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Das Protokoll der 32. Landtagssitzung am 13. Dezember 2012

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2160<br />

Bremische Bürgerschaft (Landtag) – 18. Wahlperiode – <strong>32.</strong> Sitzung <strong>am</strong> <strong>13.</strong>12.12<br />

(A)<br />

(B)<br />

setzung, die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben<br />

zu müssen, ist nicht mehr zeitgemäß. Sie erschwert<br />

die Integration <strong>der</strong> hier lebenden Migrantinnen und<br />

Migranten.<br />

Zur Einbürgerungsstatistik hat das Bundesinnenministerium<br />

festgestellt, dass Einbürgerungen mit<br />

Mehrstaatigkeit teilweise fehlerhaft erfasst worden<br />

sind. Als Einbürgerung mit Mehrstaatigkeit sollen nur<br />

solche Fälle registriert werden, bei denen die bisherige<br />

Staatsangehörigkeit auf Dauer fortbesteht. So verfährt<br />

Bremen. An<strong>der</strong>e Län<strong>der</strong> haben aber entgegen<br />

den Vorgaben auch dann Mehrstaatigkeit angekreuzt,<br />

wenn diese nur vorübergehend eingetreten ist. Weitere<br />

Abweichungen können sich aus einer unterschiedlichen<br />

Auslän<strong>der</strong>struktur ergeben, denn die<br />

Ausnahmeregelungen, die Mehrstaatigkeit erlauben,<br />

greifen nicht für alle Herkunftsstaaten gleichermaßen.<br />

Zu Frage 2: Es handelt sich um statistische Erfassungsfehler,<br />

wie einzelne Län<strong>der</strong>, insbeson<strong>der</strong>e H<strong>am</strong>burg<br />

und das Saarland, mitgeteilt haben. Nach den<br />

bundeseinheitlich geltenden Vorschriften ist es nur<br />

sehr eingeschränkt möglich, bei türkischen Staatsangehörigen<br />

Mehrstaatigkeit auf Dauer zuzulassen.<br />

Zu Frage 3: Der Senator für Inneres und Sport wird<br />

sich auch weiterhin auf Bundesebene für ein zeitgemäßes<br />

Staatsangehörigkeitsrecht sowie die Ausschöpfung<br />

sämtlicher Ermessensspielräume im Interesse<br />

von Einbürgerungserleichterungen einsetzen. – Soweit<br />

die Antwort des Senats!<br />

Vizepräsidentin Schön: Frau Dr. Moh<strong>am</strong>madzadeh,<br />

haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!<br />

Prozent liegt und in an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n nur zwischen<br />

3,7 und 12 Prozent. <strong>Das</strong> ist eine große Verzerrung,<br />

die wir wirklich auf diese unterschiedliche Erhebung<br />

zurückführen.<br />

Für die Zukunft ist ein einheitliches Verfahren vereinbart<br />

worden, sodass dann die Zahlen vergleichbarer<br />

werden. Ich glaube, es ist auch ein großes Verdienst<br />

<strong>der</strong> Schüler, dass sie Wert darauf gelegt haben,<br />

dass solche Zahlen auch wirklich vergleichbar<br />

sein müssen.<br />

(Beifall bei <strong>der</strong> SPD)<br />

Vizepräsidentin Schön: Frau Abgeordnete, haben<br />

Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!<br />

Abg. Frau Dr. Moh<strong>am</strong>madzadeh (Bündnis 90/Die<br />

Grünen): Heißt das, dass man davon ausgehen muss,<br />

dass eine große Anzahl von Beschäftigten in den Behörden<br />

verschiedener Bundeslän<strong>der</strong> praktisch fehlerhaft<br />

gearbeitet haben?<br />

Vizepräsidentin Schön: Bitte, Herr Staatsrat!<br />

Staatsrat Münch: Wenn Sie das so radikal, so drastisch<br />

ausdrücken wollen! Ich würde sagen, dass bislang<br />

die Frage, wie dieser einheitliche Bogen auszufüllen<br />

ist, nicht hinreichend deutlich war, sodass<br />

Erfassungsfehler entstehen konnten. Ich bin aber zuversichtlich,<br />

dass aufgrund <strong>der</strong> Besprechungen und<br />

<strong>der</strong> einheitlichen Richtlinien diese Fehler in <strong>der</strong> Zukunft<br />

nicht mehr passieren können.<br />

(C)<br />

(D)<br />

Abg. Frau Dr. Moh<strong>am</strong>madzadeh (Bündnis 90/Die<br />

Grünen): Herr Staatsrat, erst einmal vielen Dank für<br />

die ausführliche Antwort! Sehen Sie mir aber nach,<br />

wenn ich Zweifel daran habe, dass die niedrigen Einbürgerungszahlen<br />

bei Migranten mit türkischem Hintergrund<br />

durch einen statistischen Fehler erklärt werden.<br />

Ist meine Information richtig, dass es einen bundeseinheitlichen<br />

Erhebungsbogen beziehungsweise<br />

ein Progr<strong>am</strong>m für die Auswertung und Erfassung diese<br />

Daten gibt?<br />

Vizepräsidentin Schön: Frau Abgeordnete, haben<br />

Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!<br />

Abg. Frau Dr. Moh<strong>am</strong>madzadeh (Bündnis 90/Die<br />

Grünen): Ich möchte Folgendes wissen, weil es ja diese<br />

niedrigen Zahlen in Bremen tatsächlich gibt: Welche<br />

Maßnahmen gibt es – fachliche Weisungen, Erlasse<br />

–, d<strong>am</strong>it Ermessensspielräume besser ausgeschöpft<br />

werden.<br />

Vizepräsidentin Schön: Bitte, Herr Staatsrat!<br />

Vizepräsidentin Schön: Bitte, Herr Staatsrat!<br />

Staatsrat Münch: Es ist richtig, dass <strong>der</strong> Erhebungsbogen<br />

einheitlich ist. Lei<strong>der</strong> müssen wir feststellen,<br />

dass die Erhebungssystematik nicht einheitlich war.<br />

Es hat deshalb im Mai dieses Jahres eine Besprechung<br />

<strong>der</strong> Staatsangehörigkeitsreferenten aller Län<strong>der</strong> und<br />

des Bundes genau zu dieser Problematik gegeben,<br />

weil festgestellt wurde, dass in einigen Län<strong>der</strong>n – und<br />

darunter gerade H<strong>am</strong>burg und auch das Saarland –<br />

Mehrstaatigkeit dann angekreuzt wurde, gerade auch<br />

bei türkischen Staatsangehörigen, wenn sie nur vorübergehend<br />

eintritt. <strong>Das</strong> Ergebnis war, dass <strong>der</strong> Anteil<br />

bei dieser Erfassung im Saarland bei 69 Prozent und<br />

in H<strong>am</strong>burg, Hessen, Nordrhein-Westfalen bei 37<br />

Staatsrat Münch: Ich will noch einmal feststellen,<br />

dass die Anzahl <strong>der</strong> Einbürgerungen in Bremen nicht<br />

niedrig ist, auch nicht bei <strong>der</strong> Zielgruppe <strong>der</strong> türkischen<br />

Staatsangehörigen. Wir liegen im Län<strong>der</strong>vergleich,<br />

wenn man absolut darauf schaut, wie viele<br />

Staatsangehörige dieser Personengruppe eingebürgert<br />

worden sind, mit einer Quote von 2,14 Prozent<br />

an dritter Stelle, und zwar vorn!<br />

Es stellt sich eher die Frage: Gibt es eine unterschiedliche<br />

Verfahrensweise bei <strong>der</strong> Zulassung von<br />

Mehrstaatigkeit? Die kann es eigentlich aufgrund <strong>der</strong><br />

engen rechtlichen Vorgaben gar nicht geben. Insofern<br />

gehen wir erst einmal davon aus, dass wir in Bre-

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