Pensionsleitfaden für ab dem 1.1.1955 geborene ... - gehaltskasse.at
Pensionsleitfaden für ab dem 1.1.1955 geborene ... - gehaltskasse.at
Pensionsleitfaden für ab dem 1.1.1955 geborene ... - gehaltskasse.at
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Wird der durch das Pflegegeld angestrebte Zweck nicht erreicht, können st<strong>at</strong>tdessen<br />
zum Teil oder zur Gänze Sachleistungen gewährt werden.<br />
Auf das Pflegegeld werden angerechnet:<br />
× Geldleistungen wegen Pflegebedürftigkeit auf Grund anderer bundesgesetzlicher<br />
oder ausländischer Vorschriften<br />
× 60,- € bei Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe <strong>für</strong> den Pflegebedürftigen<br />
Ruhen des Anspruches<br />
- <strong>ab</strong> <strong>dem</strong> 2. Tag eines st<strong>at</strong>ionären Krankenhaus-, Reh<strong>ab</strong>ilit<strong>at</strong>ions- oder<br />
Kuraufenthaltes 79<br />
- während der Verbüßung einer mehr als einmon<strong>at</strong>igen Freiheitsstrafe<br />
über Antrag Aufhebung des Ruhens, wenn<br />
× Kosten <strong>für</strong> die Pflegeperson als Begleitperson im Spital anfallen.<br />
× Kosten naher Angehöriger, die sich aufgrund der Pflege freiwillig weiteroder<br />
selbstversichert h<strong>ab</strong>en 80 anfallen (die Weiterzahlung erfolgt in der Höhe<br />
der Beitragsleistung).<br />
× nachgewiesene pflegebedingte Kosten vorliegen, die sich aus einem<br />
vertraglichen Betreuungsverhältnis oder einem zumindest der<br />
Unfallversicherungspflicht unterliegenden Dienstverhältnis mit einer<br />
Pflegeperson ergeben, 81 .<br />
Pflegeheimaufenthalt 82 : höchstens 80% des mtl Pflegegeldes werden zur Deckung<br />
der Verpflegungskosten an den Kostenträger überwiesen (sofern der Aufenthalt auf<br />
Kosten oder unter Kostenbeteiligung eines Landes, einer Gemeinde oder eines<br />
Sozialhilfeträgers gemacht wird). Für diese Zeit gebührt der pflegebedürftigen Person<br />
ein Taschengeld in Höhe von 10% 83 der Pflegestufe 3 (der übrige Teil des<br />
Pflegegeldes ruht).<br />
Familienhospizkarenz 84<br />
Zum Zwecke der Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen oder der Begleitung<br />
eines im gemeinsamen Haushalt lebenden, schwerst erkrankten Kindes kann die<br />
betreuende Person ihre Normalarbeitszeit reduzieren, deren Lage ändern oder ihr<br />
Dienstverhältnis ganz aussetzen (=karenzieren). Beiträge zur Kranken- und<br />
Pensionsversicherung werden in dieser Zeit von der Arbeitslosenversicherung bzw.<br />
<strong>dem</strong> Bund erbracht.<br />
Als Unterstützung kann bei finanzieller Notlage eine Leistung aus <strong>dem</strong><br />
Familienhospiz-Härteausgleichsfonds gewährt werden. Pflegegeld kann beantragt<br />
79 Überwiegend auf Kosten eines in- oder ausländischen Sozialversicherungsträgers, des Bundes, eines<br />
Landesgesundheitsfonds oder einer Kranken<strong>für</strong>sorgeanstalt.<br />
80 Nur bei Stufe 3 bis 7 möglich.<br />
81 Aufhebung <strong>für</strong> längstens 3 Mon<strong>at</strong>e in der Höhe der entstandenen Kosten. Über die 3 Mon<strong>at</strong>e hinaus ist das<br />
Pflegegeld zu leisten, wenn damit <strong>für</strong> den Pflegebedürftigen eine besondere Härte vermieden wird.<br />
82 Auch Wohn-, Alters- oder Erziehungsheimaufenthalt.<br />
83 Bei Aufnahme ins Heim vor 1.5.1996 gebühren 20 % der Pflegestufe 3.<br />
84 Nähere Inform<strong>at</strong>ionen dazu entnehmen Sie bitte <strong>dem</strong> Infobl<strong>at</strong>t der Gehaltskasse.<br />
Seite 40