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NBS 2015 - DB Netz AG

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Es gelten folgende Fristenregelungen:<br />

a) Anmeldungen im Sinne von Ziffer 3.1.1 <strong>NBS</strong> (BT) für den verbleibenden Zeitraum des<br />

<strong>Netz</strong>fahrplans 2014 sind Anmeldungen des Gelegenheitsverkehrs.<br />

b) Anmeldungen im Sinne von Ziffer 3.1.1 <strong>NBS</strong> (BT) zum <strong>Netz</strong>fahrplan <strong>2015</strong> (im Folgenden:<br />

<strong>Netz</strong>fahrplanverkehre) müssen zwischen dem 01.07.2014 und dem 15.08.2014 *<br />

erfolgen. Nach dem 15.08.2014*eingehende Anmeldungen für <strong>Netz</strong>fahrplanverkehre<br />

werden nach nachstehender lit. c) behandelt.<br />

c) Wenn Anmeldungen im Sinne von lit. b) im Zeitraum vom 01.07.2014 bis 15.08.2014*<br />

nach Wahl des ZB als Gelegenheitsverkehr erfolgen oder wenn sie nach dem<br />

15.08.20143* eingehen, dann sind dies Anmeldungen zum Gelegenheitsverkehr. Diese<br />

Anmeldungen zum Gelegenheitsverkehr werden nach dem 24.10.2014* bearbeitet.<br />

Anmeldungen zum Gelegenheitsverkehr für den Zeitraum des <strong>Netz</strong>fahrplans<br />

<strong>2015</strong>, die vor dem 01.07.2014 erfolgen, werden als Anmeldungen des Gelegenheitsverkehrs<br />

in der Reihenfolge des Eingangs behandelt.<br />

d) Anmeldungen zum Gelegenheitsverkehr sollen bis spätestens 73 Stunden vor Nutzungsbeginn<br />

abgegeben werden. Sie werden nur im Rahmen freier Kapazitäten berücksichtigt.<br />

Wenn sie weniger als 73 Stunden vor Nutzungsbeginn bei der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong><br />

<strong>AG</strong> eingehen, kann die Vergabe aus zeitlichen Gründen auch dispositiv erfolgen.<br />

e) Wenn Anmeldungen für Gelegenheitsverkehre nach Ziffer 3.1.1 <strong>NBS</strong> (BT) weniger als<br />

73 Stunden vor Nutzungsbeginn bei der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> eingehen und die Vergabe dispositiv<br />

erfolgt, ist durch den ZB oder das einbezogene EVU dem Kundenmanagement<br />

der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> im Sinne von Ziffer 1.5 <strong>NBS</strong> (BT) zusätzlich unverzüglich, spätestens<br />

innerhalb von drei Werktagen nach Nutzungsbeginn, die Nutzung anzuzeigen. Eine<br />

entsprechende Nachmeldung ist bei Nutzungsobjekten, die durch Anlagendisponenten<br />

gemäß Ziffer 3.4.3 <strong>NBS</strong> (BT) zugewiesen wurden, nicht erforderlich.<br />

Abweichend von Vorstehendem können für Investitionen auf Wunsch des ZB im Sinne<br />

von Ziffer 4.6 <strong>NBS</strong> (BT) Verträge abgeschlossen werden, die über eine <strong>Netz</strong>fahrplanperiode<br />

hinaus gelten. In diesem Fall wird Ziffer 3.3.1 <strong>NBS</strong> (BT) für den Zeitraum der vertraglichen<br />

Bindung nicht angewandt. Erfolgt dennoch eine konfligierende Anmeldung hat der<br />

abgeschlossene Nutzungsvertrag Vorrang im Sinne der Ziffer 3.3.1.2 <strong>NBS</strong> (BT). Ziffer<br />

3.3.3 <strong>NBS</strong> (BT) bleibt unberührt.<br />

Die Anmeldung der Nutzung von Gleisen der Funktionalität Disposition (Dispogleise) für<br />

<strong>Netz</strong>fahrplanverkehre ist gemäß Ziffer 3.4.1 lit. d) <strong>NBS</strong> (BT) ausgeschlossen. Für die<br />

Funktionalität Zuführung gilt Ziffer 3.1.7 <strong>NBS</strong> (BT).<br />

3.1.6 Anmeldungen für außergewöhnliche Transporte<br />

Transporte, die wegen ihrer äußeren Abmessungen, ihres Gewichts oder ihrer Beschaffenheit<br />

besondere Anforderungen an die Serviceeinrichtungen stellen (z.B. Fahrzeugumgrenzung),<br />

bzw. nur unter besonderen technischen oder betrieblichen Bedingungen befördert<br />

werden können, gelten als außergewöhnliche Transporte (aT). Für diese hat der<br />

ZB bezogen auf die anzumeldende Kapazität vor der Anmeldung nach vorstehender Ziffer<br />

3.1.1 <strong>NBS</strong> (BT) eine „Machbarkeitsstudie aT“ nach Maßgabe der SNB zu beantragen.<br />

3.1.7 Anmeldung einer Kapazität in einer Serviceeinrichtung mit der Funktionalität<br />

Zuführung<br />

Kapazitäten mit der Funktion Zuführung (vgl. Ziffer 3.4.1 lit. e) <strong>NBS</strong> (BT) sind im Sinne<br />

von Ziffer 3.1.1 <strong>NBS</strong> (BT) anzumelden. Die Anmeldung dieser Kapazitäten für andere<br />

* Sollte die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> aus der <strong>Netz</strong>fahrplanerstellung heraus Trassenablehnungen beabsichtigen,<br />

können sich die genannten Termine in Folge der Mitteilung nach AEG § 14 d Satz 1 Nr. 1 und<br />

der Vorabprüfung durch die B<strong>Netz</strong>A nach AEG § 14 e Absatz 1 Nr. 1 verschieben.<br />

<strong>NBS</strong> (BT) <strong>2015</strong>, Redaktionsstand:13.12.2013 14

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