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Pensionsleitfaden für ab dem 1.1.1955 geborene ... - gehaltskasse.at

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1 Mon<strong>at</strong> 1.012,32 €<br />

Hinweis: über Antrag oder von Amts wegen (bei Eintritt des Versicherungsfalles der<br />

geminderten Arbeitsfähigkeit oder des Alters) kann es, wenn bereits eine erhöhte<br />

Beitragsleistung 24 erbracht wurde, zur Rückerst<strong>at</strong>tung kommen.<br />

Antrag ist mittels Formular oder formlosen Schreiben jederzeit (bis zum<br />

Pensionsstichtag) und bei je<strong>dem</strong> Versicherungsträger möglich, sofern dort<br />

mindestens ein Versicherungsmon<strong>at</strong> erworben wurde.<br />

Zur Rückzahlung der Beiträge von nachgekauften Schulzeiten kommt es, wenn die<br />

eingekauften Zeiten weder Auswirkungen auf den Pensionsanspruch noch auf die<br />

Leistungshöhe h<strong>ab</strong>en. 25<br />

(3) Kosten des Nachkaufes <strong>für</strong> <strong>ab</strong> <strong>dem</strong> 1.1.2005 liegende Schulzeiten<br />

Die Beitragshöhe ist <strong>ab</strong>hängig vom Kalenderjahr, in <strong>dem</strong> die Schulzeit gelegen h<strong>at</strong><br />

und vom Zeitpunkt, zu <strong>dem</strong> der Nachkauf st<strong>at</strong>tfindet 26 .<br />

Die hierbei erworben Zeiten der freiwilligen Versicherung und deren<br />

Beitragsgrundlagen werden ins Pensionskonto eingetragen.<br />

Schulzeit im<br />

Kalenderjahr<br />

2005<br />

2006<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

2012<br />

2013<br />

mtl.<br />

Beitragsgrdl<br />

3.630,-<br />

3.750,-<br />

3.840,-<br />

3.930,-<br />

4.020,-<br />

4.110,-<br />

4.200,-<br />

4.230,-<br />

4.440,-<br />

mtl. Beitrag<br />

im Jahr 2013<br />

989,68<br />

992,62<br />

992,63<br />

993,05<br />

991,00<br />

989,45<br />

990,32<br />

991,44<br />

1.012,32<br />

Liegt neben der Schulzeit eine Pflichtversicherung/sonstige Beitragszeit vor,<br />

so ist die Beitragsgrundlage so festsetzen, dass insgesamt die<br />

Höchstbeitragsgrundlage nicht überschritten wird und sich idF auch der<br />

mon<strong>at</strong>liche Beitrag verringert.<br />

Eine R<strong>at</strong>enzahlung ist <strong>für</strong> Zeiten <strong>ab</strong> 1.1.2005 nicht möglich.<br />

24 Der sogenannte Risikozuschlag erhöht entsprechend <strong>dem</strong> Lebensalter die Beträge. Für nach <strong>dem</strong> <strong>1.1.1955</strong><br />

<strong>geborene</strong> Personen kommt er nicht mehr zur Anwendung.<br />

25 Bei Pensionen mit einem Stichtag <strong>ab</strong> 1.1.2004 geschieht dies von Amts wegen, bei Pensionen vor 1.1.2004 nur<br />

nach gestelltem Antrag. Es sind d<strong>ab</strong>ei immer die kostenmäßig höheren Beiträge (zB Studienzeit) vorrangig zu<br />

erst<strong>at</strong>ten.<br />

26 Die Beitragshöhe des Jahres in <strong>dem</strong> die Schulzeit gelegen h<strong>at</strong> wird bis zum Zeitpunkt des Nachkaufes<br />

entsprechend aufgewertet.<br />

Seite 17

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