NBS 2015 - DB Netz AG
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4.1.5.3 Anreizsystem bei betrieblich-bedingter Nichtverfügbarkeit<br />
Eine betrieblich-bedingte Nichtverfügbarkeit liegt vor, wenn Serviceeinrichtungen aufgrund<br />
betrieblicher Einschränkungen nicht nutzbar sind. Die Nichtverfügbarkeit ist durch<br />
das EVU bei der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> zu melden. Gelingt es der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> innerhalb einer zu<br />
definierenden Frist, die betriebliche Verfügbarkeit herzustellen, greift das Anreizsystem<br />
nicht. Als Frist für die Wiederherstellung der betrieblichen Verfügbarkeit gilt ein Zeitraum<br />
von zwei Stunden ab Meldung bei der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>. Ansprüche nach Ziffer 8 <strong>NBS</strong> (AT)<br />
bleiben unberührt. Ist die Serviceeinrichtung nach Ablauf von zwei Stunden nicht verfügbar,<br />
greifen in Abhängigkeit von der Verantwortung folgende Regelungen:<br />
<br />
<br />
<br />
Verantwortungsbereich <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong>: Für die durch betrieblich bedingte Nichtverfügbarkeit<br />
verursachte Störung erhält das EVU ein Anreizentgelt gem. Liste der Entgelte<br />
für Serviceeinrichtungen. Ist die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> in der Lage, dem Kunden in<br />
der gleichen Betriebsstelle eine Nutzungsalternative zu bieten, entfällt der Anspruch<br />
auf Anreizentgelt.<br />
Verantwortungsbereich EVU: Für die durch betrieblich bedingte Nichtverfügbarkeit<br />
verursachte Störung erhält die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> ein Anreizentgelt gem. Liste der<br />
Entgelte für Serviceeinrichtungen.<br />
Keine Verantwortlichkeit einer Partei: Keine Anreizentgelte.<br />
4.2 Entgeltberechnung bei mehreren Nutzern<br />
4.2.1 Entgeltberechnung bei Nutzung durch mehrere Nutzer im Rahmen der <strong>Netz</strong>fahrplanvergabe<br />
a) Entgeltberechnung bei zeitlich ununterbrochener Nutzung durch mehrere ZB<br />
Erfolgt im Rahmen der <strong>Netz</strong>fahrplanvergabe eine ununterbrochene vertragliche Bindung<br />
für ein Nutzungsobjekt für die gesamte <strong>Netz</strong>fahrplanperiode gemeinsam (d.h. zeitlich<br />
aufeinanderfolgend) durch mehrere ZB oder einbezogene EVU im Sinne von Ziffer 4.1.2<br />
<strong>NBS</strong> (BT), so berechnen sich die jeweiligen Entgelte der ZB oder einbezogenen EVU auf<br />
Grundlage des nach Ziffer 4.1.2 <strong>NBS</strong> (BT) berechneten Entgelts für die gesamte <strong>Netz</strong>fahrplanperiode.<br />
Dieses wird entsprechend der prozentualen Zeitanteile der Nutzungszeiträume<br />
der Nutzungsobjekte aufgeteilt.<br />
Die Berechnung erfolgt in diesem Fall nach folgender Formel:<br />
Entgelt (Mehrfachnutzung jeweiliger ZB) =<br />
(Entgelt Nutzungsobjekt je Stunde + Entgelt je angemeldeter Zusatzausstattung je<br />
Stunde) * 24 Stunden *Anzahl Tage der <strong>Netz</strong>fahrplanperiode – %-Satz Nachlass) * %-<br />
Anteil Nutzungszeitraum des jeweiligen ZB an gesamter <strong>Netz</strong>fahrplanperiode<br />
b) Entgeltberechnung bei zeitgleicher Nutzung durch mehrere ZB<br />
Bei einer zeitgleichen Nutzung durch mehrere ZB oder einbezogene EVU wird das Entgelt<br />
für die gesamte <strong>Netz</strong>fahrplanperiode entsprechend der jeweiligen prozentualen Längenanteile<br />
aufgeteilt.<br />
Die Berechnung erfolgt dann nach folgender Formel:<br />
Entgelt (Mehrfachnutzung jeweiliger ZB) =<br />
(Entgelt Nutzungsobjekt je Stunde + Entgelt je angemeldeter Zusatzausstattung je Stunde)<br />
* 24 Stunden * Anzahl Tage der <strong>Netz</strong>fahrplanperiode - %-Satz<br />
Nachlass) * %-Längenanteil des jeweiligen ZB an Nutzlänge des Gleises<br />
Erfolgt eine Vergabe an mehrere ZB oder einbezogene EVU, jedoch keine gemeinsame<br />
ununterbrochene vertragliche Bindung für die gesamte <strong>Netz</strong>fahrplanperiode im Sinne der<br />
Ziffer 4.1.2 <strong>NBS</strong> (BT), berechnen sich die jeweiligen Entgelte nach Ziffer 4.1.1 <strong>NBS</strong> (BT).<br />
<strong>NBS</strong> (BT) <strong>2015</strong>, Redaktionsstand:13.12.2013 29