Pensionsleitfaden für ab dem 1.1.1955 geborene ... - gehaltskasse.at
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Die gebührende Pension setzt sich aus den nach <strong>dem</strong> Pro-r<strong>at</strong>a-temporis-Prinzip (=im<br />
Verhältnis der Zeiten vor und nach <strong>dem</strong> 1.1.2005) ermittelten Teilleistungen<br />
zusammen.<br />
Beispiel 74 :<br />
540 Versicherungsmon<strong>at</strong>e, davon 360 vor <strong>dem</strong> 1.1.2005 und 180 nach<br />
<strong>dem</strong> 1.1.2005<br />
Die Altpension beträgt 2.160,- €<br />
Die APG-Pension beträgt 1.809,- €<br />
€ 2.160,- : 540 x 360 = € 1.440,-<br />
€ 1.809,- : 540 x 180 = € 603,-<br />
t<strong>at</strong>sächliche Pensionsleistung € 2.043,-<br />
Zum Entfall der Parallelrechnung kommt es, wenn die Anzahl der vor oder <strong>ab</strong> <strong>dem</strong><br />
1.1.2005 erworbenen Versicherungsmon<strong>at</strong>e weniger als 36 beträgt. In diesen Fällen<br />
h<strong>at</strong> die Berechnung ausschließlich nach den Bestimmungen des APG bzw. des<br />
ASVG zu erfolgen.<br />
Abschaffung<br />
Parallelrechnung<br />
„Kontoerstgutschrift“<br />
Mit 1.1.2014 wird die Parallelrechnung <strong>ab</strong>geschafft. Der Personenkreis, auf den<br />
diese anzuwenden wäre, erhält seine bis 2005 angefallenen Pensionsansprüche<br />
mittels einer sogen. „Kontoerstgutschrift“ auf <strong>dem</strong> Pensionskonto gutgeschrieben.<br />
Die Berechnung dieser Kontoerstgutschrift ist umfangreich gestaltet. Altrecht und<br />
neues Recht (Parallelrechnung) bilden gewisse Ober- und Untergrenzen <strong>für</strong> die<br />
eigentliche Berechnung des Anspruches. Verlust und Gewinn sind zusätzlich<br />
gedeckelt.<br />
Die Höhe der Kontoerstgutschrift wird mitgeteilt. Eine neuerliche Berechnung findet<br />
st<strong>at</strong>t, wenn noch nicht erfasste Zeiten (zB Kindererziehungszeiten) oder<br />
nachgekaufte Zeiten zu Veränderungen führen.<br />
Auf Antrag wird ein Bescheid ausgestellt. Um größere Rechtssicherheit in Bezug auf<br />
Änderungen zu h<strong>ab</strong>en, wäre dies anzur<strong>at</strong>en.<br />
Für nähere Inform<strong>at</strong>ionen, Erläuterungen und Berechnungen wenden Sie sich bitte<br />
an die Pensionsversicherungsanstalt.<br />
74 Vgl. Inform<strong>at</strong>ionsbroschüre der Pensionsversicherungsanstalt „Die Pensionen der Zukunft“.<br />
Seite 38