NBS 2015 - DB Netz AG
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3.5.3 Kapazitätsfreimeldung<br />
Der ZB oder das einbezogene EVU verpflichtet sich, nicht benötigte Nutzungsobjekte als<br />
freie Kapazitäten auf Anfrage der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> zu melden.<br />
3.5.4 Standorte zum Betanken<br />
Der ZB oder das einbezogene EVU verpflichtet sich, seine Fahrzeuge nur an hierfür eingerichteten<br />
Stellen zu betanken, an denen mittels baulicher Anlagen ein ausreichender<br />
Gewässerschutz gewährleistet ist. Eventuelle Ausnahmen regelt die TRbF 30.<br />
<strong>NBS</strong> (BT) <strong>2015</strong>, Redaktionsstand:13.12.2013 26