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130205_Protokoll PSE IR MV.pdf - Hu-berlin.de

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Allgemeine Anlage <strong>de</strong>r Zugangs- und Zulassungsregeln zur ZSP-HU 1.3.1.<br />

Fächerübergreifen<strong>de</strong> Zugangs- und Zulassungsregeln für<br />

Lehramtsmasterstudiengänge:<br />

Master of Education (60 o<strong>de</strong>r 90 LP)<br />

I. Allgemeine Zugangsvoraussetzung<br />

Die Lehramtsmasterstudiengänge sind konsekutive Studiengänge gemäß § 23 Abs. 3<br />

Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a BerlHG.<br />

Für die allgemeine Zugangsvoraussetzung zu einem weiterführen<strong>de</strong>n Studium gemäß<br />

§ 16 Abs. 1 bzw. Abs. 2 ZSP-HU sind die Anfor<strong>de</strong>rungen an die einzureichen<strong>de</strong>n<br />

Nachweise, <strong>de</strong>ren Bezugsquelle und ggf. zu verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Formulare <strong>de</strong>n Allgemeinen<br />

Anlagen 1.1.1. bzw. 1.1.2. zu entnehmen.<br />

Diese Zugangs- und Zulassungsregeln gelten nicht für <strong>de</strong>n Lehramtsmasterstudiengang<br />

mit <strong>de</strong>m Abschlussziel Master of Education Grundschulpädagogik, für <strong>de</strong>n geson<strong>de</strong>rte<br />

fächerübergreifen<strong>de</strong> Zugangs- und Zulassungsregeln festgelegt sind.<br />

II. Erweiterte Zugangsvoraussetzungen<br />

Die nachfolgen<strong>de</strong>n zusätzlichen Eignungs- und Qualifikationsvoraussetzungen sind<br />

kumulativ durch die Antragstellerin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Antragsteller zu erfüllen. Nähere Angaben<br />

über die Anfor<strong>de</strong>rungen an die einzureichen<strong>de</strong>n Nachweise, <strong>de</strong>ren Bezugsquelle und ggf.<br />

zu verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Formulare sind <strong>de</strong>n jeweils benannten Allgemeinen Anlagen zu<br />

entnehmen. Soweit einzelne Nachweise in einem verbun<strong>de</strong>nen Dokument enthalten sind<br />

bzw. ein Nachweis für mehrere Zugangsvoraussetzungen gelten soll, muss das<br />

entsprechen<strong>de</strong> Dokument bzw. <strong>de</strong>r Nachweis nur einmal eingereicht wer<strong>de</strong>n.<br />

1. Abschluss in einem bestimmten Fach<br />

1. Zugangsvoraussetzung<br />

Bezeichnung: Abschluss in zwei lehramtsrelevanten Fächern und<br />

Bildungswissenschaften/Berufswissenschaften<br />

Erläuterung: Erfor<strong>de</strong>rlich ist <strong>de</strong>r berufsqualifizieren<strong>de</strong> Abschluss eines<br />

Hochschulstudiums mit integrativem Studium von zwei<br />

Fachwissenschaften – darunter ggf. auch das Fach Son<strong>de</strong>rpädagogik,<br />

das in diesem Fall zwei För<strong>de</strong>rschwerpunkte enthalten muss –, die<br />

im beantragten Studiengang als erstes und zweites Fach fortgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n sollen, und Bildungswissenschaften/Berufswissenschaften.<br />

Die zulässigen Fachkombinationen bestimmen sich nach <strong>de</strong>r<br />

Verordnung über die Erprobung lehramtsbezogener Bachelor- und<br />

Master-Studiengänge (Lehramtserprobungsverordnung – LEPVO)<br />

vom 28. Februar 2006 (GVBl. 251) in <strong>de</strong>r jeweils gelten<strong>de</strong>n Fassung<br />

in Verbindung mit <strong>de</strong>m jeweiligen Studienangebot <strong>de</strong>r <strong>Hu</strong>mboldt-<br />

Universität zu Berlin (veröffentlicht im Amtlichen Mitteilungsblatt <strong>de</strong>r<br />

<strong>Hu</strong>mboldt-Universität zu Berlin).<br />

Nachweis zur 1. Zugangsvoraussetzung<br />

Bezeichnung: Nachweis über <strong>de</strong>n Abschluss in zwei lehramtsrelevanten Fächern<br />

und Bildungswissenschaften/Berufswissenschaften:<br />

Hochschulzeugnis<br />

Es gilt die Allgemeine Anlage 1.1.3.

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