Pensionsleitfaden für ab dem 1.1.1955 geborene ... - gehaltskasse.at
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Verlustdeckelung: bei allen Pensionen mit einem Stichtag <strong>ab</strong> <strong>dem</strong> 1.1.2004 ist eine<br />
Vergleichsberechnung unter Anwendung der Rechtslage am 31.12.2003<br />
durchzuführen. Ergibt sich hier, dass die ermittelte Pension um mehr als 5%<br />
niedriger als die Vergleichspension ist, so gebühren 95% der Vergleichspension.<br />
Dieser Prozents<strong>at</strong>z wird seit 2005 um 0,25% pro Jahr erweitert, aktuell beträgt der<br />
zulässige Verlust 7,25% (s. T<strong>ab</strong>elle im Anhang).<br />
Kann ich neben der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer<br />
dazuverdienen?<br />
Ja, <strong>ab</strong>er nur sehr eingeschränkt und zwar in Form einer geringfügigen<br />
Beschäftigung; die vorzeitige Alterspension fällt ansonsten weg. Wird das Ende einer<br />
allfälligen Erwerbstätigkeit gemeldet, lebt die vorzeitige Alterspension wieder auf.<br />
Wann „muss“ ich in eine vorzeitige Alterspension gehen?<br />
Personen, die sämtliche Anspruchsvoraussetzungen <strong>für</strong> eine vorzeitige Alterspension<br />
erfüllt h<strong>ab</strong>en, sind vom Anspruch auf Arbeitslosengeld/Notstandshilfe ausgeschlossen<br />
und können daher nur in vorzeitige Alterspension gehen.<br />
Was geschieht, wenn das Regelpensionsalter 41 erreicht wird?<br />
Die vorzeitige Alterspension geht dann in eine Alterspension über 42 . Ab diesem<br />
Zeitpunkt kann ohne Wegfall der Pension dazuverdient werden.<br />
c) vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit<br />
Abschaffung erfolgte bereits mit 1.1.2004; zur Vermeidung von Härtefällen wurde<br />
eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung geschaffen, die <strong>für</strong> Arbeitslose den<br />
Übergang bis zur Alterspension bilden soll, das sogenannte „Übergangsgeld“.<br />
Übergangsgeld<br />
Kann von arbeitslosen Personen beantragt werden.<br />
Beim bis 2010 geltendenden Antrittsalter <strong>für</strong> Frauen von 56,5 Lj und Männern mit<br />
61,5 Lj kommt es seit Jänner 2011 bis April 2015 kommt es zu folgender Anhebung:<br />
- bei Frauen von 56 Jahren und 9 Mon<strong>at</strong>en auf 59 Jahre und 9 Mon<strong>at</strong>e,<br />
- bei Männern von 56 Jahren und 9 Mon<strong>at</strong>en auf 64 Jahre und 9 Mon<strong>at</strong>e.<br />
Im Jahr 2013 liegt das frühestmögliche Antrittsalter <strong>für</strong> Frauen bei 58 Jahren und 3<br />
bzw 9 Mon<strong>at</strong>en; <strong>für</strong> Männern bei 63 Jahren und 3 bzw 9 Mon<strong>at</strong>en 43 .<br />
Voraussetzung<br />
41 Männer Vollendung des 65. Lj, Frauen Vollendung des 60. Lj (<strong>ab</strong> 2024 Angleichung an das Männerpensionsalter).<br />
42 In diesem Zusammenhang kommt es nur dann zu einer Neuberechnung der Pension, wenn die vorzeitige<br />
Alterspension wegen einer Erwerbstätigkeit mindestens <strong>für</strong> ein Kalendermon<strong>at</strong> weggefallen war.<br />
43<br />
Abhängig vom t<strong>at</strong>sächlichen Geburtsd<strong>at</strong>um; T<strong>ab</strong>elle siehe Homepage: www.help.gv.<strong>at</strong> oder<br />
www.arbeiterkammer.<strong>at</strong>.<br />
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