Pensionsleitfaden für ab dem 1.1.1955 geborene ... - gehaltskasse.at
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Neben <strong>dem</strong> Erreichen des notwendigen Alters müssen ferner die Voraussetzungen<br />
<strong>für</strong> eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung erfüllt sein; dh die notwendigen<br />
Vorversicherungszeiten müssen vorliegen. Ebenso muss die Arbeitslosigkeit bereits<br />
eine bestimmte Zeit bestehen.<br />
Zuständigkeit<br />
Zuständig ist die jeweils regionale AMS-Geschäftsstelle, der Antrag bei der Behörde<br />
ist von der Person selbst zu stellen. Es handelt sich um eine Leistung aus der<br />
Arbeitslosenversicherung; die Versicherungsmon<strong>at</strong>e bei der Pensionsversicherung<br />
sind hier nicht maßgebend.<br />
Das Übergangsgeld errechnet sich aus <strong>dem</strong> Grundbetrag des Arbeitslosengeldes<br />
plus 25 % und wird vom AMS ausbezahlt.<br />
Häufige<br />
Fragen<br />
Besteht ein Anspruch auf Übergangsgeld auch nach <strong>dem</strong> Bezug von<br />
Arbeitslosengeld?<br />
Ja, da die <strong>für</strong> den Anspruch auf Arbeitslosengeld herangezogenen Zeiten nochmals<br />
<strong>für</strong> das Übergangsgeld berücksichtigt werden können.<br />
d) Korridorpension<br />
Gilt <strong>ab</strong> 1.1.2005 und wurde als „Ers<strong>at</strong>z“ <strong>für</strong> die auslaufende vorzeitige Alterspension<br />
bei langer Versicherungsdauer geschaffen.<br />
Derzeit nur <strong>für</strong> Männer relevant. (Bei Frauen erst <strong>ab</strong> 2028 infolge der schrittweisen<br />
Anhebung des Regelpensionsalters von 60 auf 65 Jahre.)<br />
Pensionsantrittsalter<br />
frühestens <strong>ab</strong> Vollendung des 62. Lj, spätestens mit Vollendung des 68. Lj<br />
benötigte Versicherungszeit<br />
Ab 2013 kommt es zu<br />
Versicherungsmon<strong>at</strong>e 44 :<br />
einer schrittweisen Erhöhung der notwendigen<br />
Versicherungsmon<strong>at</strong>e bzw. -jahre<br />
2013 456 38<br />
2014 462 38,5<br />
2015 468 39<br />
2016 474 39,5<br />
<strong>ab</strong> 2017 480 40<br />
44 Davor: 450 Versicherungsmon<strong>at</strong>e.<br />
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