NBS 2015 - DB Netz AG
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3.4.5 Besetzungszeiten Stellwerke<br />
Für die Besetzung der Stellwerke zur Nutzung von Serviceeinrichtungen gelten folgende<br />
Grundsätze:<br />
a) Die Besetzungszeiten der Stellwerke, die für die Ein- und Ausfahrten in die Serviceeinrichtung<br />
erforderlich sind, richten sich nach den Vorgaben des <strong>Netz</strong>fahrplanes<br />
im Sinne der Ziffer 4.2.1.3 der SNB <strong>2015</strong> der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> sowie eines hierauf für die<br />
Ein- und Ausfahrt in die Serviceeinrichtung erforderlichen zeitlichen Zuschlags.<br />
Zur Ermittlung des erforderlichen Zuschlags fragt die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> den Bedarf der ZB<br />
ab, die Nutzungen in Serviceeinrichtungen für den <strong>Netz</strong>fahrplan angemeldet bzw. erhalten<br />
haben.<br />
Diese jeweiligen Öffnungszeiten können dem Infrastrukturregister der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong><br />
(ISR) als Sachdaten entnommen werden. Sie werden am 15. November unter<br />
www.dbnetze.com/isr<br />
bekanntgegeben.<br />
Für Anmeldungen im Gelegenheitsverkehr für die folgende, im Dezember beginnende<br />
<strong>Netz</strong>fahrplanperiode werden die Öffnungszeiten wie folgt bestimmt:<br />
Bei einer Anmeldung nach dem 15. November gelten für die Bearbeitung, die am 15.<br />
November veröffentlichten Öffnungszeiten. Bei einer Anmeldung vor dem 15.<br />
November gelten für die Bearbeitung die Öffnungszeiten, die auf Basis des aktuellen<br />
<strong>Netz</strong>fahrplans bestimmt wurden analog fort, sofern diese zu Gunsten des ZB von den<br />
am 15. November veröffentlichten Öffnungszeiten abweichen..<br />
b) Die Besetzungszeiten der Stellwerke, die für die Rangierbewegungen innerhalb der<br />
Serviceeinrichtung erforderlich sind, werden am 15. November unter:<br />
www.dbnetze.com/isr<br />
veröffentlicht. Zur Ermittlung der Besetzungszeiten dieser Stellwerke, die zum 15.11.<br />
eines jeden Jahres veröffentlicht werden, fragt die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> den Bedarf der ZB ab,<br />
die Nutzungen in Serviceeinrichtungen für den <strong>Netz</strong>fahrplan angemeldet bzw. erhalten<br />
haben.<br />
Änderungen der Öffnungszeiten aufgrund der nachfolgenden Regelung werden spätestens<br />
am 15. eines Monats für den Folgemonat veröffentlicht.<br />
Anmeldungen von zusätzlicher Besetzung dieser Stellwerke sind so früh wie möglich,<br />
spätestens jedoch vier Wochen vor dem Beginn des Monats der beabsichtigten Rangiermaßnahme<br />
zu stellen.<br />
Die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> wird nicht fristgerecht abgegebene Anmeldungen bearbeiten und versuchen,<br />
die Besetzung sicherzustellen, eine Zusicherung hierfür besteht jedoch nicht.<br />
Die ZB oder die einbezogenen EVU sollen – möglichst vier Wochen vor dem Beginn<br />
des Monats, in dem Nutzung der Serviceeinrichtung erfolgen soll, zumindest jedoch so<br />
früh wie möglich - melden, wenn und soweit – etwa aufgrund von Feiertagen - kein<br />
Bedarf an der Besetzung der Stellwerke in der Serviceeinrichtung besteht.<br />
Die Nutzung von SE kann auch außerhalb der Besetzungszeiten von Stellwerken erfolgen,<br />
soweit keine betrieblichen Handlungen durch Personal der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> erforderlich<br />
sind.<br />
Ist eine Verlängerung der Besetzungszeiten aufgrund einer Umleitung infolge von Baumaßnahmen<br />
notwendig, wird für diese Verlängerung kein gesondertes Entgelt erhoben.<br />
Gleiches gilt im Falle einer Verspätung, die von der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> zu vertreten ist.<br />
<strong>NBS</strong> (BT) <strong>2015</strong>, Redaktionsstand:13.12.2013 24