Pensionsleitfaden für ab dem 1.1.1955 geborene ... - gehaltskasse.at
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- Weiterversicherung <strong>für</strong> pflegende Angehörige 12<br />
- Höherversicherung<br />
- Nachkauf von Schulzeiten<br />
ad) Selbstversicherung<br />
Grundsätzliches<br />
Voraussetzungen<br />
Beginn und Ende<br />
• keine vorangegangene Erwerbstätigkeit notwendig<br />
• Voraussetzung <strong>für</strong> eine anschließende Weiterversicherung<br />
• rückwirkend (bis zu 12 Mon<strong>at</strong>e) zulässig<br />
• auf Antrag<br />
• Vollendung des 15. Lebensjahres<br />
• keine gesetzliche Pensionsversicherung<br />
• keine Berechtigung <strong>für</strong> eine Weiterversicherung<br />
• kein Bezug einer Eigenpension oder Sozialhilfe<br />
• kein (zukünftiger) Anspruch auf einen Ruhegenuss (zB als<br />
Beamter)<br />
• Beginn mit Antragstellung (spätestens mit Mon<strong>at</strong>sersten nach<br />
Antragstellung; frühestens 12 Mon<strong>at</strong>e rückwirkend)<br />
• Ende bei Austritt zum Mon<strong>at</strong>sletzten, Wegfall einer der<br />
Voraussetzungen oder mit Eintritt eines Ausschlussgrundes<br />
(zB Entstehen des Rechts auf Weiterversicherung)<br />
ad) Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung<br />
Grundsätzliches<br />
Voraussetzungen<br />
Beginn und Ende<br />
• bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung ohne einer<br />
bestehenden Pflichtversicherung in Kranken- oder Pensionsversicherung<br />
• führt zur Versicherung in Kranken- und Pensionsversicherung<br />
• beim zuständigen Krankenversicherungsträger zu beantragen<br />
• auf Antrag<br />
• geringfügige Beschäftigung<br />
• Wohnsitz im Inland<br />
• kein Bezug einer Eigenpension<br />
• kein Leistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung<br />
• kein Kinderbetreuungsgeldbezug<br />
• kein Grenzgänger<br />
• kein freier Beruf, der in Selbständigkeit ausgeübt wird<br />
• Beginn bei erstmaliger Inanspruchnahme: mit erstem Tag der<br />
Beschäftigung, sofern der Antrag binnen sechs Wochen<br />
gestellt wird; bei jeder weiteren Inanspruchnahme: frühestens<br />
nach Ablauf von 3 Mon<strong>at</strong>en <strong>ab</strong> Ende der letzten<br />
12 Details dazu entnehmen Sie bitte den Broschüren der Pensionsversicherungsanstalt.<br />
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