Pensionsleitfaden für ab dem 1.1.1955 geborene ... - gehaltskasse.at
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1 Mon<strong>at</strong> 1.012,32 €<br />
Hinweis: über Antrag oder von Amts wegen (bei Eintritt des Versicherungsfalles der<br />
geminderten Arbeitsfähigkeit oder des Alters) kann es, wenn bereits eine erhöhte<br />
Beitragsleistung 24 erbracht wurde, zur Rückerst<strong>at</strong>tung kommen.<br />
Antrag ist mittels Formular oder formlosen Schreiben jederzeit (bis zum<br />
Pensionsstichtag) und bei je<strong>dem</strong> Versicherungsträger möglich, sofern dort<br />
mindestens ein Versicherungsmon<strong>at</strong> erworben wurde.<br />
Zur Rückzahlung der Beiträge von nachgekauften Schulzeiten kommt es, wenn die<br />
eingekauften Zeiten weder Auswirkungen auf den Pensionsanspruch noch auf die<br />
Leistungshöhe h<strong>ab</strong>en. 25<br />
(3) Kosten des Nachkaufes <strong>für</strong> <strong>ab</strong> <strong>dem</strong> 1.1.2005 liegende Schulzeiten<br />
Die Beitragshöhe ist <strong>ab</strong>hängig vom Kalenderjahr, in <strong>dem</strong> die Schulzeit gelegen h<strong>at</strong><br />
und vom Zeitpunkt, zu <strong>dem</strong> der Nachkauf st<strong>at</strong>tfindet 26 .<br />
Die hierbei erworben Zeiten der freiwilligen Versicherung und deren<br />
Beitragsgrundlagen werden ins Pensionskonto eingetragen.<br />
Schulzeit im<br />
Kalenderjahr<br />
2005<br />
2006<br />
2007<br />
2008<br />
2009<br />
2010<br />
2011<br />
2012<br />
2013<br />
mtl.<br />
Beitragsgrdl<br />
3.630,-<br />
3.750,-<br />
3.840,-<br />
3.930,-<br />
4.020,-<br />
4.110,-<br />
4.200,-<br />
4.230,-<br />
4.440,-<br />
mtl. Beitrag<br />
im Jahr 2013<br />
989,68<br />
992,62<br />
992,63<br />
993,05<br />
991,00<br />
989,45<br />
990,32<br />
991,44<br />
1.012,32<br />
Liegt neben der Schulzeit eine Pflichtversicherung/sonstige Beitragszeit vor,<br />
so ist die Beitragsgrundlage so festsetzen, dass insgesamt die<br />
Höchstbeitragsgrundlage nicht überschritten wird und sich idF auch der<br />
mon<strong>at</strong>liche Beitrag verringert.<br />
Eine R<strong>at</strong>enzahlung ist <strong>für</strong> Zeiten <strong>ab</strong> 1.1.2005 nicht möglich.<br />
24 Der sogenannte Risikozuschlag erhöht entsprechend <strong>dem</strong> Lebensalter die Beträge. Für nach <strong>dem</strong> <strong>1.1.1955</strong><br />
<strong>geborene</strong> Personen kommt er nicht mehr zur Anwendung.<br />
25 Bei Pensionen mit einem Stichtag <strong>ab</strong> 1.1.2004 geschieht dies von Amts wegen, bei Pensionen vor 1.1.2004 nur<br />
nach gestelltem Antrag. Es sind d<strong>ab</strong>ei immer die kostenmäßig höheren Beiträge (zB Studienzeit) vorrangig zu<br />
erst<strong>at</strong>ten.<br />
26 Die Beitragshöhe des Jahres in <strong>dem</strong> die Schulzeit gelegen h<strong>at</strong> wird bis zum Zeitpunkt des Nachkaufes<br />
entsprechend aufgewertet.<br />
Seite 17