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NBS 2015 - DB Netz AG

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3.4.5 Besetzungszeiten Stellwerke<br />

Für die Besetzung der Stellwerke zur Nutzung von Serviceeinrichtungen gelten folgende<br />

Grundsätze:<br />

a) Die Besetzungszeiten der Stellwerke, die für die Ein- und Ausfahrten in die Serviceeinrichtung<br />

erforderlich sind, richten sich nach den Vorgaben des <strong>Netz</strong>fahrplanes<br />

im Sinne der Ziffer 4.2.1.3 der SNB <strong>2015</strong> der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> sowie eines hierauf für die<br />

Ein- und Ausfahrt in die Serviceeinrichtung erforderlichen zeitlichen Zuschlags.<br />

Zur Ermittlung des erforderlichen Zuschlags fragt die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> den Bedarf der ZB<br />

ab, die Nutzungen in Serviceeinrichtungen für den <strong>Netz</strong>fahrplan angemeldet bzw. erhalten<br />

haben.<br />

Diese jeweiligen Öffnungszeiten können dem Infrastrukturregister der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong><br />

(ISR) als Sachdaten entnommen werden. Sie werden am 15. November unter<br />

www.dbnetze.com/isr<br />

bekanntgegeben.<br />

Für Anmeldungen im Gelegenheitsverkehr für die folgende, im Dezember beginnende<br />

<strong>Netz</strong>fahrplanperiode werden die Öffnungszeiten wie folgt bestimmt:<br />

Bei einer Anmeldung nach dem 15. November gelten für die Bearbeitung, die am 15.<br />

November veröffentlichten Öffnungszeiten. Bei einer Anmeldung vor dem 15.<br />

November gelten für die Bearbeitung die Öffnungszeiten, die auf Basis des aktuellen<br />

<strong>Netz</strong>fahrplans bestimmt wurden analog fort, sofern diese zu Gunsten des ZB von den<br />

am 15. November veröffentlichten Öffnungszeiten abweichen..<br />

b) Die Besetzungszeiten der Stellwerke, die für die Rangierbewegungen innerhalb der<br />

Serviceeinrichtung erforderlich sind, werden am 15. November unter:<br />

www.dbnetze.com/isr<br />

veröffentlicht. Zur Ermittlung der Besetzungszeiten dieser Stellwerke, die zum 15.11.<br />

eines jeden Jahres veröffentlicht werden, fragt die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> den Bedarf der ZB ab,<br />

die Nutzungen in Serviceeinrichtungen für den <strong>Netz</strong>fahrplan angemeldet bzw. erhalten<br />

haben.<br />

Änderungen der Öffnungszeiten aufgrund der nachfolgenden Regelung werden spätestens<br />

am 15. eines Monats für den Folgemonat veröffentlicht.<br />

Anmeldungen von zusätzlicher Besetzung dieser Stellwerke sind so früh wie möglich,<br />

spätestens jedoch vier Wochen vor dem Beginn des Monats der beabsichtigten Rangiermaßnahme<br />

zu stellen.<br />

Die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> wird nicht fristgerecht abgegebene Anmeldungen bearbeiten und versuchen,<br />

die Besetzung sicherzustellen, eine Zusicherung hierfür besteht jedoch nicht.<br />

Die ZB oder die einbezogenen EVU sollen – möglichst vier Wochen vor dem Beginn<br />

des Monats, in dem Nutzung der Serviceeinrichtung erfolgen soll, zumindest jedoch so<br />

früh wie möglich - melden, wenn und soweit – etwa aufgrund von Feiertagen - kein<br />

Bedarf an der Besetzung der Stellwerke in der Serviceeinrichtung besteht.<br />

Die Nutzung von SE kann auch außerhalb der Besetzungszeiten von Stellwerken erfolgen,<br />

soweit keine betrieblichen Handlungen durch Personal der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> erforderlich<br />

sind.<br />

Ist eine Verlängerung der Besetzungszeiten aufgrund einer Umleitung infolge von Baumaßnahmen<br />

notwendig, wird für diese Verlängerung kein gesondertes Entgelt erhoben.<br />

Gleiches gilt im Falle einer Verspätung, die von der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> zu vertreten ist.<br />

<strong>NBS</strong> (BT) <strong>2015</strong>, Redaktionsstand:13.12.2013 24

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