Pensionsleitfaden für ab dem 1.1.1955 geborene ... - gehaltskasse.at
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kommen zu Hinterbliebenenpensionen dazu<br />
Voraussetzungen<br />
Beginn und Ende<br />
• Vorliegen einer Pflicht-, Selbst- oder Weiterversicherung<br />
• jederzeit möglich, un<strong>ab</strong>hängig vom Lebensalter<br />
ad) Nachkauf von Schulzeiten 13<br />
Grundsätzliches<br />
Voraussetzung<br />
• Schulzeiten sind Ers<strong>at</strong>zzeiten, die durch einen Nachkauf zu<br />
Beitragszeiten werden. Nachgekaufte, nach <strong>dem</strong> 1.1.2005<br />
liegende Zeiten, werden mit ihrer Beitragsgrundlage in das<br />
Pensionskonto eingetragen<br />
• Antrag ist mittels Formular oder formlosen Schreiben jederzeit<br />
(bis zum Pensionsstichtag) möglich<br />
• Anzahl der gekauften Mon<strong>at</strong>e kann vom Versicherten selbst<br />
bestimmt werden (es kann trotz der Vorschreibung auch<br />
keines gekauft werden)<br />
• Rückzahlung der Beiträge von nachgekauften Schulzeiten<br />
erfolgt, wenn die eingekauften Zeiten weder Auswirkungen<br />
auf den Pensionsanspruch noch auf die Leistungshöhe<br />
h<strong>ab</strong>en 14<br />
• Dass entsprechende Zeiten als Ers<strong>at</strong>zzeiten vorliegen und<br />
durch Nachkauf zu Beitragszeiten gemacht werden können.<br />
Beginn und Ende • Im Hinblick auf die Kosten zeitgerecht.<br />
Kosten • bei Antragstellung im Jahr 2013 <strong>für</strong> vor <strong>dem</strong> 1.1.2005<br />
liegende Zeiten:<br />
Schultyp<br />
Mittlere Schule<br />
Höhere Schule oder<br />
Aka<strong>dem</strong>ie<br />
Lehrinstitut <strong>für</strong> Dentisten<br />
Hochschule/<br />
Kunstaka<strong>dem</strong>ie<br />
Ausbildungszeiten<br />
mtl.<br />
1.012,32 € 15<br />
Die Beitragszahlung in R<strong>at</strong>en ist möglich, die weder durch die<br />
Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage noch durch Erreichung<br />
des 60. Lj erhöht werden. 16<br />
13 Schul, Studien- und Ausbildungszeiten; Gleichstellung mit Zeiten in EU/EWR Sta<strong>at</strong>en bzw. der Schweiz.<br />
14 Bei Pensionen mit einem Stichtag <strong>ab</strong> 1.1.2004 geschieht dies von Amts wegen, bei Pensionen vor 1.1.2004 nur<br />
nach gestelltem Antrag. Es sind d<strong>ab</strong>ei immer die kostenmäßig höheren Beiträge (zB Studienzeit) vorrangig zu<br />
erst<strong>at</strong>ten.<br />
15 Der Risikozuschlag kommt <strong>für</strong> Personen, die nach 1955 geboren wurden nicht (mehr) zu Anwendung; bereits<br />
entrichtete, erhöhte Beitragszahlungen werden auf Antrag bzw von Amts wegen bei Eintritt des<br />
Versicherungsfalles rückerst<strong>at</strong>tet.<br />
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