Pensionsleitfaden für ab dem 1.1.1955 geborene ... - gehaltskasse.at
Pensionsleitfaden für ab dem 1.1.1955 geborene ... - gehaltskasse.at
Pensionsleitfaden für ab dem 1.1.1955 geborene ... - gehaltskasse.at
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Selbstversicherung (außer die Selbstversicherung endet<br />
wegen Wegfall der Voraussetzungen)<br />
• Ende bei Austritt, Wegfall einer der Voraussetzungen oder<br />
wenn der fällige Beitrag nicht binnen zwei Mon<strong>at</strong>en nach<br />
Ablauf des Geltungsmon<strong>at</strong>es gezahlt worden ist (Ende ist der<br />
Mon<strong>at</strong>, <strong>für</strong> den zuletzt ein Beitrag bezahlt wurde)<br />
ad) Weiterversicherung<br />
Grundsätzliches<br />
Voraussetzungen<br />
Beginn und Ende<br />
• zur Schließung von Pensionslücken<br />
• Vorversicherungszeiten sind notwendig<br />
• bis 12 Mon<strong>at</strong>e rückwirkend möglich<br />
• Antragstellung: binnen 6 Mon<strong>at</strong>en nach Ausscheiden aus der<br />
Versicherung; bei vorangegangenem Erwerb von 60<br />
Versicherungsmon<strong>at</strong>en (ausgenommen sind hier Selbstversicherungsmon<strong>at</strong>e),<br />
kann der Antrag jederzeit gestellt<br />
werden<br />
• Ausscheiden aus der Pflicht- oder Selbstversicherung<br />
• vor <strong>dem</strong> Ausscheiden wurden (in einer oder mehreren<br />
Pensionsversicherungen) in den letzten 24 Mon<strong>at</strong>en<br />
mindestens 12 Versicherungsmon<strong>at</strong>e, oder in den letzten 5<br />
Jahren pro Jahr mindestens 3 Versicherungsmon<strong>at</strong>e, oder 60<br />
Versicherungsmon<strong>at</strong>e vor der Antragstellung erworben<br />
• Beginn: mit Antragstellung (spätestens mit <strong>dem</strong> Mon<strong>at</strong>sersten<br />
nach Antragstellung; frühestens 12 Mon<strong>at</strong>e vor Antragstellung)<br />
• Ende: mit Wegfall der Voraussetzungen, mit Austritt oder<br />
wenn <strong>für</strong> mehr als sechs aufeinanderfolgende Mon<strong>at</strong>e kein<br />
Beitrag bezahlt wird (Ende ist der Mon<strong>at</strong>, <strong>für</strong> den zuletzt ein<br />
Beitrag bezahlt wurde)<br />
ad) Höherversicherung<br />
Grundsätzliches • freiwillige Zus<strong>at</strong>zversicherung, um künftige Pensionsansprüche<br />
zu erhöhen<br />
• über Antrag wird die Berechtigung und der max.<br />
Jahresbeitrag durch die Pensionsversicherungsanstalt<br />
festgesetzt; die Höhe der jährlichen Beiträge (bis zum<br />
Jahresbeitrag) und Zahlungszeitpunkte sind dann vom<br />
Versicherten selbst wählbar<br />
• die entrichteten Beiträge wirken sich steuerbegünstigend aus<br />
(Einkommen-/Lohnsteuer bzw Topfsonderausg<strong>ab</strong>en)<br />
• als Leistung wird ein „besonderer Steigerungsbetrag“ zusätzlich<br />
zur Pension gewährt<br />
• der besondere Steigerungsbetrag geht nach <strong>dem</strong> Tod des<br />
Versicherten/des Pensionisten nicht verloren – 60 % davon<br />
Seite 11