NBS 2015 - DB Netz AG
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2.2.4.1 Verfahren zur Bekanntgabe der Umstellungen<br />
Die Bekanntgabe der Umstellungen der Rangierbereiche auf GSM-R wird über verschiedene<br />
Kommunikationswege in einem mehrstufigen Verfahren durchgeführt:<br />
<br />
<br />
Vorankündigung der umzustellenden Rangierbereiche (Betriebsstellen, Einführungstermine<br />
GSM-R) und der Außerbetriebnahme des analogen Rangierfunks<br />
mit einer Frist von 14 Monaten vor Fahrplanwechsel.<br />
Verbindliche Ankündigung der Inbetriebnahme GSM-R (Betriebsstellen, betriebliches<br />
Verfahren, Besonderheiten wie z.B. National Roaming) und der Außerbetriebnahme<br />
des analogen Rangierfunks mit einer Frist von vier Monaten.<br />
Die Bekanntgaben erfolgen über Kundeninformationsschreiben, über die örtlichen betrieblichen<br />
Unterlagen, sowie über Internet unter der Adresse:<br />
www.dbnetze.com/rangierfunkmigration<br />
2.2.4.2 Kommunikation bei Änderung der Migrationsplanung<br />
Bei absehbaren Abweichungen gegenüber der bekannt gegebenen Migration (Betriebsstellen,<br />
Termine, betriebliche Verfahren, Änderungen des Funknetzes) erfolgt unverzüglich<br />
ab Kenntnis der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> eine Bekanntgabe der Änderung. Ist die Bekanntgabe<br />
nicht mit einer Frist von mindestens vier Monaten Vorlauf vor der betreffenden Inbetriebnahme<br />
möglich, wird das Benehmen mit dem betroffenen ZB oder einbezogenen EVU<br />
hergestellt.<br />
Kann bei beabsichtigter Vorverlegung eines Inbetriebnahmetermins das Benehmen nicht<br />
hergestellt werden, geht der betreffende Rangierbereich nicht an diesem Termin in Betrieb.<br />
<strong>NBS</strong> (BT) <strong>2015</strong>, Redaktionsstand:13.12.2013 12