NBS 2015 - DB Netz AG
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3 ENV-SE<br />
3.1 Anmeldung<br />
Die Abgabe eines Angebotes zum Abschluss eines ENV-SE durch die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> nach<br />
Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen sowie der <strong>NBS</strong> setzt – über die Regelungen in<br />
Ziffer 2 <strong>NBS</strong> (AT) hinaus – Folgendes voraus:<br />
3.1.1 Inhalt<br />
Anmeldungen des ZB von Kapazitäten in Serviceeinrichtungen müssen schriftlich, elektronisch<br />
oder als Datenträger gegenüber der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> erfolgen. Sie müssen die im<br />
Anmeldeformular (Anlage 3.1a oder Anlage 3.1b) geforderten Mindestangaben enthalten.<br />
Ziffer 3.2 <strong>NBS</strong> (BT) bleibt unberührt. Im Entscheidungsverfahren sind auf Verlangen<br />
der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> gemäß Ziffer 3.3.1.2 <strong>NBS</strong> (BT) weitere Angaben zu erbringen.<br />
Zusätzlich wird das Anmeldeformular im Internet zur Verfügung gestellt unter:<br />
www.dbnetze.com/formulare-se<br />
3.1.2 Fehlende oder nicht plausible Angaben<br />
Fehlende Angaben im Rahmen von Anmeldungen von Kapazitäten in Serviceeinrichtungen<br />
fordert die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> bei den vom anmeldenden ZB oder dem einbezogenen EVU<br />
benannten Personen oder Stellen unverzüglich nach. Der ZB oder das einbezogene EVU<br />
hat die fehlenden Angaben innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der Aufforderung<br />
zu ergänzen. Werden die Angaben nicht innerhalb dieser Frist vom ZB oder dem<br />
einbezogenen EVU ergänzt, ist die ursprüngliche Anmeldung unwirksam und eine erneute<br />
Anmeldung erforderlich.<br />
Die vorstehenden Regelungen gelten sinngemäß auch im Falle nicht plausibler Angaben.<br />
Nicht plausibel sind Angaben insbesondere dann, wenn die Angaben in sich widersprüchlich<br />
sind oder ähnliche Widersprüche vorliegen.<br />
Werden über die nachgeforderten Daten hinaus weitere Angaben gemacht, die von der<br />
ursprünglichen Anmeldung abweichen, handelt es sich hierbei um eine Änderung der<br />
Anmeldung i. S. d. Ziffer 3.1.3 <strong>NBS</strong> (BT).<br />
3.1.3 Änderungen<br />
Änderungen von Anmeldungen von Kapazitäten in Serviceeinrichtungen sind nicht zulässig.<br />
Die Anmeldung ist neu zu stellen. Die ursprüngliche Anmeldung ist in diesem Fall<br />
unwirksam.<br />
3.1.4 Zuständigkeit<br />
Die Anmeldungen sowie Nachmeldungen nach Ziffer 3.1.5 lit. e) <strong>NBS</strong> (BT) von Kapazitäten<br />
in Serviceeinrichtungen sind an das jeweils örtlich zuständige Kundenmanagement<br />
gemäß Ziffer 1.5 <strong>NBS</strong> (BT) zu richten.<br />
Details zu den Ansprechpartnern in den Regionalbereichen der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> werden im<br />
Internet zur Verfügung gestellt:<br />
www.dbnetze.com/kontakte<br />
3.1.5 Zeitlicher Bezug der Anmeldung<br />
Anmeldungen von Kapazitäten in Serviceeinrichtungen können abgesehen von Fällen<br />
der Ziffer 3.3.1.3 <strong>NBS</strong> (BT) längstens nur für den Zeitraum der jeweils folgenden <strong>Netz</strong>fahrplanperiode<br />
erfolgen.<br />
<strong>NBS</strong> (BT) <strong>2015</strong>, Redaktionsstand:13.12.2013 13