NBS 2015 - DB Netz AG
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Arbeitsbühne,<br />
Beleuchtung,<br />
Druckluftluftversorgung,<br />
Strom- und Wasserversorgung,<br />
Medienschränken,<br />
WC-Entsorgung<br />
Der Energieverbrauch wird im Rahmen der Neben- und Verbrauchskosten direkt durch<br />
<strong>DB</strong> Energie GmbH abgerechnet (vgl. Ziffer 4.1.4 <strong>NBS</strong> (BT)).<br />
3.4.4.9 Medienschränke<br />
Medienschränke dienen der Behandlung von Reisezugwagen. Sie sind in der Regel ausgestattet<br />
mit:<br />
<br />
<br />
einer Kalt- und Warmwasserversorgung,<br />
einer Stromversorgung zu Reinigungszwecken.<br />
Der Energieverbrauch wird im Rahmen der Neben- und Verbrauchskosten direkt durch<br />
<strong>DB</strong> Energie GmbH abgerechnet (vgl. Ziffer 4.1.4 <strong>NBS</strong> (BT)).<br />
3.4.4.10 Ölumfüllstellen<br />
Ölumfüllstellen auf Ladestraßen dienen der Befüllung und Entleerung von Lastkraftwagen<br />
und Eisenbahnwagen mit Ölerzeugnissen. Sie sind mit speziellen Umweltschutzeinrichtungen<br />
ausgestattet.<br />
3.4.4.11 Ortsfeste Bremsprobegeräte<br />
Ortsfeste Bremsprobegeräte dienen zur Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Bremssysteme<br />
von Fahrzeugen. Je nach Ausstattung können ortsfeste Bremsprobegeräte manuell<br />
oder funkferngesteuert bedient werden. Für die Bedienung über Funk ist ein mobiles<br />
Datenerfassungsgerät erforderlich, das vom ZB oder dem einbezogenen EVU bereitgestellt<br />
werden muss. Das ortsfeste Bremsprobegerät kann nur zusammen mit einem<br />
Druckluftständer genutzt werden.<br />
3.4.4.12 Triebfahrzeugabstellung auf speziellen Triebfahrzeug-Abstellgleisen<br />
Triebfahrzeugabstellung auf speziellen Triebfahrzeug-Abstellgleisen dient der regelmäßigen<br />
und ununterbrochenen Abstellung von Triebfahrzeugen (Tfz) in Betriebspausen, die<br />
länger als drei Stunden dauern. Tfz-Abstellgleise werden mit (z.B. Absorptionsmatten,<br />
Wannensystem) bzw. ohne Zusatzausstattung auf Basis der Umweltschutzrichtlinien angeboten.<br />
Durch eine Risikoabschätzung ermittelt die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>, ob eine Zusatzausstattung<br />
erforderlich ist.<br />
3.4.4.13 Wasserfüllständer<br />
Wasserfüllständer dienen der Versorgung von Fahrzeugen mit Trinkwasser. Deren Nutzung<br />
ist ausschließlich zum Befüllen der Wasservorratsbehälter der Fahrzeuge mit<br />
Trinkwasser vorgesehen. Die erforderlichen Wasserfüllschläuche zur Versorgung der<br />
Fahrzeuge stellt die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> zur Verfügung. Die Wasserversorgung erfolgt durch die<br />
<strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>. Der Wasserverbrauch wird im Rahmen der Neben- und Verbrauchskosten<br />
abgerechnet (vgl. Ziffer 4.1.4 <strong>NBS</strong> (BT)).<br />
3.4.4.14 WC-Entsorgungsanlagen<br />
WC-Entsorgungsanlagen (stationäre Anlagen) dienen ausschließlich der Entsorgung von<br />
Abwässern aus Reisezugwagen und können aus mehreren Entnahmestellen, die einzeln<br />
abgerechnet werden, bestehen.<br />
<strong>NBS</strong> (BT) <strong>2015</strong>, Redaktionsstand:13.12.2013 23