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Pensionsleitfaden für ab dem 1.1.1955 geborene ... - gehaltskasse.at

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Gegenüber der Gehaltskasse besteht ein gesetzlicher Anspruch auf einen<br />

Pensionszuschuss (§ 41 GKG), sofern das gesetzliche Mindestausmaß an<br />

Gehaltskassen-Dienstzeit erreicht wurde. Der Zuschuss kann mit <strong>dem</strong> Erlangen einer<br />

gesetzlichen Pension beantragt werden; die Höhe richtet sich nach den <strong>für</strong> den<br />

Pensionszuschuss maßgeblichen Dienstzeiten. (Details hierzu im eigenen Kapitel).<br />

Wir möchten darauf hinweisen, dass Vorausberechnungen Ihres Pensionszuschusses<br />

der Gehaltskasse gerne von unseren Mitarbeitern durchgeführt werden,<br />

ebenso erhalten Sie Auskünfte bezüglich Nachkauf und freiwillige<br />

Einzahlungsmöglichkeit.<br />

Pharmazeutische Gehaltskasse, Abt IV/WUFO: Hr. Pl<strong>at</strong>tner 01/404 14 DW 260<br />

Für die Ermittlung Ihrer sta<strong>at</strong>lichen Pension verweisen wir auf den zuständigen<br />

Versicherungsträger.<br />

<strong>für</strong> Angestellte: Pensionsversicherungsanstalt (PV)<br />

Friedrich-Hillegeist-Straße 1, 1021 Wien<br />

05 03 03<br />

Fax: 05 03 03 -288 50<br />

pva@pva.sozvers.<strong>at</strong><br />

www.pensionsversicherung.<strong>at</strong><br />

<strong>für</strong> Selbständige: Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA)<br />

Wiedner Hauptstraße 84 – 86, 1051 Wien<br />

05 08 08-0<br />

Fax: 05 08 08 -9099<br />

www.sva.or.<strong>at</strong><br />

Hinweis: Die gesetzlichen Bestimmungen verpflichten alle Antragsteller und<br />

Pensionsempfänger, jede Änderung, die die Bezugsberechtigung, die Leistungshöhe<br />

oder den Wohnsitz betrifft, rasch zu melden. 7 Zu viel ausgezahlte Bezüge werden<br />

von der Versicherungsanstalt zurückgefordert.<br />

Am Ende des Leitfadens befindet sich eine Checkliste <strong>für</strong> die optimale<br />

Pensionsvorbereitung, die in geraffter Form bezogen auf unterschiedliche<br />

Lebensumstände (zB Arbeitsunterbrechungen, zwei oder mehr Dienstverhältnisse,<br />

usw.) die verschiedenen Möglichkeiten betreffend der eigenen Pension(shöhe)<br />

aufzeigt.<br />

7 Meldefristen von 7 bis zu 14 Tage beachten.<br />

Seite 7

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