Pensionsleitfaden für ab dem 1.1.1955 geborene ... - gehaltskasse.at
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6. Pflege, Pflegegeld und Familienhospizkarenz<br />
Mit 1.1.2012 übernimmt die Pensionsversicherungsanstalt die Vollziehung der<br />
Pflegegelder. Ab diesem Zeitpunkt kommen <strong>für</strong> alle pflegebedürftigen Menschen<br />
ausschließlich die Bestimmungen des Bundespflegegesetzes zur Anwendung 75 .<br />
Voraussetzungen<br />
Anspruchsberechtigter bedarf auf Grund einer körperlichen, geistigen oder<br />
psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung der ständigen Betreuung<br />
und Hilfe; die Dauer des Pflegebedarfes beträgt mind. 6 Mon<strong>at</strong>e und der<br />
gewöhnliche Aufenthalt liegt im Inland 76 Beginn<br />
Die Auszahlung des Pflegegeldes erfolgt mon<strong>at</strong>lich im Nachhinein (<strong>ab</strong> 1.1.2012<br />
durch die Pensionsversicherungsanstalt).<br />
7 Pflegestufen<br />
und deren Höhe<br />
Einstufung 77 erfolgt auf Grund einer ärztlichen Begutachtung 78<br />
Stufe mtl Höhe €<br />
durchschn. mtl Pflegebedarf<br />
mehr als<br />
1 154,20 60 Stunden<br />
2 284,30 85 Stunden<br />
3 442,90 120 Stunden<br />
4 664,30 160 Stunden<br />
5 902,30 180 Stunden<br />
6 1.260,00 180 Stunden<br />
7 1.655,80 180 Stunden<br />
In den Stufen 5 bis 7 ist neben <strong>dem</strong> zeitlichen Ausmaß noch besonders qualifizierte Pflege zu<br />
erbringen.<br />
Stufe 5: Stundenausmaß + außergewöhnlicher Pflegeaufwand.<br />
Stufe 6: Stundenausmaß + nicht planbare Betreuungsmaßnahmen bei Tag und Nacht nötig oder die<br />
dauernde Anwesenheit der Pflegeperson.<br />
Stufe 7: Stundenausmaß + keine zielgerichteten Bewegungen möglich bzw. gleichzuhaltender<br />
Zustand.<br />
75 Offene Verfahren werden vom bisher zuständigen Entscheidungsträger zu Ende gebracht.<br />
76 Unter bestimmten Voraussetzungen gebührt Pflegegeld auch bei gewöhnlichem Aufenthalt in einem<br />
Mitgliedsta<strong>at</strong> der EU, des EWR und der Schweiz.<br />
77<br />
Für bestimmte Gruppen von Behinderten gibt es von vornherein eine gewisse stundenmäßige<br />
Mindesteinstufung.<br />
78 Auf Wunsch des Pflegebedürftigen kann auch eine Vertrauensperson bei der Untersuchung anwesend sein.<br />
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