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Pensionsleitfaden für ab dem 1.1.1955 geborene ... - gehaltskasse.at

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Neben <strong>dem</strong> Erreichen des notwendigen Alters müssen ferner die Voraussetzungen<br />

<strong>für</strong> eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung erfüllt sein; dh die notwendigen<br />

Vorversicherungszeiten müssen vorliegen. Ebenso muss die Arbeitslosigkeit bereits<br />

eine bestimmte Zeit bestehen.<br />

Zuständigkeit<br />

Zuständig ist die jeweils regionale AMS-Geschäftsstelle, der Antrag bei der Behörde<br />

ist von der Person selbst zu stellen. Es handelt sich um eine Leistung aus der<br />

Arbeitslosenversicherung; die Versicherungsmon<strong>at</strong>e bei der Pensionsversicherung<br />

sind hier nicht maßgebend.<br />

Das Übergangsgeld errechnet sich aus <strong>dem</strong> Grundbetrag des Arbeitslosengeldes<br />

plus 25 % und wird vom AMS ausbezahlt.<br />

Häufige<br />

Fragen<br />

Besteht ein Anspruch auf Übergangsgeld auch nach <strong>dem</strong> Bezug von<br />

Arbeitslosengeld?<br />

Ja, da die <strong>für</strong> den Anspruch auf Arbeitslosengeld herangezogenen Zeiten nochmals<br />

<strong>für</strong> das Übergangsgeld berücksichtigt werden können.<br />

d) Korridorpension<br />

Gilt <strong>ab</strong> 1.1.2005 und wurde als „Ers<strong>at</strong>z“ <strong>für</strong> die auslaufende vorzeitige Alterspension<br />

bei langer Versicherungsdauer geschaffen.<br />

Derzeit nur <strong>für</strong> Männer relevant. (Bei Frauen erst <strong>ab</strong> 2028 infolge der schrittweisen<br />

Anhebung des Regelpensionsalters von 60 auf 65 Jahre.)<br />

Pensionsantrittsalter<br />

frühestens <strong>ab</strong> Vollendung des 62. Lj, spätestens mit Vollendung des 68. Lj<br />

benötigte Versicherungszeit<br />

Ab 2013 kommt es zu<br />

Versicherungsmon<strong>at</strong>e 44 :<br />

einer schrittweisen Erhöhung der notwendigen<br />

Versicherungsmon<strong>at</strong>e bzw. -jahre<br />

2013 456 38<br />

2014 462 38,5<br />

2015 468 39<br />

2016 474 39,5<br />

<strong>ab</strong> 2017 480 40<br />

44 Davor: 450 Versicherungsmon<strong>at</strong>e.<br />

Seite 24

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