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Pensionsleitfaden für ab dem 1.1.1955 geborene ... - gehaltskasse.at

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Verlustdeckelung: bei allen Pensionen mit einem Stichtag <strong>ab</strong> <strong>dem</strong> 1.1.2004 ist eine<br />

Vergleichsberechnung unter Anwendung der Rechtslage am 31.12.2003<br />

durchzuführen. Ergibt sich hier, dass die ermittelte Pension um mehr als 5%<br />

niedriger als die Vergleichspension ist, so gebühren 95% der Vergleichspension.<br />

Dieser Prozents<strong>at</strong>z wird seit 2005 um 0,25% pro Jahr erweitert, aktuell beträgt der<br />

zulässige Verlust 7,25% (s. T<strong>ab</strong>elle im Anhang).<br />

Kann ich neben der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer<br />

dazuverdienen?<br />

Ja, <strong>ab</strong>er nur sehr eingeschränkt und zwar in Form einer geringfügigen<br />

Beschäftigung; die vorzeitige Alterspension fällt ansonsten weg. Wird das Ende einer<br />

allfälligen Erwerbstätigkeit gemeldet, lebt die vorzeitige Alterspension wieder auf.<br />

Wann „muss“ ich in eine vorzeitige Alterspension gehen?<br />

Personen, die sämtliche Anspruchsvoraussetzungen <strong>für</strong> eine vorzeitige Alterspension<br />

erfüllt h<strong>ab</strong>en, sind vom Anspruch auf Arbeitslosengeld/Notstandshilfe ausgeschlossen<br />

und können daher nur in vorzeitige Alterspension gehen.<br />

Was geschieht, wenn das Regelpensionsalter 41 erreicht wird?<br />

Die vorzeitige Alterspension geht dann in eine Alterspension über 42 . Ab diesem<br />

Zeitpunkt kann ohne Wegfall der Pension dazuverdient werden.<br />

c) vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit<br />

Abschaffung erfolgte bereits mit 1.1.2004; zur Vermeidung von Härtefällen wurde<br />

eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung geschaffen, die <strong>für</strong> Arbeitslose den<br />

Übergang bis zur Alterspension bilden soll, das sogenannte „Übergangsgeld“.<br />

Übergangsgeld<br />

Kann von arbeitslosen Personen beantragt werden.<br />

Beim bis 2010 geltendenden Antrittsalter <strong>für</strong> Frauen von 56,5 Lj und Männern mit<br />

61,5 Lj kommt es seit Jänner 2011 bis April 2015 kommt es zu folgender Anhebung:<br />

- bei Frauen von 56 Jahren und 9 Mon<strong>at</strong>en auf 59 Jahre und 9 Mon<strong>at</strong>e,<br />

- bei Männern von 56 Jahren und 9 Mon<strong>at</strong>en auf 64 Jahre und 9 Mon<strong>at</strong>e.<br />

Im Jahr 2013 liegt das frühestmögliche Antrittsalter <strong>für</strong> Frauen bei 58 Jahren und 3<br />

bzw 9 Mon<strong>at</strong>en; <strong>für</strong> Männern bei 63 Jahren und 3 bzw 9 Mon<strong>at</strong>en 43 .<br />

Voraussetzung<br />

41 Männer Vollendung des 65. Lj, Frauen Vollendung des 60. Lj (<strong>ab</strong> 2024 Angleichung an das Männerpensionsalter).<br />

42 In diesem Zusammenhang kommt es nur dann zu einer Neuberechnung der Pension, wenn die vorzeitige<br />

Alterspension wegen einer Erwerbstätigkeit mindestens <strong>für</strong> ein Kalendermon<strong>at</strong> weggefallen war.<br />

43<br />

Abhängig vom t<strong>at</strong>sächlichen Geburtsd<strong>at</strong>um; T<strong>ab</strong>elle siehe Homepage: www.help.gv.<strong>at</strong> oder<br />

www.arbeiterkammer.<strong>at</strong>.<br />

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