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Fallstudie Libanon (Nr. 51) - Geschwister-Scholl-Institut für ...

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tont worden, dass „alle notwendigen Maßnahmen“– eine breiten Interpretationsspielraum<br />

zulassende Formulierung –, zu ergreifen seien, um das libanesische Territorium von israelischer<br />

Besatzung zu befreien. 101 Und die Legitimität des südlibanesischen „Widerstandes“<br />

wurde auch bis heute von der libanesischen Regierung nicht bestritten.<br />

Die Gründe da<strong>für</strong>, dass die Hizbollah, trotz ihrer seit Ende des Bürgerkrieges sich vollziehenden<br />

Transformation hin zu einem politisch-zivilen Akteur und ihrer Integration als solcher<br />

in die politische Nachkriegsordnung, bis zur Gegenwart an ihrer Gewaltstrategie und der<br />

Beibehaltung ihres militärischen Arms festhält, lassen sich nun sowohl auf regionaler, nationaler,<br />

aber auch auf der Ebene der Organisation selbst, verorten:<br />

Die ausgebliebene Entwaffnung der Hizbollah muss zum einen im Lichte regionaler Entwicklungen<br />

betrachtet werden. Zu berücksichtigen ist der seit dem Ende des Bürgerkrieges gewachsene<br />

Einfluss Syriens im <strong>Libanon</strong> und das im Rahmen der nahöstlichen Konfliktdynamik<br />

sich ergebende syrische Interesse an einer Fortführung des Widerstandes der Hizbollah, als<br />

einem indirekten Druckmittel gegenüber Israel. In Anbetracht der israelischen Besatzung und<br />

der Unfähigkeit der im Rekonstruktionsprozess befindlichen libanesischen Armee und des<br />

Unwillens Syriens in direkte Konfrontation mit Israel zu treten, verblieb die Hizbollah außerdem<br />

als einziger weiterhin bewaffneter Akteur um Widerstand gegen die israelischen Truppen<br />

zu leisten und die nationale Integrität wiederherzustellen. Anzumerken ist hier, dass die<br />

israelischen Militäroffensiven im <strong>Libanon</strong>, entgegen ihrer Intention, die Legitimität des schiitischen<br />

Widerstandes in der libanesischen Gesellschaft noch erhöht haben. Nach dem israelischen<br />

Rückzug und der damit einhergehenden Wiederherstellung der territorialen Integrität<br />

des <strong>Libanon</strong>s, stellte sich zwar erneut die Frage der Demobilisierung. Die Hizbollah rechtfertigte<br />

die Fortsetzung ihrer militärischen Widerstandstätigkeit jedoch damit, dass es sich bei<br />

dem israelischen Rückzug nur um einen partiellen handle, besetze Israel doch nach wie vor<br />

die sog. Shebaa-Farmen 102 – ein Standpunkt, der in Teilen der libanesischen Bevölkerung<br />

zwar umstritten ist, so aber auch durch die libanesische und die syrische Regierung bekräftigt<br />

wurde. Außerdem setzte die Hizbollah ihre militärische Aktivität nach dem israelischen<br />

Rückzug und dem Beginn der al-Aqsa-Intifada im September 2000 nun auch verstärkt in direkte<br />

Verbindung mit dem israelisch-palästinensischen Konflikt und unterstützte, gemäß den<br />

nach ihrem „Sieg“über Israel genährten Erwartungen auf der nationalen Bühne wie in der<br />

arabischen Welt, die palästinensische Intifada u.a. rhetorisch und materiell. Die Beibehaltung<br />

des militärischen Arms wird schließlich durch die Hizbollah als nationale Pflicht gerechtfertigt,<br />

101 Vgl. The Ta´if Agreement, Teil III.<br />

102 Bei den Shebaa-Farmen handelt sich um ein ca. 25 qm großes Gebiet am Hang des Hermon-Gebirges, im nie<br />

demarkierten syrisch-libanesischen Grenzgebiet. 1967 hatte Israel die syrischen Golan-Höhen und den Hermon,<br />

einschließlich der Shebaa-Farmen besetzt. Während der <strong>Libanon</strong> nun argumentierte, dass die Farmen libanesisches<br />

Territorium seien und von Israel im Sinne eines vollständigen Rückzuges geräumt werden müssten, und<br />

Syrien dies bestätigte, erklärte Israel, die Shebaa-Farmen seien Teil des syrischen Golans und könnten allenfalls<br />

im Rahmen eines israelisch-syrischen Friedensvertrages geräumt werden.

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