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Das Protokoll der 32. Landtagssitzung am 13. Dezember 2012

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2172<br />

Bremische Bürgerschaft (Landtag) – 18. Wahlperiode – <strong>32.</strong> Sitzung <strong>am</strong> <strong>13.</strong>12.12<br />

(A)<br />

Vizepräsidentin Schön: Als nächster Redner hat das<br />

Wort Herr Senator Günthner.<br />

(Beifall bei <strong>der</strong> SPD und beim Bündnis 90/<br />

Die Grünen)<br />

(C)<br />

Senator Günthner: Frau Präsidentin, meine sehr<br />

geehrten D<strong>am</strong>en und Herren! Es ist nicht meine Aufgabe,<br />

Show-Anträge zu bewerten. Es ist auch nicht<br />

meine Aufgabe, Show-Reden zu bewerten.<br />

Ich will zu fünf Punkten etwas sagen. Erstens: Die<br />

Ausnahmeanträge stützen sich auf Paragraf 3 Absatz<br />

2 Satz 2 des Hafenbetriebsgesetzes. Darin heißt es:<br />

„Der Senat kann allgemein o<strong>der</strong> im Einzelfall Ausnahmen<br />

zulassen, insbeson<strong>der</strong>e für Kernbrennstoffe,<br />

die unter die Regelung in Paragraf 2 Absatz 2 Satz 2<br />

des Atomgesetzes fallen o<strong>der</strong> nur in geringen Mengen<br />

im Umschlagsgut enthalten sind.“ Die Möglichkeit,<br />

Ausnahmen vom Transportverbot zu beantragen,<br />

hat <strong>der</strong> bremische Gesetzgeber somit ausdrücklich<br />

vorgesehen.<br />

Zweitens: Zuständig für die Entscheidung über die<br />

Gewährung o<strong>der</strong> Versagung <strong>der</strong> Ausnahmegenehmigung<br />

ist nach dem Gesetz <strong>der</strong> Senat. Die Vorbereitung<br />

<strong>der</strong> Entscheidung erfolgt entsprechend <strong>der</strong><br />

Geschäftsverteilung des Senats durch mein Haus.<br />

Drittens: Nach den allgemeinen verwaltungsrechtlichen<br />

Vorschriften steht einem Antragsteller, wird sein<br />

Antrag nicht innerhalb von drei Monaten beschieden,<br />

<strong>der</strong> Gang vor die Verwaltungsgerichte offen, Paragraf<br />

75 Verwaltungsgerichtsordnung. Die Juristen<br />

sprechen dabei von <strong>der</strong> sogenannten Untätigkeitsklage.<br />

Dazu wollen und werden wir es nicht kommen<br />

lassen, sodass in dem konkreten Verfahren spätestens<br />

im Januar mit einer Entscheidung zu rechnen ist.<br />

Viertens: Die Verwaltung ist bei <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong><br />

Anträge, darauf ist soeben auch schon hingewiesen<br />

worden, an Recht und Gesetz gebunden. Für uns ist<br />

<strong>der</strong> ges<strong>am</strong>te Vorgang zunächst also eine Rechtsfrage.<br />

Fünftens: Da das Thema Verbot von Kernbrennstofftransporten<br />

über die bremischen Häfen in <strong>der</strong><br />

politischen Auseinan<strong>der</strong>setzung durchaus heftig und<br />

kontrovers diskutiert worden ist, habe ich Verständnis<br />

dafür, dass es seitens <strong>der</strong> Politik das Bedürfnis gibt,<br />

sich auch im Hinblick auf mögliche Ausnahmegenehmigungen<br />

zu positionieren. Ich hoffe, Sie haben<br />

gleichfalls Verständnis dafür, dass es uns als die für<br />

die Prüfung <strong>der</strong> Anträge zuständige Instanz versagt<br />

ist, solche Vorfestlegungen vorzunehmen. Der Senat<br />

trägt die Verantwortung für ein ordnungsgemäßes,<br />

eng an den rechtlichen Vorschriften orientiertes Verfahren.<br />

Dies werden wir gewährleisten, und daher können<br />

wir uns im Hinblick auf die noch ausstehende Entscheidung<br />

an dieser Stelle nicht weitergehend äußern.<br />

Ich sage Ihnen allerdings gern zu, Sie nach Abschluss<br />

des Verfahrens ausführlich über den Ausgang<br />

und die Gründe zu unterrichten. – Herzlichen Dank<br />

für Ihre Aufmerks<strong>am</strong>keit!<br />

Vizepräsidentin Schön: Weitere Wortmeldungen<br />

liegen nicht vor.<br />

Die Beratung ist geschlossen.<br />

Wir kommen zur Abstimmung.<br />

Wer dem Antrag <strong>der</strong> Fraktion DIE LINKE mit <strong>der</strong><br />

Drucksachen-Nummer 18/656 seine Zustimmung geben<br />

möchte, den bitte ich um das Handzeichen!<br />

(Dafür DIE LINKE)<br />

Ich bitte um die Gegenprobe!<br />

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen,<br />

CDU und Abg. T i m k e [BIW])<br />

Stimmenthaltungen?<br />

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den<br />

Antrag ab.<br />

(B)<br />

Gute Arbeit für Alleinerziehende – Perspektiven<br />

in den Stadtteilen gewährleisten!<br />

Antrag <strong>der</strong> Fraktion DIE LINKE<br />

vom 5. <strong>Dezember</strong> <strong>2012</strong><br />

(Drucksache 18/683)<br />

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Günthner.<br />

Die Beratung ist eröffnet.<br />

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete<br />

Frau Bernhard.<br />

Abg. Frau Bernhard (DIE LINKE)*): Sehr geehrte<br />

Frau Präsidentin, meine D<strong>am</strong>en und Herren! Bremen<br />

ist eine Hochburg <strong>der</strong> Alleinerziehenden. <strong>Das</strong> ist ein<br />

Befund, den man zur Kenntnis nehmen muss. Fast<br />

jede dritte F<strong>am</strong>ilie besteht aus einem alleinerziehenden<br />

Elternteil, es sind im Übrigen zu fast 90 Prozent<br />

Mütter. <strong>Das</strong> heißt, es sind 17 700 Alleinerziehende<br />

mit 27 000 Kin<strong>der</strong>n. Wenn man sich ansieht, in welchen<br />

Stadtteilen diese F<strong>am</strong>ilien überwiegend wohnen,<br />

dann ist es nicht überraschend, dass es insbeson<strong>der</strong>e<br />

Stadtteile wie Gröpelingen und die Neue Vahr<br />

sind. Dort sind es über 40 Prozent <strong>der</strong> Haushalte.<br />

Über die Hälfte <strong>der</strong> Alleinerziehenden lebt von <strong>der</strong><br />

Grundsicherung. Von den 40 Prozent sind ein Drittel<br />

Aufstockerinnen, das heißt, dass sie von geringfügiger<br />

zusätzlicher Beschäftigung leben. <strong>Das</strong> ist eine<br />

Zielgruppe, die auch im Armuts- und Reichtumsbericht<br />

eine große Rolle gespielt hat, und es ist eine Zielgruppe,<br />

um die wir uns schwerpunktmäßig kümmern<br />

müssen. Es ist für Bremen letztendlich keine Auszeich-<br />

–––––––<br />

*) Von <strong>der</strong> Rednerin nicht überprüft.<br />

(D)

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