NBS 2015 - DB Netz AG
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4 ENTGELTGRUNDSÄTZE<br />
4.1 Entgelt für die vertraglich vereinbarte Nutzung von Nutzungsobjekten<br />
Für die vertraglich vereinbarte Nutzung von Nutzungsobjekten sind vom ZB oder einbezogenen<br />
EVU Entgelte nach Maßgabe der <strong>NBS</strong>, des Grundsatz-INV sowie des ENV-SE<br />
und der jeweils gültigen Liste der Entgelte für Serviceeinrichtungen der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> zu<br />
entrichten. Für jede Produktkategorie gemäß Ziffer 3.4.1.2 <strong>NBS</strong> (BT) wird ein separates<br />
Entgelt in der Liste der Entgelte für Serviceeinrichtungen ausgewiesen. Für Nutzungsobjekte,<br />
die Zusatzausstattungen sind, gelten die jeweils dafür veröffentlichten Entgelte.<br />
Erfolgt die Nutzung in der Funktionalität Zuführung im Sinne der Ziffer 3.4.1.1 lit. e) Satz<br />
4 <strong>NBS</strong> (BT), werden keine Entgelte erhoben.<br />
Die Liste der Entgelte für Serviceeinrichtungen der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> ist nicht Bestandteil der<br />
<strong>NBS</strong>. Die für die jeweilige <strong>Netz</strong>fahrplanperiode geltende Liste der Entgelte für Serviceeinrichtungen<br />
der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> wird gem. der Fristenregelung nach § 24 Abs. 3 i. V. m. § 21<br />
Abs. 7 EIBV im Internet zur Verfügung gestellt:<br />
www.dbnetze.com/aps<br />
4.1.1 Entgeltberechnungsgrundsatz<br />
Das Entgelt für die Nutzung der Nutzungsobjekte wird pro Stunde bezogen auf den Zeitraum<br />
berechnet, in dem die vertraglich vereinbarte Nutzung ununterbrochen andauert.<br />
Jede angefangene Stunde wird als volle Stunde berechnet. Bei einer vertraglich vereinbarten<br />
zeitlichen Unterbrechung des Nutzungszeitraums wird der anschließende Nutzungszeitraum<br />
als neuer Nutzungszeitraum behandelt.<br />
Soweit das danach berechnete Entgelt für den ununterbrochenen Nutzungszeitraum nicht<br />
das in der jeweiligen Liste der Entgelte für Serviceeinrichtungen veröffentlichte Mindestentgelt<br />
übersteigt, ist das Mindestentgelt zu entrichten.<br />
Entgelt (vertraglich vereinbarter, ununterbrochener Nutzungszeitraum) =<br />
(Entgelt je Nutzungsobjekt je Stunde + Entgelt je angemeldeter Zusatzausstattung je<br />
Stunde) * Summe Nutzungsstunden des ununterbrochenen Nutzungszeitraums<br />
Zusätzlich zum Entgelt werden Neben- und Verbrauchskosten sowie ein Anreizentgelt<br />
gemäß den Ziffern 4.1.4 und 4.1.5 dieser <strong>NBS</strong> (BT) abgerechnet.<br />
4.1.2 Entgeltberechnung bei ganzjähriger ununterbrochener vertraglicher Bindung<br />
Bei einer ununterbrochenen vertraglichen Bindung für die gesamte <strong>Netz</strong>fahrplanperiode<br />
(24 Stunden je Tag vom Beginn der <strong>Netz</strong>fahrplanperiode bis zum Ende der <strong>Netz</strong>fahrplanperiode)<br />
berechnet sich das Entgelt ausgehend vom Entgelt je Stunde multipliziert mit der<br />
Anzahl der Stunden je Tag (24 Stunden) und der Anzahl der Tage der <strong>Netz</strong>fahrplanperiode<br />
unter Berücksichtigung eines Entgeltnachlasses für die ganzjährige Nutzung gemäß<br />
der jeweiligen Liste der Entgelte für Serviceeinrichtungen.<br />
Entgelt (vertraglich vereinbarter, ganzjähriger, ununterbrochener Nutzungszeitraum)=<br />
Entgelt je Stunde gem. Ziffer 4.1.1 * 24 * Anzahl Tage der <strong>Netz</strong>fahrplanperiode – %-Satz<br />
Entgeltnachlass)<br />
4.1.3 Zusatzausstattung<br />
Die Entgeltkomponente für die Nutzung von Zusatzaustattungen nach Ziffer 3.4.4 <strong>NBS</strong><br />
(BT) ist in der jeweiligen Liste der Entgelte für Serviceeinrichtungen enthalten.<br />
<strong>NBS</strong> (BT) <strong>2015</strong>, Redaktionsstand:13.12.2013 27