oder einer sonstigen<br />

betrieblichen Weisung der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> ein oder mehrere Nutzungsobjekte nutzt.<br />

3.3 Zuweisung von Nutzungsobjekten in Serviceeinrichtungen<br />

Anmeldungen von Kapazitäten in einer Serviceeinrichtung sind sowohl zum <strong>Netz</strong>fahrplan<br />

als auch zum Gelegenheitsverkehr möglich. Soweit in diesen <strong>NBS</strong> (AT/BT) nicht anders<br />

bestimmt, weist die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> dem ZB und/oder dem einbezogenen EVU auf Grundlage<br />

der Anmeldung ein Nutzungsobjekt innerhalb der Serviceeinrichtung zu, indem sie<br />

dem ZB bzw. einbezogenen EVU den Abschluss eines ENV-SE über ein Nutzungsobjekt<br />

anbietet (nachfolgend: Zuweisung des Nutzungsobjektes).<br />

Im Hinblick auf das Verhältnis der Anmeldung von Kapazitäten in Serviceeinrichtungen<br />

zu der Zuweisung von Nutzungsobjekten gilt Folgendes:<br />

Der in der Anmeldung angegebene Nutzungszweck ist für die Zuweisung verbindlich.<br />

Der in der Anmeldung angegebene Nutzungszweck sowie die angegebene Produktkategorie<br />

(vgl. Ziffer 3.4.1.2 <strong>NBS</strong> (BT))sind für die Zuweisung verbindlich.<br />

Für die Zuweisung gilt ein standardisierter Vergabeprozess, insbesondere, wenn Anmeldungen<br />

miteinander konkurrieren (und hierfür im Rahmen eines Koordinierungsverfahrens<br />

gemäß Ziffer 3.3.1 <strong>NBS</strong> (BT) keine Lösung gefunden werden kann).<br />

<strong>NBS</strong> (BT) <strong>2015</strong>, Redaktionsstand:13.12.2013 15

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