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Pensionsleitfaden für ab dem 1.1.1955 geborene ... - gehaltskasse.at

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Die gebührende Pension setzt sich aus den nach <strong>dem</strong> Pro-r<strong>at</strong>a-temporis-Prinzip (=im<br />

Verhältnis der Zeiten vor und nach <strong>dem</strong> 1.1.2005) ermittelten Teilleistungen<br />

zusammen.<br />

Beispiel 74 :<br />

540 Versicherungsmon<strong>at</strong>e, davon 360 vor <strong>dem</strong> 1.1.2005 und 180 nach<br />

<strong>dem</strong> 1.1.2005<br />

Die Altpension beträgt 2.160,- €<br />

Die APG-Pension beträgt 1.809,- €<br />

€ 2.160,- : 540 x 360 = € 1.440,-<br />

€ 1.809,- : 540 x 180 = € 603,-<br />

t<strong>at</strong>sächliche Pensionsleistung € 2.043,-<br />

Zum Entfall der Parallelrechnung kommt es, wenn die Anzahl der vor oder <strong>ab</strong> <strong>dem</strong><br />

1.1.2005 erworbenen Versicherungsmon<strong>at</strong>e weniger als 36 beträgt. In diesen Fällen<br />

h<strong>at</strong> die Berechnung ausschließlich nach den Bestimmungen des APG bzw. des<br />

ASVG zu erfolgen.<br />

Abschaffung<br />

Parallelrechnung<br />

„Kontoerstgutschrift“<br />

Mit 1.1.2014 wird die Parallelrechnung <strong>ab</strong>geschafft. Der Personenkreis, auf den<br />

diese anzuwenden wäre, erhält seine bis 2005 angefallenen Pensionsansprüche<br />

mittels einer sogen. „Kontoerstgutschrift“ auf <strong>dem</strong> Pensionskonto gutgeschrieben.<br />

Die Berechnung dieser Kontoerstgutschrift ist umfangreich gestaltet. Altrecht und<br />

neues Recht (Parallelrechnung) bilden gewisse Ober- und Untergrenzen <strong>für</strong> die<br />

eigentliche Berechnung des Anspruches. Verlust und Gewinn sind zusätzlich<br />

gedeckelt.<br />

Die Höhe der Kontoerstgutschrift wird mitgeteilt. Eine neuerliche Berechnung findet<br />

st<strong>at</strong>t, wenn noch nicht erfasste Zeiten (zB Kindererziehungszeiten) oder<br />

nachgekaufte Zeiten zu Veränderungen führen.<br />

Auf Antrag wird ein Bescheid ausgestellt. Um größere Rechtssicherheit in Bezug auf<br />

Änderungen zu h<strong>ab</strong>en, wäre dies anzur<strong>at</strong>en.<br />

Für nähere Inform<strong>at</strong>ionen, Erläuterungen und Berechnungen wenden Sie sich bitte<br />

an die Pensionsversicherungsanstalt.<br />

74 Vgl. Inform<strong>at</strong>ionsbroschüre der Pensionsversicherungsanstalt „Die Pensionen der Zukunft“.<br />

Seite 38

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