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130205_Protokoll PSE IR MV.pdf - Hu-berlin.de

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jeweils gültigen Satzung über das Studienangebot bzw. die Zulassungszahlen bzw.<br />

<strong>de</strong>r diese ersetzen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r ergänzen<strong>de</strong>n Satzung.<br />

(2) Für die Anzahl zulässiger Studienplatzbewerbungen mit Gegenstand <strong>de</strong>r<br />

Zulassung zum Studium im 1. Fachsemester gilt § 34 Abs. 2, für<br />

Studienplatzbewerbungen mit Gegenstand <strong>de</strong>r Zulassung zum Studium in ein<br />

höheres Fachsemester gelten § 33 Abs. 2 Satz 3 und § 38 Abs. 2 entsprechend.<br />

(3) Im Lehramtsmasterstudiengang wird dasjenige Studienfach als erstes Fach<br />

fortgeführt, welches im vorangegangenen Studium <strong>de</strong>n Schwerpunkt bil<strong>de</strong>te. Als<br />

Bewertungsmaßstab dient dabei die im jeweiligen Studienfach erworbene Anzahl an<br />

Leistungspunkten <strong>de</strong>r fachwissenschaftlichen Bestandteile <strong>de</strong>s Studiums.<br />

Studienleistungen und Prüfungen im Bereich <strong>de</strong>r<br />

Bildungswissenschaften/Berufswissenschaften (Erziehungswissenschaften,<br />

Fachdidaktik, Deutsch als Zweitsprache sowie Schulpraktische Studien) wer<strong>de</strong>n<br />

insoweit nicht berücksichtigt. Im Fach Son<strong>de</strong>rpädagogik erfolgt darüber hinaus die<br />

Fortsetzung in <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n im vorangegangenen Studium absolvierten<br />

Fachrichtungen, im Fach Land- und Gartenbauwissenschaft in <strong>de</strong>r zuvor<br />

absolvierten Fachrichtung.<br />

Abschnitt 6 – Auswahlverfahren in sonstigen Studienangeboten<br />

§ 40 Antragsinhalt, Anzahl <strong>de</strong>r Anträge<br />

(1) Gegenstand <strong>de</strong>r Studienplatzbewerbung ist die Zulassung zum Studium in<br />

weiterbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> bzw. weiterführen<strong>de</strong> Zertifikatsstudien o<strong>de</strong>r in sonstige, auf ein<br />

bestimmtes Ausbildungsziel gerichtete Studienangebote mit Ausnahme eines<br />

grundständigen o<strong>de</strong>r weiterführen<strong>de</strong>n Studiums o<strong>de</strong>r Promotionsstudiums o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Angebote im Rahmen <strong>de</strong>r <strong>Hu</strong>mboldt Winter and Summer University (HUWISU).<br />

einem Bachelormonostudiengang bezogen auf das diesen aufgrund seiner<br />

überwiegen<strong>de</strong>n Be<strong>de</strong>utung prägen<strong>de</strong> Kern- bzw. Monostudienfach und, soweit ein<br />

solches gemäß <strong>de</strong>r jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung vorgeschrieben ist,<br />

ein konkretes Beifach o<strong>de</strong>r in einem Studiengang mit <strong>de</strong>m Abschlussziel Master of<br />

Education bezogen auf das diesen bestimmen<strong>de</strong> erste Fach und ein konkretes<br />

zweites Fach, im Übrigen in sonstigen Studiengängen mit einem ersten o<strong>de</strong>r<br />

weiteren berufsqualifizieren<strong>de</strong>n Hochschulabschlusses ein Antrag auf Zulassung<br />

zum Studium in diese zu stellen (Studienplatzbewerbung); dies gilt entsprechend<br />

für die Zulassung zu weiterbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Zertifikatsstudien. 3 Begehrt eine Bewerberin<br />

o<strong>de</strong>r ein Bewerber ausschließlich <strong>de</strong>n Wechsel eines bisher zugeteilten<br />

Studienfaches in Form eines Zweitfaches, Beifaches o<strong>de</strong>r zweiten Faches, erfolgt<br />

die Abgabe <strong>de</strong>r Studienplatzbewerbung unter Beibehaltung <strong>de</strong>s bisherigen<br />

Kernfaches, Kern- bzw. Monostudienfach o<strong>de</strong>r ersten Faches. 5 Die zulässigen<br />

Fachkombinationen ergeben sich aus <strong>de</strong>r jeweiligen Satzung über das<br />

Studienangebot <strong>de</strong>r <strong>Hu</strong>mboldt-Universität zu Berlin bzw. <strong>de</strong>r diese ersetzen<strong>de</strong>n<br />

o<strong>de</strong>r ergänzen<strong>de</strong>n Satzung.<br />

[ZZS-HU] § 27:<br />

(2) 1 Im Masterstudiengang mit <strong>de</strong>m Abschlussziel Master of Education wird<br />

dasjenige Studienfach als erstes Fach fortgeführt, welches im vorangegangenen<br />

Studium <strong>de</strong>n Schwerpunkt bil<strong>de</strong>te. 2 Als Bewertungsmaßstab dient dabei die im<br />

jeweiligen Studienfach erworbene Anzahl an ECTS-Credits <strong>de</strong>r<br />

fachwissenschaftlichen Bestandteile <strong>de</strong>s Studiums. 3 Studien- und<br />

Prüfungsleistungen im Bereich <strong>de</strong>r Bildungswissenschaften/Berufswissenschaften<br />

(Erziehungswissenschaften, Fachdidaktik, Deutsch als Zweitsprache sowie<br />

Schulpraktische Studien) wer<strong>de</strong>n insoweit nicht berücksichtigt.<br />

(3) Im Fach Son<strong>de</strong>rpädagogik erfolgt darüber hinaus die Fortsetzung in <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n<br />

im vorangegangenen Studium absolvierten Fachrichtungen, im Fach Land- und<br />

Gartenbauwissenschaft in <strong>de</strong>r zuvor absolvierten Fachrichtung.<br />

[ZZS-HU] § 2:<br />

(1) 2 Soweit die Zulassung zu einem Studiengang durch die Festsetzung einer<br />

Zulassungszahl für min<strong>de</strong>stens ein Studienfach beschränkt ist, ist für diesen<br />

Studiengang zuvor ein Antrag auf Zulassung zum Studium in einem<br />

Bachelorkombinationsstudiengang bezogen auf das diesen aufgrund seiner<br />

überwiegen<strong>de</strong>n Be<strong>de</strong>utung prägen<strong>de</strong> Kernfach und ein konkretes Zweitfach, in<br />

einem Bachelormonostudiengang bezogen auf das diesen aufgrund seiner<br />

überwiegen<strong>de</strong>n Be<strong>de</strong>utung prägen<strong>de</strong> Kern- bzw. Monostudienfach und, soweit ein<br />

solches gemäß <strong>de</strong>r jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung vorgeschrieben ist,<br />

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