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Pensionsleitfaden für ab dem 1.1.1955 geborene ... - gehaltskasse.at

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kommen zu Hinterbliebenenpensionen dazu<br />

Voraussetzungen<br />

Beginn und Ende<br />

• Vorliegen einer Pflicht-, Selbst- oder Weiterversicherung<br />

• jederzeit möglich, un<strong>ab</strong>hängig vom Lebensalter<br />

ad) Nachkauf von Schulzeiten 13<br />

Grundsätzliches<br />

Voraussetzung<br />

• Schulzeiten sind Ers<strong>at</strong>zzeiten, die durch einen Nachkauf zu<br />

Beitragszeiten werden. Nachgekaufte, nach <strong>dem</strong> 1.1.2005<br />

liegende Zeiten, werden mit ihrer Beitragsgrundlage in das<br />

Pensionskonto eingetragen<br />

• Antrag ist mittels Formular oder formlosen Schreiben jederzeit<br />

(bis zum Pensionsstichtag) möglich<br />

• Anzahl der gekauften Mon<strong>at</strong>e kann vom Versicherten selbst<br />

bestimmt werden (es kann trotz der Vorschreibung auch<br />

keines gekauft werden)<br />

• Rückzahlung der Beiträge von nachgekauften Schulzeiten<br />

erfolgt, wenn die eingekauften Zeiten weder Auswirkungen<br />

auf den Pensionsanspruch noch auf die Leistungshöhe<br />

h<strong>ab</strong>en 14<br />

• Dass entsprechende Zeiten als Ers<strong>at</strong>zzeiten vorliegen und<br />

durch Nachkauf zu Beitragszeiten gemacht werden können.<br />

Beginn und Ende • Im Hinblick auf die Kosten zeitgerecht.<br />

Kosten • bei Antragstellung im Jahr 2013 <strong>für</strong> vor <strong>dem</strong> 1.1.2005<br />

liegende Zeiten:<br />

Schultyp<br />

Mittlere Schule<br />

Höhere Schule oder<br />

Aka<strong>dem</strong>ie<br />

Lehrinstitut <strong>für</strong> Dentisten<br />

Hochschule/<br />

Kunstaka<strong>dem</strong>ie<br />

Ausbildungszeiten<br />

mtl.<br />

1.012,32 € 15<br />

Die Beitragszahlung in R<strong>at</strong>en ist möglich, die weder durch die<br />

Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage noch durch Erreichung<br />

des 60. Lj erhöht werden. 16<br />

13 Schul, Studien- und Ausbildungszeiten; Gleichstellung mit Zeiten in EU/EWR Sta<strong>at</strong>en bzw. der Schweiz.<br />

14 Bei Pensionen mit einem Stichtag <strong>ab</strong> 1.1.2004 geschieht dies von Amts wegen, bei Pensionen vor 1.1.2004 nur<br />

nach gestelltem Antrag. Es sind d<strong>ab</strong>ei immer die kostenmäßig höheren Beiträge (zB Studienzeit) vorrangig zu<br />

erst<strong>at</strong>ten.<br />

15 Der Risikozuschlag kommt <strong>für</strong> Personen, die nach 1955 geboren wurden nicht (mehr) zu Anwendung; bereits<br />

entrichtete, erhöhte Beitragszahlungen werden auf Antrag bzw von Amts wegen bei Eintritt des<br />

Versicherungsfalles rückerst<strong>at</strong>tet.<br />

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