Pensionsleitfaden für ab dem 1.1.1955 geborene ... - gehaltskasse.at
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Gegenüber der Gehaltskasse besteht ein gesetzlicher Anspruch auf einen<br />
Pensionszuschuss (§ 41 GKG), sofern das gesetzliche Mindestausmaß an<br />
Gehaltskassen-Dienstzeit erreicht wurde. Der Zuschuss kann mit <strong>dem</strong> Erlangen einer<br />
gesetzlichen Pension beantragt werden; die Höhe richtet sich nach den <strong>für</strong> den<br />
Pensionszuschuss maßgeblichen Dienstzeiten. (Details hierzu im eigenen Kapitel).<br />
Wir möchten darauf hinweisen, dass Vorausberechnungen Ihres Pensionszuschusses<br />
der Gehaltskasse gerne von unseren Mitarbeitern durchgeführt werden,<br />
ebenso erhalten Sie Auskünfte bezüglich Nachkauf und freiwillige<br />
Einzahlungsmöglichkeit.<br />
Pharmazeutische Gehaltskasse, Abt IV/WUFO: Hr. Pl<strong>at</strong>tner 01/404 14 DW 260<br />
Für die Ermittlung Ihrer sta<strong>at</strong>lichen Pension verweisen wir auf den zuständigen<br />
Versicherungsträger.<br />
<strong>für</strong> Angestellte: Pensionsversicherungsanstalt (PV)<br />
Friedrich-Hillegeist-Straße 1, 1021 Wien<br />
05 03 03<br />
Fax: 05 03 03 -288 50<br />
pva@pva.sozvers.<strong>at</strong><br />
www.pensionsversicherung.<strong>at</strong><br />
<strong>für</strong> Selbständige: Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA)<br />
Wiedner Hauptstraße 84 – 86, 1051 Wien<br />
05 08 08-0<br />
Fax: 05 08 08 -9099<br />
www.sva.or.<strong>at</strong><br />
Hinweis: Die gesetzlichen Bestimmungen verpflichten alle Antragsteller und<br />
Pensionsempfänger, jede Änderung, die die Bezugsberechtigung, die Leistungshöhe<br />
oder den Wohnsitz betrifft, rasch zu melden. 7 Zu viel ausgezahlte Bezüge werden<br />
von der Versicherungsanstalt zurückgefordert.<br />
Am Ende des Leitfadens befindet sich eine Checkliste <strong>für</strong> die optimale<br />
Pensionsvorbereitung, die in geraffter Form bezogen auf unterschiedliche<br />
Lebensumstände (zB Arbeitsunterbrechungen, zwei oder mehr Dienstverhältnisse,<br />
usw.) die verschiedenen Möglichkeiten betreffend der eigenen Pension(shöhe)<br />
aufzeigt.<br />
7 Meldefristen von 7 bis zu 14 Tage beachten.<br />
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