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Pensionsleitfaden für ab dem 1.1.1955 geborene ... - gehaltskasse.at

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- die in den letzten 180 Kalendermon<strong>at</strong>en 50 mind. 120 Kalendermon<strong>at</strong>e<br />

ausgeübt wurde. (Zumutbare Änderungen dieser Tätigkeit sind zu<br />

berücksichtigen.)<br />

Ab 2013 kommt es hier zu einer schrittweisen Anhebung des Antrittsalters:<br />

2013, 2014 58. Lj.<br />

2015, 2016 59. Lj.<br />

<strong>ab</strong> 2017 60. Lj.<br />

bei Personen, die bereits vor der erstmaligen Aufnahme einer Beschäftigung als<br />

berufsunfähig anzusehen waren gilt als ausreichend:<br />

- mind. 120 Beitragsmon<strong>at</strong>e.<br />

Anspruchsdauer<br />

Wenn der Gesundheitszustand auf dauernde Berufsunfähigkeit schließen lässt,<br />

kommt es zu einer unbefristeten Gewährung, ansonsten wird die Leistung befristet<br />

auf max. 2 Jahre zuerkannt (mit neuerlichem Antrag <strong>für</strong> längstens 2 weitere Jahre<br />

möglich) 51 .<br />

benötigte Versicherungszeit<br />

mind. 180 Beitragsmon<strong>at</strong>e<br />

(Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung 52 , auch bis zu 24 Mon<strong>at</strong>e des<br />

Kinderbetreuungsgeldbezuges [vor <strong>dem</strong> 1.1.2005] zählen dazu)<br />

oder<br />

300 Versicherungsmon<strong>at</strong>e (Ers<strong>at</strong>zmon<strong>at</strong>e vor <strong>dem</strong> 1.1.1956 ausgenommen)<br />

oder<br />

mind. 60 Versicherungsmon<strong>at</strong>e in den letzten 120 Kalendermon<strong>at</strong>en, wenn der<br />

Pensionsstichtag vor <strong>dem</strong> Erreichen des 50. Lj liegt;<br />

oder<br />

Pensionsstichtag nach <strong>dem</strong> 50. Lj<br />

mind. 60 Versicherungsmon<strong>at</strong>e plus jeweils 1 Versicherungsmon<strong>at</strong> pro weiterem<br />

Lebensmon<strong>at</strong> (bis zum Höchstausmaß von 180 Versicherungsmon<strong>at</strong>en) wenn der<br />

Pensionsstichtag nach <strong>dem</strong> Erreichen des 50. Lj liegt (Die Rahmenzeit von 120<br />

Kalendermon<strong>at</strong>en erhöht sich jeweils um 2 Versicherungsmon<strong>at</strong>e pro weiterem<br />

Lebensmon<strong>at</strong> (Höchstausmaß 360 Versicherungsmon<strong>at</strong>e)).<br />

oder<br />

mind. 6 Versicherungsmon<strong>at</strong>e, wenn der Versicherte unter 27 Jahren alt ist.<br />

(ausgenommen Mon<strong>at</strong>e der Selbstversicherung)<br />

50<br />

Zeiten eines Bezuges von Berufsunfähigkeitspension/Übergangsgeld verlängern diesen Zeitraum<br />

entsprechend; Zeiten des Krankengeldes sind ebenso bis zu einem Höchstausmaß von 24 Mon<strong>at</strong>en anzurechnen.<br />

51 Wenn Antrag binnen drei Mon<strong>at</strong>en nach Pensionswegfall keine Unterbrechung bei Leistungsanspruch.<br />

52 Eingekaufte Schulzeiten.<br />

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