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NBS 2015 - DB Netz AG

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Nutzung in zeitlicher und räumlicher Hinsicht notwendige Folge einer vereinbarten<br />

Zugtrasse ist.<br />

b) Ist eine Entscheidung nach Maßgabe von vorstehender lit. a) nicht möglich, wird Anmeldungen<br />

Vorrang gewährt, sofern sie der in Ziffer 1.1 <strong>NBS</strong> (BT) ausgewiesenen<br />

Funktionalität entsprechen.<br />

c) Ist eine Entscheidung nach Maßgabe von vorstehender lit. b) nicht möglich, werden<br />

die jeweiligen Entgelte für den jeweils angemeldeten Nutzungszeitraum innerhalb der<br />

<strong>Netz</strong>fahrplanperiode für die konfliktbehaftete angemeldete Kapazität einschließlich<br />

etwaiger hierfür mit angemeldeter Zusatzausstattungen gegenübergestellt und derjenigen<br />

Anmeldung Vorrang eingeräumt, für die das höhere Entgelt zu erzielen ist.<br />

d) Ist eine Entscheidung nach Maßgabe von vorstehender lit. c) nicht möglich, wird die<br />

<strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> zeitgleich die ZB auffordern, innerhalb von fünf Arbeitstagen ein Nutzungsentgelt<br />

anzubieten, das über dem Nutzungsentgelt liegt, welches auf der<br />

Grundlage der jeweils gültigen Liste der Entgelte für Serviceeinrichtungen der <strong>DB</strong><br />

<strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> zu zahlen wäre. Die Angebote sind ausschließlich der Bundesnetzagentur<br />

in der genannten Frist zuzuleiten. Die Bundesnetzagentur informiert die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong><br />

über die Ergebnisse. Die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> wird den betroffenen Zugangsberechtigten mit<br />

der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitteilen, in welcher Form die Abgabe des<br />

Angebots zu erfolgen hat. Die Bundesnetzagentur wird parallel mit den ZB über die<br />

Einleitung des Höchstpreisverfahrens informiert. Es wird dem Angebot Vorrang gewährt,<br />

das den höchsten Umsatz in der <strong>Netz</strong>fahrplanperiode erzielt.<br />

Vergleiche zusätzlich Ziffer 3.1.5 <strong>NBS</strong> (BT).<br />

3.3.1.3 Regelung für Verträge mit Abschlussdatum vor dem 11. April 2012<br />

Die in den vorstehenden Ziffern 3.3.1.1 und 3.3.1.2 lit. a) <strong>NBS</strong> (BT) genannten Verfahren<br />

finden auch Anwendung, sofern Anmeldungen zum <strong>Netz</strong>fahrplan über zeitgleiche, nicht<br />

miteinander zu vereinbarende Nutzungen mit Verträgen über Nutzungsobjekte, die vor<br />

dem 11. April 2012 abgeschlossen wurden, vorliegen. Ist eine Entscheidung nach Maßgabe<br />

der Ziffer 3.3.1.2 lit. a) <strong>NBS</strong> (BT) nicht möglich, wird denjenigen Anmeldungen Vorrang<br />

gewährt, die bereits durch Verträge, die vor dem 11. April 2012 abgeschlossen wurden,<br />

zugewiesen wurden. Wenn und soweit ein Verfahren nach den Ziffern 3.3.1.1 oder<br />

3.3.1.2 lit. a) <strong>NBS</strong> (BT) durchgeführt werden wird, legt der aus dem Altvertrag begünstige<br />

ZB und / oder das einbezogene EVU die nach Ziffer 3.1.1 <strong>NBS</strong> (BT) notwendigen Angaben<br />

vor.<br />

3.3.2 Gelegenheitsverkehr<br />

Im Gelegenheitsverkehr können die nach Ziffer 3.3.1 <strong>NBS</strong> (BT) nicht gebundenen Kapazitäten<br />

angemeldet werden. Liegen im Gelegenheitsverkehr Anmeldungen über zeitgleiche,<br />

nicht miteinander zu vereinbarende Nutzungen vor, entscheidet die Reihenfolge des<br />

Eingangs der Anmeldung.<br />

3.3.3 Nebennutzung<br />

Im Gelegenheitsverkehr vermarktet die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> zur Nebennutzung Nutzungsobjekte,<br />

die aufgrund eines ENV-SE einem ZB oder einem einbezogenen EVU (Hauptnutzer) zustehen<br />

und von diesen auf Anfrage der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> als nicht benötigt gemeldet wurden.<br />

3.3.4 Nutzungsobjekte mit der Funktionalität Zuführung<br />

Nutzungsobjekte mit der Funktionalität Zuführung werden für andere Nutzungszwecke<br />

nur dann angeboten, wenn diese Nutzungsobjekte für den angemeldeten Zeitraum nicht<br />

für den Nutzungszweck Zuführung benötigt werden. Die Zuweisung erfolgt insoweit unter<br />

der auflösenden Bedingung, dass die Kapazität in dem Nutzungszeitraum für den Nutzungszweck<br />

Zuführung benötigt wird.<br />

<strong>NBS</strong> (BT) <strong>2015</strong>, Redaktionsstand:13.12.2013 17

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